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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Parkplatzbewirtschaftung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
178 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.02.2012 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 738-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sachstandsbericht Parkplatzbewirtschaftung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 738-IX 1. Sachverhalt: Ratsbeschluss vom 05.10.2010: Mit Ratsbeschluss vom 05.10.2010 wurde die Parkgebührenordnung der Stadt Bad Münstereifel letztmalig fortgeschrieben. Dieser Ratsbeschluss sah im Wesentlichen folgende Änderungen für die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze durch den Erlaß einer neuen Parkgebührenordnung vor: […] Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. (je 30 Min. 0,35 €; 30 Min. gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)) Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €. Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis samstagvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. (je 30 Min. 0,35 €; 30 Min. gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht); ganztägig unbegrenzt 1,75 €; Monatsparkausweise (montags – sonntags) für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden.) Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €. […] Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung der Sicherheitsbedenken zu prüfen und vorzunehmen. Zudem soll bei der nächsten Fortschreibung die Einbindung von Jobtickets geprüft werden. Beseitigung der Sicherheitsbedenken auf den außerhalb liegenden Parkplätzen: Im letzten Absatz des Beschlusses wurde darauf Bezug genommen, dass insbesondere Geschäftsleute und Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten sowie Anwohner, Lehrer und Schüler weitere Wege zu den gebührenfreien Parkplätzen zurücklegen müssen. Aufgrund der Lage der gebührenfreien Parkplätze in der äußersten Peripherie der Kernstadt sah die damalige Gleichstellungsbeauftragte zudem ein besonderes Risiko für weibliche Parkplatzkunden in den dunklen Morgen- und Abendstunden des Winterhalbjahres. Gemäß dem o. a. Beschluss erfolgte in den betreffenden Bereichen eine Verbesserung der Parkplatzausleuchtung jeweils im vorderen Parkplatzbereich. Gleichzeitig erfolgte ein angepasster Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. Abschließend wurden jeweils die vorderen Teilbereiche der Parkplätze östlich der Bundesstraße 51, des Parkplatzes eifelbad und unter der Viadukt nach verbesserter Ausleuchtung als sog. Frauenparkplätze ausgewiesen (näheres s. RD-Nr. 665-IX – Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2012!). Prüfung der Einbindung von Jobtickets in das Gebührensystem: Weiterhin wurde im Nachgang zu dem Ratsbeschluss die Einbindung von Jobtickets geprüft. Da sich dieser Teilbeschluss in den politischen Beratungen auch auf die Mitarbeiter/Innen der Stadtverwaltung bezog, wurde zunächst dieser Teilaspekt geprüft. Zum Stand Oktober 2010 hätte die Stadtverwaltung für Ihre Mitabeiter/Innen je 22,30 € monatlich aufbringen müssen. Da dies eine neue freiwillige Ausgabe für die Stadt darstellt, hätten die Kosten aufgrund des Nothaushaltes auf die Mitarbeiter umgelegt werden müssen. Hierbei hätten die Kosten für die Mitarbeiter/Innen, die kein Jobticket wählen, von den Jobticketinteressenten mit übernommen werden müssen. Die Kosten hätten dann bei weit über 30 € pro Monat gelegen. Eine Einbindung in das Tarifsystem der städt. Parkplatzbewirtschaftung kann jedoch nur für alle Inhaber eines Jobtickets im Verkehrsverbund erfolgen. D. h. der Kreis der Berechtigten, die eine Parkgebührenvergünstigung erhalten würden, ist unkalkulierbar groß. Zudem wäre eine derartige Gebührenvergünstigung in Verbindung mit einem Jobticket nur bei einer Anbindung an den ÖPNV sinnvoll. Hier sollte nach Ansicht der Verwaltung die Entscheidung über die Neugestaltung des Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt mit der Anlage eines P+R-Parkplatzes abgewartet werden. Auslastung der Parkplätze nach Einführung der Gebührenpflicht an Wochentagen: Die Anordnung der Gebührenpflicht auf den drei betreffenden Parkplätzen an Wochentagen führte zunächst zu einer Umverteilung der Parkplatznutzung. Im nördlichen Vorstadtbereich erfolgt seit- Seite 3 von Ratsdrucksache 738-IX dem eine stärkere Auslastung der Parkplätze am Bahnhof und unter dem Viadukt. Zusätzlich zeigte sich hier bereits nach sehr kurzer Zeit, dass ein Bedarf an stadtnahen Stellplätzen während der Geschäftszeiten vorliegt. Dies insbesondere, da der Parkplatz Europaplatz aufgrund der Nähe zu den Arztpraxen in der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Von-Ayx-Straße vormittags in der Regel zu 100 % ausgelastet ist. Aufgrund dessen ist der Parkplatz Kölner Straße/Feuerwehr auch wochentags zu mehr als zwei Drittel ausgelastet. Im südlichen Vorstadtbereich war die Nutzung des Parkplatzes Zimmerei fast bis zur Jahreshälfte 2011 zur Hälfte durch die Baustelle der Seniorenwohnanlage „Am alten Stadttor“ eingeschränkt. Hier wurden zwar für den Baustellenbetrieb entsprechende Sondernutzungsgebühren erhoben. Steigende Parkgebühreneinnahmen konnten jedoch erst nach Räumung der Baustelle verzeichnet werden. Fast zum selben Zeitpunkt erfolgte die Einführung einer einstündigen Höchstparkdauer auf dem Parkplatz des Discounters ALDI, der seit dieser Zeit nicht mehr von Langzeitparkern belegt wird. Seitdem ist der Parkplatz Zimmerei ebenfalls im Bereich der prognostizierten Auslastung an Wochentagen. Der Parkplatz Bleiche, für den das gebührenreduzierte Tagesticket (1,75 €) nicht gilt, wird jedoch in der Regel nur zu einem Drittel beparkt, so dass hier die prognostizierten Mehreinnahmen nicht realisiert werden konnten. Dennoch liegen die Gebühreneinnahmen auch dort mehr als doppelt so hoch wie in Vorjahren. In den nächsten Tagen wird wegen der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Fashion-Center der Parkplatz an der Glashütte vorübergehend nicht mehr nutzbar sein. Parkkunden können somit problemlos auf den Parkplatz Bleiche ausweichen. Einführung eines gebührenreduzierten Monatsparkausweises: Gleichzeitig mit dem betreffenden Ratsbeschluss wurde neben der reduzierten Tagesgebühr von 1,75 € auf den Parkplätzen Zimmerei und Kölner Straße/Feuerwehr auch der Erwerb eines Monatsparkausweises für eine Gebühr von 30 € je Monat für diese beiden Parkplätze ermöglicht. Diesen Monatsparkausweis nutzen derzeit insgesamt 18 Personen. Gebühreneinnahmen Zimmerei/Bleiche/Feuerwehr: Zimmerei 2010 2011 +/- Bleiche 8.071,75 23.808,15 + 15.736,40 Feuerwehr 23.600,05 54.854,65 + 31.254,60 10.889,80 29.839,55 + 18.949,75 Summe 42.561,60 108.502,35 + 65.940,75 Aufwand/Erträge Parkplatzbewirtschaftung in 2011 insgesamt: Wartung 3.427,20 Ersatzteile EntleeMaterial Afa Aufwand rung 974,15 5.013,15 1.915,04 3.630,00 14.959,54 Gebühren Auflösung SoPo aus Investitionspauschale 363.954,74 3.630,00 Erträge 367.584,74 Saldo 352.625,20 2. Rechtliche Würdigung Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Im Vergleich zu 2010 (279.810,96 €) wurden somit in 2011 (363.954,74 €) 84.143,78 € mehr Parkplatzgebühren erzielt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 738-IX Aufgrund des derzeitigen Einzelhandelskonzeptes mit der Einrichtung des sog. Fashion-Centers wurde das mit RD-Nr. 731-IX in dieser Sitzung vorgestellte Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Gleichzeitig beabsichtigen die Investoren u. a. durch den Bau von drei Parkdecks insgesamt ca. 1.000 zusätzliche Stellplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang sollte dann die Gesamtparkplatzbewirtschaftung überprüft werden, um eine sinnvolle Einbindung in das bestehende Gebührensystem zu schaffen und auch allen sonstigen Parkplatzkunden wie z. B. Geschäftsleute und Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten sowie Anwohnern, Lehrern und Schülern eine praktikable Lösung bieten zu können. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 7. Beschlussvorschlag Die nächste Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes findet in Zusammenhang mit der Umsetzung der geplanten zusätzlichen Stellplätzen für das Fashion-Center statt.