Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
07.12.11, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.12.2011
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012
Nr. der Ratsdrucksache: 704-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel
hier: Einbringung der Entwürfe
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 704-IX
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 13.12.2011 werden
der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 mit den erforderlichen Anlagen
und
die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel
mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
eingebracht. Der Wirtschaftsplan 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der
Stadt Bad Münstereifel wurde bereits in der Sitzung des Rates am 18.10.2011 einstimmig beschlossen (vgl. RD 623-IX).
Als Anlage 1 ist die Dringlichkeitsliste beigefügt, aus der die im Haushaltsjahr 2012 geplanten Investitionen ersichtlich sind.
Der städtische Haushalt 2012 kann nicht genehmigungsfähig gestaltet werden. Weitere Anstrengungen sind zu unternehmen. Hierzu ist das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Dabei
ist die Änderung von § 76 GO NRW zu berücksichtigen, d.h. es muss ein Konsolidierungszeitraum
der Jahre 2013 – 2022 geplant werden. Mit einer Veränderungsliste wird der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 vorgelegt. Weitergehende Maßnahmen sind im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen abzustimmen. Ferner wird mit der Veränderungsliste auch die notwendige, über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehende Fortschreibung der
Teilergebnispläne auf Produktbereichsebene vorgelegt werden. Die in diesem Zusammenhang zu
beachtende Verfügung der Kommunalaufsicht vom 16.11.2011 ist zur Kenntnis beigefügt (Anlage
2).
Die Entwicklung der Jahresfehlbeträge bis zum Jahr 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt auch Auskunft über den Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) im Planungszeitraum.
Planjahr
2007
2008
2009
2010 *)
2011 *)
2012
2013
2014
2015
Fehlbedarf
Ausgleichsrücklage
gem. Planung und
vorläufiger
Jahresabschlüsse
Anfangsstand
Anfangsstand
Verringerung
5.980.946,91 €
94.195.829,56 €
in %
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-1.668.930,55 €
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
aufgebraucht
0,00 €
0,00 €
-3.694.435,01 €
-12.000.000,00 €
-9.926.165,00 €
-8.562.086,00 €
-6.680.987,00 €
-5.933.040,00 €
-5.155.219,00 €
0,00
0,00
-3,94
-13,33
-12,72
-12,57
-11,22
-11,22
-10,99
-944.181,12 €
-3.367.835,24 €
-5.363.365,56 €
-12.000.000,00 €
-9.926.165,00 €
-8.562.086,00 €
-6.680.987,00 €
-5.933.040,00 €
-5.155.219,00 €
allgemeine Rücklage
Stand allgemeine
Rücklage
jew. z. 31.12.
94.099.145,38 €
93.704.768,28 €
90.025.748,37 €
78.025.748,37 €
68.099.583,37 €
59.537.497,37 €
52.856.510,37 €
46.923.470,37 €
41.768.251,37 €
*) Prognose der zu erwartenden Jahresergebnisse.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 verwiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel verbleibt, unbeschadet politischer Beschlüsse,
die sich ausschließlich auf die Erschließung von Einsparpotenzialen richten können, auch im Jahr
2012 im Stadium der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan ist
wiederum nur eine buchhalterische Ordnungsgrundlage und entfaltet mit seinen Ansätzen keinerlei rechtliche Bindung. Alle Finanzvorfälle sind ausschließlich im Lichte von § 82 GO NRW in Verbindung mit dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.09.2009 im Einzelfall zu beurteilen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 704-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausführung entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ausführung entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Ausführung entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Ausführung entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2013 – 2022 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den
Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden zur Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.