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Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 Hier: Aktualisierung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Hier: Aktualisierung) Beschlussvorlage (Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Hier: Aktualisierung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 11-00-10 Nr. der Ratsdrucksache: 746-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 27.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 Hier: Aktualisierung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Jörg Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 746-IX/Z-1 Sachverhalt: Im Haupt- und Finanzausschuss am 20.03.2012 wurde die Überlegung geäußert, den Stellenplan 2011 1:1 fortzuschreiben. Die Verwaltung wies darauf hin, dass dies z. B. im Bereich der tariflich Beschäftigten nicht möglich wäre, weil bei dieser Beschäftigtengruppe der Grundsatz „Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“ zu beachten sei. Insofern spiegele der Entwurf des Stellenplans 2012, Teil B: Tariflich Beschäftigte, die aktuellen Stellenwertigkeiten der Beschäftigten wieder. Aufgrund der tariflichen Bestimmungen sind die tariflich Beschäftigten in die Entgeltgruppe einzugruppieren, die die Anforderungen der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe überwiegend erfüllen. Die im Jahr 2011 durchgeführten Arbeitsplatzüberprüfungen führten vor diesem Hintergrund zu folgenden Veränderungen des Stellenplanes 2012: Stellenanteil 0,2 1,0 1,0 1,0 Wertigkeit Stellenplan 2011 EG 10 EG 6 EG 4 EG 3 Wertigkeit Entwurf Stelleplan 2012 EG 11 EG 8 EG 5 EG 4 Der Haupt- und Finanzausschuss hat daraufhin bei drei Enthaltungen mehrheitlich den Empfehlungsbeschluss gefasst, den Entwurf des Stellenplans 2012 unter Berücksichtigung folgender Änderungen zu beschließen. Im Teil A: Beamte ist zu ändern: Stellenanteil 1,0 1,0 Wertigkeit bisher A 14 A 12 Wertigkeit neu A 13 h. D. A 11 Die aktualisierte Seite des Stellenplans ist als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die v. g. Stellen, unbeschadet der obigen Beschlussfassung, in einem ordnungsgemäßen Bewertungsverfahren mit dem Rechtscharakter einer Verwaltungsvorschrift bewertet worden sind. Diese Bewertungsergebnisse wurden in den eingebrachten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2012 eingearbeitet und waren,  was die A 12 Stelle anbetrifft, im beschlossenen Stellenplan 2011 und  was die A 14 Stelle anbetrifft, im beschlossenen Stellenplan 2010 und folgerichtig im Entwurf des Stellenplans 2011 bereits enthalten. Die Verpflichtung zu einer „sachgerechten Stellenbewertung“ ergibt sich aus dem auch auf Landesebene anzuwendenden § 18 BBesG.