Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
23.02.12, 18:25
Aktualisiert
23.02.12, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.02.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 21.1
Nr. der Ratsdrucksache: 516-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 12.01.2012
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 1
SW 2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 516-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Antrag der UWV Fraktion vom 12.01.2012 ist anliegend beigefügt.
Die Betriebsleitung nimmt zu dem Antrag der UWV Fraktion wie folgt Stellung:
Kostenneutralität
Auf die „Kostenneutralität“ bzw. auf die Verrechnungsmöglichkeit „Kostenbeitrag für die landwirtschaftliche Beratung mit dem Wasserentnahmeentgelt“ wurde in der Ratsdrucksache Nr.
516-IX unter 1. Sachverhalt bereits hingewiesen.
Bakterielle Belastungen im Bereich der Wespelquelle
Die vom Gesundheitsamt Euskirchen nach Trinkwasserverordnung geforderten Wasseranalysen
zeigen in den vergangenen Jahren keinerlei bakterielle Belastungen. Alle Untersuchungsbefunde
enthalten den Hinweis der Untersuchungsstelle: „Die Anforderungen der TrinkwV 2001 sind eingehalten.“
Aus einschlägigen Studien wird die bakterielle Belastung mit der Nitratbelastung des Grundwassers in Verbindung gebracht. Da der Ursprung beider Belastungen fast immer der Gleiche ist,
werden diese beiden Parameter ins Verhältnis gesetzt. Steigt der Nitratwert, steigt oftmals gleichzeitig auch die bakterielle Belastung. Die Nitratwerte der Wespelquelle sind stabil. Die Werte pendeln leicht zwischen 22 mg/l und 24 mg/l. Ein solcher Nitratwert für oberflächennah gefasstes
Grundwasser ist als hervorragend zu bezeichnen. Ein über Jahre stabiler Nitratwert ist ein Indikator dafür, dass die Quelle keine wesentlichen Einzugsflächen besitzt, die intensiv landwirtschaftlich
genutzt werden. Das zeigt sich auch bei der Wespelquelle. Sowohl das vermutete Einzugsgebiet,
als auch das festgelegte Wasserschutzgebiet der Wespelquelle sind überwiegend bewaldet, d. h.,
dass die landwirtschaftliche Nutzung der im Schutzgebiet liegenden Flächen stark eingeschränkt
ist.
Daher ist die Behauptung, im Bereich der Wespelquelle werde es immer wieder zu bakteriellen
Belastungen kommen, unverständlich und durch keine Fakten gestützt. Auch eine vorsorgliche
Rückfrage bei der Landwirtschaftskammer Rheinland hat ergeben, dass dort eine solche Aussage
nicht getroffen wurde. Aus Sicht der Betriebsleitung besteht hier kein Handlungszwang.
Vertretung der Stadt bei Vorstandssitzungen
Vertreter der Stadt haben an verschiedenen Sitzungen des Arbeitskreises Gewässerschutz der
Land- und Wasserwirtschaft im Kreis Euskirchen (AGKE) teilgenommen. Seit der Kündigung des
Vertrages nicht mehr.
Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 zur Ratsdrucksache-Nr.
516-IX folgenden Beschluss gefasst:
„Der Finanzierungs- und Leistungsvertrag mit der Landwirtschaftskammer für die landwirtschaftliche Beratung in Wasserschutzgebieten soll zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden.“.
Der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal, der sich federführend für die teilnehmenden
Werke um die Finanzierung des landwirtschaftlichen Beraters kümmert, wurde mit Schreiben der
Stadtwerke Bad Münstereifel vom 19.07.2011 über den Beschluss des Betriebsausschusses in
seiner Sitzung am 13.07.2011 informiert. Der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag
mit der Landwirtschaftskammer wurde von allen teilnehmenden Werken gekündigt. Der neue Vertrag zur Finanzierung des landwirtschaftlichen Beraters, an dem sich die Stadtwerke nicht mehr
beteiligt haben, ist am 01.02.2012 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Seite 3 von Ratsdrucksache 516-IX/Z-1
Nach Ansicht der Betriebsleitung braucht der in der Sitzung am 13.07.2011 gefasste Beschluss
nicht abgeändert werden.
2. Rechtliche Würdigung
Entfällt, freiwilliger Vertrag
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.