Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellplatzablösesatzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Stellplatzablösesatzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012) Beschlussvorlage (Stellplatzablösesatzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2012 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 761-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stellplatzablösesatzung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 761-IX 1. Sachverhalt: Anliegend erhalten sie den Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis. Gemäß § 51 Bauordnung NW in Verbindung mit der Stellplatzsatzung besteht die Möglichkeit für Bauherrn in der Kernstadt und den Orten Eicherscheid und Rodert die erforderlichen Stellplätze für ein Bauvorhaben durch Zahlung eines Geldbetrages abzulösen, wenn der Nachweis von Stellplätzen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung (300,00 m) nicht möglich ist. In den übrigen Außenorten des Stadtgebietes bestand bisher noch kein Bedarf eine o.g. Satzung zu erlassen. Die erforderlichen Stellplätze zu den jeweiligen Bauvorhaben wurden ohne Ausnahme auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Umgebung nachgewiesen. Für einen kürzlich aufgetretenen Einzelfall in Arloff-Kirspenich, wo zur Genehmigung einer Nutzungsänderung drei Stellplätze notwendig sind, werden diese Stellplätze auf einem in der Nähe erworbenen Grundstück durch die Bauherren nachgewiesen. 2. Rechtliche Würdigung Die für nicht nachgewiesene Stellplätze gezahlten Ablösebeträge unterliegen gem. § 51 Abs. 6 BauordnungNW einer Zweckbindung. Sie sind zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, zur Verbesserung des ÖPNV oder des Fahrradverkehrs zu verwenden. Weiterhin bestimmt § 51 Abs. 6 S. 2, dass sich die Verwendung des Ablösebetrages positiv auf das beabsichtigte Bauvorhaben auswirken muss. Für die Stadt ergibt sich somit die Verpflichtung, die eingenommenen Beträge für die Anlegung von Stellplätzen zu verwenden. Dies dürfte sich in den Ortslagen jedoch als schwierig erweisen. Die Stadt müsste Eigentümer von Flächen sein, die entsprechend herzurichten wären. Einige andere Kommunen, wie z. B. Weilerswist haben die Stellplatzablösesatzung auch für die Außenorte erlassen. Auf Nachfrage wurde jedoch berichtet, dass in den letzten 6 Jahren kein Stellplatz in den Außerorten abgelöst wurde. Der Erlass einer Stellplatzsatzung für die Ortschaften außerhalb der Kernstadt Bad Münstereifel und den Orten Eicherscheid und Rodert ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Erlass einer Stellplatzsatzung für die Ortschaften außerhalb der Kernstadt Bad Münstereifel und den Orten Eicherscheid und Rodert wird abgelehnt.