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Beschlussvorlage ("Verbesserung der verkehrlichen Anbindung von MZH und Kindergarten in Houverath")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.02.2012 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 730-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: „Verbesserung der verkehrlichen Anbindung von MZH und Kindergarten in Houverath“ __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 730-IX 1. Sachverhalt: In der Sitzung am 15.6.2010 wurde beschlossen, für die Variante 1 – neue Straßenanbindung an die Eifeldomstr. – mit den betroffenen Bürgern eine verträgliche Lösung zu finden. Das beauftragte Vermessungsbüro Dr. Rütz/Diefenbach hält, nach entsprechenden Gesprächen, diese Lösung nur im Rahmen eines Umlegungsverfahrens mit beitragsfreier Erschließung für durchführbar. In einem solchen Verfahren erfolgt der Wertausgleich für die, durch die Kommune zu erbringende Erschließung, durch Grundstücke in entsprechender Größe. Diese Lösung ist jedoch mit den Bestimmungen des Nothauhaltsrecht nicht vereinbar, da die Stadt hierzu in eine wirtschaftliche Vorleistung gehen und das Verwertungsrisiko für diese Flächen von den privaten Eigentümern übernehmen müsste. Eine Alternative erscheint nach wie vor überlegenswert. Dabei könnte kurzfristig eine Verbesserung der straßenmäßigen Anbindung des Innenbereichs mit Kindergarten und Mehrzweckhalle durch eine Verbreiterung der Zuwegung zur Eichener Str. hin auf der Sportplatzseite erfolgen. Dies umso mehr, als der städtische Bauhof dies in Eigenregie umsetzen könnte. In einem weiteren Schritt kann dann eine Arrondierung der Flächen einschließlich der Ordnung der Verkehrsflächen in einem vereinfachten Umlegungsverfahren gem. § 80 BauGB vorgenommen werden. Dabei würden insbesondere auch die Flächen des Engpasses an der Eichener Str. der Stadt zugeteilt. Diese zweite Alternative ist die preiswerteste und am schnellsten machbare Lösung. Daher wird diese seitens der Verwaltung zur Diskussion gestellt. Die Verbreiterung könnte kurzfristig wie folgt erfolgen: Die Straße zu Kindergarten und Merzweckhalle würde zum Sportplatz hin mit geringem Aufwand auf 5 m verbreitert um so den Begegnungsverkehr Lkw / Pkw zu ermöglichen. Im Einmündungsbereich zur Eichener Straße, würde mangels Eigentum und um das Spielfeld in seiner Größe zu erhalten, ein Engpass von etwa 10 m Länge verbleiben. Der Zaun wäre in Richtung Sportplatz so weit umzusetzen, dass im unteren Bereich der Höhenunterschied von bis zu 3 m durch das Anlegen einer Böschung im Verhältnis 1:1,5 ausgeglichen werden kann. Der vorhandene Kantenstein und die einzeilige Rinne würden aufgenommen und wiederversetzt, bzw. erneuert und an den vorhandenen Asphalt ein Streifen in gleicher Stärke angesetzt. Die Entwässerung der Fahrbahn bliebe unverändert. Auf eine Straßenbeleuchtung sollte derzeit aus Kostengründen verzichtet werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 730-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die straßenmäßige Anbindung des Innenbereichs mit Kindergarten und Mehrzweckhalle in Houverath durch eine einseitige Verbreiterung der Zuwegung zur Eichener Straße möglichst kurzfristig zu verbessern. Darüber hinaus soll, seitens des beauftragten Ing.-Büros, eine Arrondierung der Flächen einschließlich der Ordnung der Verkehrsflächen in einem vereinfachten Umlegungsverfahren gem. § 80 BauGB, ohne Kostenbeteiligung der Stadt, vorbereitet werden.