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Beschlussvorlage (L 33n / L163n Neubau der Ortsumgehung Weilerswist, Übernahme der fertiggestellten Wege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.12.12, 06:07
Aktualisiert
06.12.12, 06:07
Beschlussvorlage (L 33n / L163n Neubau der Ortsumgehung Weilerswist, Übernahme der fertiggestellten Wege) Beschlussvorlage (L 33n / L163n Neubau der Ortsumgehung Weilerswist, Übernahme der fertiggestellten Wege)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 499/2012 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.11.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 11.12.2012 BM / Dezernent 05.12.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis L 33n / L163n Neubau der Ortsumgehung Weilerswist. (Autobahnanschluss A1 ) Übernahme der im Zuge des Umbaus der L 33 auf dem Gebiet von ErftstadtFriesheim neu errichteten Wege durch die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Wege gehen in das Vermögen (Eigentum) des Eigenbetriebes Straßen über Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übernahme der im Zuge des Umbaus der L 33 (entspr. dem Planfeststellungsbeschluss) auf dem Gebiet von Erftstadt-Friesheim neugebauten Wege zur Kenntnis. Begründung: Durch den Neubau der Autobahnanschlussstelle an die A 1 in Weilerswist wurde die Landesstraße L33 auch auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt (Stadtteil Friesheim) umgebaut bzw. teilweise neu trassiert. Die Planung und die hieraus resultierenden Verpflichtungen entsprechen dem Planfeststellungsverfahren bzw. dem Planfeststellungsbeschluss. Im Zuge dieser Arbeiten musste die alte L33 teilweise zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut und saniert werden. Die Zufahrt nach Neuheim wurde gekappt und entfernt. Auf der südlichen Seite ist ein neuer kombinierter Radweg-Wirtschaftweg mit allen dazu notwendigen Entwässerungseinrichtungen entstanden. Diese neuen Wege werden nun entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss an die Stadt Erftstadt übergeben und gehen somit in das Vermögen/ Eigentum des Eigenbetriebes Straßen über. (Dr. Rips) -2-