Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.03.2012
- Der Bürgermeister Az: 11-00-10
Nr. der Ratsdrucksache: 746-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
27.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Hier: Aktualisierung
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Berichterstatter: Herr Jörg Mies
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 746-IX/Z-1
Sachverhalt:
Im Haupt- und Finanzausschuss am 20.03.2012 wurde die Überlegung geäußert, den Stellenplan
2011 1:1 fortzuschreiben. Die Verwaltung wies darauf hin, dass dies z. B. im Bereich der tariflich
Beschäftigten nicht möglich wäre, weil bei dieser Beschäftigtengruppe der Grundsatz „Tarifrecht
bricht Haushaltsrecht“ zu beachten sei. Insofern spiegele der Entwurf des Stellenplans 2012, Teil
B: Tariflich Beschäftigte, die aktuellen Stellenwertigkeiten der Beschäftigten wieder. Aufgrund der
tariflichen Bestimmungen sind die tariflich Beschäftigten in die Entgeltgruppe einzugruppieren, die
die Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe überwiegend erfüllen. Die im Jahr
2011 durchgeführten Arbeitsplatzüberprüfungen führten vor diesem Hintergrund zu folgenden
Veränderungen des Stellenplanes 2012:
Stellenanteil
0,2
1,0
1,0
1,0
Wertigkeit
Stellenplan 2011
EG 10
EG 6
EG 4
EG 3
Wertigkeit
Entwurf Stelleplan 2012
EG 11
EG 8
EG 5
EG 4
Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin bei drei Enthaltungen mehrheitlich den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Entwurf des Stellenplans 2012 unter Berücksichtigung folgender Änderungen zu beschließen.
Im Teil A: Beamte ist zu ändern:
Stellenanteil
1,0
1,0
Wertigkeit bisher
A 14
A 12
Wertigkeit neu
A 13 h. D.
A 11
Die aktualisierte Seite des Stellenplans ist als Anlage beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die v. g. Stellen, unbeschadet der obigen Beschlussfassung, in
einem ordnungsgemäßen Bewertungsverfahren mit dem Rechtscharakter einer Verwaltungsvorschrift bewertet worden sind. Diese Bewertungsergebnisse wurden in den eingebrachten Entwurf
des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2012 eingearbeitet und waren,
was die A 12 Stelle anbetrifft, im beschlossenen Stellenplan 2011 und
was die A 14 Stelle anbetrifft, im beschlossenen Stellenplan 2010 und folgerichtig im Entwurf
des Stellenplans 2011
bereits enthalten.
Die Verpflichtung zu einer „sachgerechten Stellenbewertung“ ergibt sich aus dem auch auf Landesebene anzuwendenden § 18 BBesG.