Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
23.02.12, 18:25
Aktualisiert
23.02.12, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.02.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 12
Nr. der Ratsdrucksache: 736-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalsanierungsprogramm 2012
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW 2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 736-IX
1. Sachverhalt:
Nach dem Landeswassergesetz NRW ist der Betreiber von Abwasseranlagen verpflichtet,
den Betrieb sicher zu führen, zu überwachen und zu unterhalten. Überwacht wird der Betrieb mit Hilfe der SüwV-Kan. Hiernach sind die Schäden der ZK 1 kurzfristig und Schäden
der ZK 2 mittelfristig zu sanieren. Der Nachweis, über die Schadensbehebungen muss
jährlich in einem Selbstüberwachungsbericht gegenüber der Bezirksregierung geführt
werden.
Damit die gesetzlichen Vorgaben auch weiterhin erfüllt werden, muss das Sanierungsprogramm auch in 2012 fortgeführt werden. Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen sollen im
Wirtschaftsjahr 2012 durchgeführt werden.
Mahlberg:
In Mahlberg wurde der Kanal 2004 befahren und ausgewertet. Im Bereich der Bielengasse sind noch 2 Kanalhaltungen in offener Bauweise zu erneuern. Die Kosten wurden mit
ca. 80.000,00 € für die Hauptleitungen und ca.10.000,00 € für die Erneuerungen der
Grundstücksanschlüsse ermittelt.
In der Breitestraße, Michelsbergstraße und in der Winkelsgasse sollen gleichzeitig einige
Renovierungen und Reparaturen der ZK 1 und 2 saniert werden. Der ermittelte Aufwand
beläuft sich auf ca. 80.000,00 €.
Hummerzheim, Odesheim, Arloff und Iversheim
In Hummerzhein, Odesheim, Arloff und Iversheim wurden in 2011 die Sanierungen ausgeschrieben und teilweise angefangen. Die Bauleistungen werden voraussichtlich im 1.
Quartal 2012 abgeschlossen sein.
Bad Münstereifel
Im Zusammenhang mit der angestrebten Revitalisierung des Stadtzentrums wurde durch
das Ingenieurbüro Lorenz geprüft, welche Baumaßnahmen in offener Bauweise erfolgen
müssen. Um eine mögliche spätere Behinderung zu vermeiden, werden die Baumaßnahmen in der Wertherstraße, in der Marktstraße und der Orchheimerstraße vorbereitet. Die
Kosten, die ermittelt wurden, belaufen sich auf eine Summe von ca. 150.000,00 €.
Esch
In Esch wurde die Kanalzustandserfassung in 2009 ausgewertet und durch das Ingenieurbüro UTT Henninghaus vorgelegt. Die ZK 0 Schäden wurden im Jahr 2009 sofort saniert. Im Wirtschaftsjahr 2012 stehen die Sanierungen der Schadensklassen ZK 1 und ZK
2 auf dem Programm und sollen durch das Ingenieurbüro UTT Henninghaus ausgeschrieben werden. Die vorläufigen Kosten betragen ca. 95.000,00 €.
2. Rechtliche Würdigung
Nach SüwV-Kan ist das betriebene Kanalnetz in der gesetzlich vorgegebenen Zeit regelmäßig zu untersuchen. Die Untersuchung muss ausgewertet und die Schäden saniert
werden. Dies gehört zu einer im LWG vorgeschriebenen ordnungsgemäß durchgeführten
Abwasserbeseitigung ( § 53 LWG ).
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3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die v.g. Maßnahmen sind in den Wirtschaftsplan 2012 eingestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.