Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.12.12, 06:07
Aktualisiert
06.12.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 499/2012
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.11.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.12.2012
BM / Dezernent
05.12.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
L 33n / L163n Neubau der Ortsumgehung Weilerswist. (Autobahnanschluss A1 )
Übernahme der im Zuge des Umbaus der L 33 auf dem Gebiet von ErftstadtFriesheim neu errichteten Wege durch die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Wege gehen in das Vermögen (Eigentum) des Eigenbetriebes Straßen über
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Übernahme der im Zuge des Umbaus der L 33 (entspr. dem
Planfeststellungsbeschluss) auf dem Gebiet von Erftstadt-Friesheim neugebauten Wege zur
Kenntnis.
Begründung:
Durch den Neubau der Autobahnanschlussstelle an die A 1 in Weilerswist wurde die
Landesstraße L33 auch auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt (Stadtteil Friesheim) umgebaut bzw.
teilweise neu trassiert. Die Planung und die hieraus resultierenden Verpflichtungen entsprechen
dem Planfeststellungsverfahren bzw. dem Planfeststellungsbeschluss. Im Zuge dieser Arbeiten
musste die alte L33 teilweise zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut und saniert werden. Die
Zufahrt nach Neuheim wurde gekappt und entfernt. Auf der südlichen Seite ist ein neuer
kombinierter Radweg-Wirtschaftweg mit allen dazu notwendigen Entwässerungseinrichtungen
entstanden.
Diese neuen Wege werden nun entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss an die Stadt
Erftstadt übergeben und gehen somit in das Vermögen/ Eigentum des Eigenbetriebes Straßen
über.
(Dr. Rips)
-2-