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Sitzungsvorlage (EDV-Support in den Schulen)

Daten

Kommune
Titz
Größe
56 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
03.06.11, 07:22
Aktualisiert
03.06.11, 07:22
Sitzungsvorlage (EDV-Support in den Schulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 65/2011 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Hesse, Kerstin 02463-659-11 24.05.2011 Beratungsfolge Rat Termin 26.05.2011 Betreff: EDV-Support in den Schulen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, der neuen Vereinbarung zur Durchführung des Schulsupports mit der KDVZ zuzustimmen. Begründung: Der Rat hatte am 01.07.2009 einer Vereinbarung zur Durchführung des Schulsupports mit der Stadt Jülich und der Gemeinde Niederzier befristet bis zum 30.09.2011 unter dem Dach der KDVZ zugestimmt. Mittlerweile ist auch die Stadt Linnich beigetreten. Nach Auffassung der beteiligten Kommunen und vor allem der Schulen hat sich die Zusammenarbeit vorteilhaft ausgewirkt und sollte nach Meinung aller Beteiligten weiter fortgeführt werden. Die jetzt mit Schreiben vom 19.05.2011 übersandte neu ausgehandelte Vereinbarung sieht eine Befristung für 5 Jahre vor. Obwohl die Kath. Grundschule Titz zwischenzeitlich in den Schul-Support einbezogen wurde, hat sich der Stellenanteil von 0,2 für die Gemeinde durch den Beitritt der Stadt Linnich nicht erhöht. Die Personal- und Sachkosten werden über die Umlage von der KDVZ wie bisher erhoben und bewegen sich im Rahmen der Haushaltsansätze. Da auch andere Kommunen, wie Kreuzau und Hürtgenwald, ihr Beitrittsinteresse bekundet haben, ist für die Zukunft sogar von einem geringeren Stellenanteil auszugehen. Dadurch kann auch flexibel auf sich abzeichnende Änderungen in der Schullandschaft kostenmäßig reagiert werden. Die jetzt vorliegende Vereinbarung eröffnet den beteiligten Kommunen auch die Möglichkeit andere kommunale Einrichtungen, wie Kindertagesstätten und Gemeindeverwaltungen, in den EDV-Support zu integrieren. Der EDV-Support wird auch in Zukunft dringend notwendig sein und ist für kleinere Kommunen nur im Wege der kommunalen Zusammenarbeit finanziell tragbar zu leisten. Die Vereinbarung sollte spätestens bis zum 30.06.2011 abgeschlossen werden, um die befristeten Arbeitsverträge mit den Beschäftigten fristgerecht anpassen und einen nahtlosen Übergang gewährleisten zu können. (Frantzen)