Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
19.12.11, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 686-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
07.12.2011
Rat
07.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB
hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 686-IX
1. Sachverhalt:
Die Offenlage der 6. Änderung des Bebauungsplanes wird durchgeführt in der Zeit vom 18.11. bis
2.12.2011. Parallel hierzu sind betroffene Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, bisher auch noch nicht alle Rückäußerungen der Behörden
vorliegen, werden die Unterlagen zur Beschlussfassung in der nächsten Woche vorgelegt.
In der Sitzung wird neben dem Bebauungsplanverfahren über den Sachstand zum Vorhaben berichtet.
Der Bauantrag für den Bereich Handwerkerhof liegt vor, ebenfalls der Abbruchantrag.
Im Rahmen des Verfahrens sind seitens der Stadt Stellungnahmen an die Bauaufsicht abzugeben, wobei auch auf die Frage der Stellplätze einzugehen ist. Grundsätzlich besteht für den Bauherren die Verpflichtung die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplatzsatzung der
Stadt eröffnet die Möglichkeit fehlende Stellplätze abzulösen.
Im lfd. Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Bauaufsicht der Stellplatzbedarf ermittelt.
Sollten nicht alle Stellplätze nachgewiesen werden können, wovon derzeit auszugehen ist, wird die
Verwaltung mit den Investoren auf der Grundlage der Stellplatzsatzung eine entsprechende Ablösevereinbarung abschließen. Im Hinblick auf den abgeschlossenen LOI, indem die Schaffung von
rd. 1000 Stellplätzen durch die Investoren vereinbart wurde, wird die Ablösevereinbarung mit einer
auflösenden Bedingung versehen. Durch die Schaffung dieser Stellplätze erfüllen die Investoren
den Stellplatzbedarf, eine Ablösung ist dann nicht mehr erforderlich.
Die Verkehrssituation für den Bereich Handwerkerhof für die Bauphase bedarf der Klärung(Busverkehr/Fußgänger/Schüler/Baustellenverkehr/Anlieger/Gewerbetrteibende). Die Verwaltung ist hier tätig (Verkehrsschau, Beteiligung Polizei/Landesbetrieb, Verkehrsunternehmen pp).
Über weitere Details wird in der Sitzung mündlich berichtet.
In der Anlage erhalten Sie ein Schreiben eines Münstereifeler Bürgers zur Kenntnis. Ihm geht es
um die Erhaltung der Bruchsteinmauer vor dem Handwerkerhof und des bestehenden Heiligenhäuschen bzw. der Fußfallstation. Der Standort des Heiligenhäuschens kann beibehalten werden.
Die vorhandene Bruchsteinmauer kann sicherlich nicht in Gänze erhalten werden.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag: