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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 49, Rodert, Herbergsweg 1-5)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
22.03.12, 18:14
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 49,
Rodert, Herbergsweg 1-5) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 49,
Rodert, Herbergsweg 1-5) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 49,
Rodert, Herbergsweg 1-5)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.03.2012 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 718-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Nr. 49, Rodert, Herbergsweg 1-5 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 718-IX/Z-1 1. Sachverhalt: über die vorgenannte Bauvoranfrage wurde bereits in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.01.2012 beraten. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, mit dem Antragsteller erneut über einen neuen Standort oder weitere Lärmschutzmaßnahmen für die Errichtung eines Zirkuszeltes zu verhandeln. Am 26.01.2012 wurde dem Leiter der Bauabteilung des Deutschen Jugendherbergswerk in Düsseldorf umfassend die Gründe für die vorhandenen Bedenken der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses und der Verwaltung mitgeteilt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Bad Münstereifel die Aktivitäten der Jugendherberge begrüßt bzw. unterstützt. Die erneute Nachfrage und auch die Vertagung durch den vorgenannten Ausschuss dienen nur als „Vorsichtsmaßnahme“. Bis zum heutigen Zeitpunkt besteht zwischen der Bevölkerung des Ortes Rodert und der Leitung der Jugendherberge und seinen Bewohnern ein gutes „Miteinander“ und kein Grund zu irgendwelchen Beschwerden. Das ist lobenswert und sollte so bleiben. Der Leiter der Bauabteilung teilte ferner mit, dass die vorgesehenen Aktivitäten bereits seit Jahren auf dem Gelände der Jugendherberge in Rodert durch einen Kooperationspartner im Freien durchgeführt werden, ohne jegliche Beschwerde. In der Nähe von Nettetal (Niederrhein) wurde bereits vor einigen Jahren ein wesentlich größeres Zelt errichtet, ohne dass es bisher Beschwerden der angrenzenden Bewohner gab. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Grundstück neben dem Sportplatz wurde aus folgenden Gründen abgelehnt: 1. weil es sich nicht im Eigentum befindet. 2. weiter vom Hauptgebäude entfernt ist 3. das Zelt muss einen Stromanschluss erhalten 4. das Zelt muss beheizbar sein (in der kalten Witterung mindestens 5° plus) Um die Punkte 3 und 4 zu erfüllen, müssten die Leitungen durch die öffentliche Verkehrsfläche gelegt werden. Aus vorgenannten Gründen soll das Zelt auf dem Gelände neben dem Hauptgebäude errichtet werden. Der Leiter der Jugendherberge Rodert, Herr Mathias Hucklenbruch, hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Tätigkeit mit den Jugendlichen im Gebäude und im Außenbereich der Jugendherberge, insbesondere die Nutzung des beantragten Zeltes, in der Sitzung mündlich zu erläutern. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass unter Würdigung der v.g. Gründe und evtl. Klärung offener Fragen nach der mündlichen Erläuterung von Herrn Hucklenbruch, das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Baugesetzbuch 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 718-IX/Z-1 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel zur Aufstellung eines Zeltes auf dem Grundstück: Gemarkung Münstereifel, Flur 3, Flurstück Nr. 49, Rodert, Herbergsweg 1-5 wird gemäß § 36, Abs. 2 Baugesetzbuch erteilt.