Daten
Kommune
Titz
Größe
56 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
03.06.11, 07:22
Aktualisiert
03.06.11, 07:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
65/2011
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Hesse, Kerstin
02463-659-11
24.05.2011
Beratungsfolge
Rat
Termin
26.05.2011
Betreff:
EDV-Support in den Schulen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, der neuen Vereinbarung zur Durchführung des Schulsupports mit der KDVZ zuzustimmen.
Begründung:
Der Rat hatte am 01.07.2009 einer Vereinbarung zur Durchführung des Schulsupports mit der
Stadt Jülich und der Gemeinde Niederzier befristet bis zum 30.09.2011 unter dem Dach der
KDVZ zugestimmt. Mittlerweile ist auch die Stadt Linnich beigetreten.
Nach Auffassung der beteiligten Kommunen und vor allem der Schulen hat sich die Zusammenarbeit vorteilhaft ausgewirkt und sollte nach Meinung aller Beteiligten weiter fortgeführt
werden.
Die jetzt mit Schreiben vom 19.05.2011 übersandte neu ausgehandelte Vereinbarung sieht
eine Befristung für 5 Jahre vor. Obwohl die Kath. Grundschule Titz zwischenzeitlich in den
Schul-Support einbezogen wurde, hat sich der Stellenanteil von 0,2 für die Gemeinde durch
den Beitritt der Stadt Linnich nicht erhöht. Die Personal- und Sachkosten werden über die Umlage von der KDVZ wie bisher erhoben und bewegen sich im Rahmen der Haushaltsansätze.
Da auch andere Kommunen, wie Kreuzau und Hürtgenwald, ihr Beitrittsinteresse bekundet
haben, ist für die Zukunft sogar von einem geringeren Stellenanteil auszugehen. Dadurch kann
auch flexibel auf sich abzeichnende Änderungen in der Schullandschaft kostenmäßig reagiert
werden.
Die jetzt vorliegende Vereinbarung eröffnet den beteiligten Kommunen auch die Möglichkeit
andere kommunale Einrichtungen, wie Kindertagesstätten und Gemeindeverwaltungen, in den
EDV-Support zu integrieren.
Der EDV-Support wird auch in Zukunft dringend notwendig sein und ist für kleinere Kommunen
nur im Wege der kommunalen Zusammenarbeit finanziell tragbar zu leisten.
Die Vereinbarung sollte spätestens bis zum 30.06.2011 abgeschlossen werden, um die befristeten Arbeitsverträge mit den Beschäftigten fristgerecht anpassen und einen nahtlosen Übergang gewährleisten zu können.
(Frantzen)