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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
19.12.11, 18:15
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 686-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Rat 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29d"Südliche Vorstadt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: - Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 686-IX 1. Sachverhalt: Die Offenlage der 6. Änderung des Bebauungsplanes wird durchgeführt in der Zeit vom 18.11. bis 2.12.2011. Parallel hierzu sind betroffene Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt. Da die Frist noch nicht abgelaufen ist, bisher auch noch nicht alle Rückäußerungen der Behörden vorliegen, werden die Unterlagen zur Beschlussfassung in der nächsten Woche vorgelegt. In der Sitzung wird neben dem Bebauungsplanverfahren über den Sachstand zum Vorhaben berichtet. Der Bauantrag für den Bereich Handwerkerhof liegt vor, ebenfalls der Abbruchantrag. Im Rahmen des Verfahrens sind seitens der Stadt Stellungnahmen an die Bauaufsicht abzugeben, wobei auch auf die Frage der Stellplätze einzugehen ist. Grundsätzlich besteht für den Bauherren die Verpflichtung die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplatzsatzung der Stadt eröffnet die Möglichkeit fehlende Stellplätze abzulösen. Im lfd. Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Bauaufsicht der Stellplatzbedarf ermittelt. Sollten nicht alle Stellplätze nachgewiesen werden können, wovon derzeit auszugehen ist, wird die Verwaltung mit den Investoren auf der Grundlage der Stellplatzsatzung eine entsprechende Ablösevereinbarung abschließen. Im Hinblick auf den abgeschlossenen LOI, indem die Schaffung von rd. 1000 Stellplätzen durch die Investoren vereinbart wurde, wird die Ablösevereinbarung mit einer auflösenden Bedingung versehen. Durch die Schaffung dieser Stellplätze erfüllen die Investoren den Stellplatzbedarf, eine Ablösung ist dann nicht mehr erforderlich. Die Verkehrssituation für den Bereich Handwerkerhof für die Bauphase bedarf der Klärung(Busverkehr/Fußgänger/Schüler/Baustellenverkehr/Anlieger/Gewerbetrteibende). Die Verwaltung ist hier tätig (Verkehrsschau, Beteiligung Polizei/Landesbetrieb, Verkehrsunternehmen pp). Über weitere Details wird in der Sitzung mündlich berichtet. In der Anlage erhalten Sie ein Schreiben eines Münstereifeler Bürgers zur Kenntnis. Ihm geht es um die Erhaltung der Bruchsteinmauer vor dem Handwerkerhof und des bestehenden Heiligenhäuschen bzw. der Fußfallstation. Der Standort des Heiligenhäuschens kann beibehalten werden. Die vorhandene Bruchsteinmauer kann sicherlich nicht in Gänze erhalten werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: