Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2012
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 761-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellplatzablösesatzung
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2012
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 761-IX
1. Sachverhalt:
Anliegend erhalten sie den Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis.
Gemäß § 51 Bauordnung NW in Verbindung mit der Stellplatzsatzung besteht die Möglichkeit für
Bauherrn in der Kernstadt und den Orten Eicherscheid und Rodert die erforderlichen Stellplätze
für ein Bauvorhaben durch Zahlung eines Geldbetrages abzulösen, wenn der Nachweis von Stellplätzen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung (300,00 m) nicht möglich ist.
In den übrigen Außenorten des Stadtgebietes bestand bisher noch kein Bedarf eine o.g. Satzung
zu erlassen. Die erforderlichen Stellplätze zu den jeweiligen Bauvorhaben wurden ohne Ausnahme
auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Umgebung nachgewiesen. Für einen kürzlich
aufgetretenen Einzelfall in Arloff-Kirspenich, wo zur Genehmigung einer Nutzungsänderung drei
Stellplätze notwendig sind, werden diese Stellplätze auf einem in der Nähe erworbenen Grundstück durch die Bauherren nachgewiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Die für nicht nachgewiesene Stellplätze gezahlten Ablösebeträge unterliegen gem. § 51 Abs. 6
BauordnungNW einer Zweckbindung. Sie sind zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, zur
Verbesserung des ÖPNV oder des Fahrradverkehrs zu verwenden. Weiterhin bestimmt § 51 Abs.
6 S. 2, dass sich die Verwendung des Ablösebetrages positiv auf das beabsichtigte Bauvorhaben
auswirken muss.
Für die Stadt ergibt sich somit die Verpflichtung, die eingenommenen Beträge für die Anlegung
von Stellplätzen zu verwenden. Dies dürfte sich in den Ortslagen jedoch als schwierig erweisen.
Die Stadt müsste Eigentümer von Flächen sein, die entsprechend herzurichten wären.
Einige andere Kommunen, wie z. B. Weilerswist haben die Stellplatzablösesatzung auch für die
Außenorte erlassen. Auf Nachfrage wurde jedoch berichtet, dass in den letzten 6 Jahren kein
Stellplatz in den Außerorten abgelöst wurde.
Der Erlass einer Stellplatzsatzung für die Ortschaften außerhalb der Kernstadt Bad Münstereifel
und den Orten Eicherscheid und Rodert ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Erlass einer Stellplatzsatzung für die Ortschaften außerhalb der Kernstadt Bad Münstereifel
und den Orten Eicherscheid und Rodert wird abgelehnt.