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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel hier: Einbringung der Entwürfe)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
107 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
07.12.11, 18:04
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel
hier: Einbringung der Entwürfe) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel
hier: Einbringung der Entwürfe)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.12.2011 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012 Nr. der Ratsdrucksache: 704-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Stadt Bad Münstereifel hier: Einbringung der Entwürfe __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 704-IX 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Rates der Stadt Bad Münstereifel am 13.12.2011 werden der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 mit den erforderlichen Anlagen und die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eingebracht. Der Wirtschaftsplan 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel wurde bereits in der Sitzung des Rates am 18.10.2011 einstimmig beschlossen (vgl. RD 623-IX). Als Anlage 1 ist die Dringlichkeitsliste beigefügt, aus der die im Haushaltsjahr 2012 geplanten Investitionen ersichtlich sind. Der städtische Haushalt 2012 kann nicht genehmigungsfähig gestaltet werden. Weitere Anstrengungen sind zu unternehmen. Hierzu ist das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben. Dabei ist die Änderung von § 76 GO NRW zu berücksichtigen, d.h. es muss ein Konsolidierungszeitraum der Jahre 2013 – 2022 geplant werden. Mit einer Veränderungsliste wird der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 vorgelegt. Weitergehende Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen abzustimmen. Ferner wird mit der Veränderungsliste auch die notwendige, über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung hinausgehende Fortschreibung der Teilergebnispläne auf Produktbereichsebene vorgelegt werden. Die in diesem Zusammenhang zu beachtende Verfügung der Kommunalaufsicht vom 16.11.2011 ist zur Kenntnis beigefügt (Anlage 2). Die Entwicklung der Jahresfehlbeträge bis zum Jahr 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Tabelle gibt auch Auskunft über den Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) im Planungszeitraum. Planjahr 2007 2008 2009 2010 *) 2011 *) 2012 2013 2014 2015 Fehlbedarf Ausgleichsrücklage gem. Planung und vorläufiger Jahresabschlüsse Anfangsstand Anfangsstand Verringerung 5.980.946,91 € 94.195.829,56 € in % -944.181,12 € -3.367.835,24 € -1.668.930,55 € aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht aufgebraucht 0,00 € 0,00 € -3.694.435,01 € -12.000.000,00 € -9.926.165,00 € -8.562.086,00 € -6.680.987,00 € -5.933.040,00 € -5.155.219,00 € 0,00 0,00 -3,94 -13,33 -12,72 -12,57 -11,22 -11,22 -10,99 -944.181,12 € -3.367.835,24 € -5.363.365,56 € -12.000.000,00 € -9.926.165,00 € -8.562.086,00 € -6.680.987,00 € -5.933.040,00 € -5.155.219,00 € allgemeine Rücklage Stand allgemeine Rücklage jew. z. 31.12. 94.099.145,38 € 93.704.768,28 € 90.025.748,37 € 78.025.748,37 € 68.099.583,37 € 59.537.497,37 € 52.856.510,37 € 46.923.470,37 € 41.768.251,37 € *) Prognose der zu erwartenden Jahresergebnisse. Wegen der Einzelheiten wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 verwiesen. 2. Rechtliche Würdigung Die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel verbleibt, unbeschadet politischer Beschlüsse, die sich ausschließlich auf die Erschließung von Einsparpotenzialen richten können, auch im Jahr 2012 im Stadium der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan ist wiederum nur eine buchhalterische Ordnungsgrundlage und entfaltet mit seinen Ansätzen keinerlei rechtliche Bindung. Alle Finanzvorfälle sind ausschließlich im Lichte von § 82 GO NRW in Verbindung mit dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.09.2009 im Einzelfall zu beurteilen. Seite 3 von Ratsdrucksache 704-IX 3. Finanzielle Auswirkungen Ausführung entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Ausführung entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Ausführung entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Ausführung entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 mit den erforderlichen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2013 – 2022 werden zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2012 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden zur Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.