Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
178 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2012
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 738-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sachstandsbericht Parkplatzbewirtschaftung
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 738-IX
1. Sachverhalt:
Ratsbeschluss vom 05.10.2010:
Mit Ratsbeschluss vom 05.10.2010 wurde die Parkgebührenordnung der Stadt Bad Münstereifel
letztmalig fortgeschrieben. Dieser Ratsbeschluss sah im Wesentlichen folgende Änderungen für
die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze durch den Erlaß einer neuen Parkgebührenordnung vor:
[…] Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagvormittags (wochentags in der Zeit
von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. (je 30 Min. 0,35 €; 30 Min. gebührenfreie Zeit für
Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht))
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €.
Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis
samstagvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. (je 30
Min. 0,35 €; 30 Min. gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht); ganztägig unbegrenzt 1,75 €; Monatsparkausweise (montags – sonntags) für 30,00 € können beim Ordnungsamt
erworben werden.)
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €.
[…]
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung der Sicherheitsbedenken zu prüfen und vorzunehmen. Zudem soll bei der nächsten Fortschreibung die Einbindung von
Jobtickets geprüft werden.
Beseitigung der Sicherheitsbedenken auf den außerhalb liegenden Parkplätzen:
Im letzten Absatz des Beschlusses wurde darauf Bezug genommen, dass insbesondere Geschäftsleute und Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten sowie Anwohner, Lehrer und Schüler weitere Wege zu den gebührenfreien Parkplätzen zurücklegen müssen. Aufgrund
der Lage der gebührenfreien Parkplätze in der äußersten Peripherie der Kernstadt sah die damalige Gleichstellungsbeauftragte zudem ein besonderes Risiko für weibliche Parkplatzkunden in den
dunklen Morgen- und Abendstunden des Winterhalbjahres. Gemäß dem o. a. Beschluss erfolgte
in den betreffenden Bereichen eine Verbesserung der Parkplatzausleuchtung jeweils im vorderen
Parkplatzbereich. Gleichzeitig erfolgte ein angepasster Rückschnitt von Hecken und Sträuchern.
Abschließend wurden jeweils die vorderen Teilbereiche der Parkplätze östlich der Bundesstraße
51, des Parkplatzes eifelbad und unter der Viadukt nach verbesserter Ausleuchtung als sog.
Frauenparkplätze ausgewiesen (näheres s. RD-Nr. 665-IX – Stadtentwicklungsausschuss
07.12.2012!).
Prüfung der Einbindung von Jobtickets in das Gebührensystem:
Weiterhin wurde im Nachgang zu dem Ratsbeschluss die Einbindung von Jobtickets geprüft. Da
sich dieser Teilbeschluss in den politischen Beratungen auch auf die Mitarbeiter/Innen der Stadtverwaltung bezog, wurde zunächst dieser Teilaspekt geprüft. Zum Stand Oktober 2010 hätte die
Stadtverwaltung für Ihre Mitabeiter/Innen je 22,30 € monatlich aufbringen müssen. Da dies eine
neue freiwillige Ausgabe für die Stadt darstellt, hätten die Kosten aufgrund des Nothaushaltes auf
die Mitarbeiter umgelegt werden müssen. Hierbei hätten die Kosten für die Mitarbeiter/Innen, die
kein Jobticket wählen, von den Jobticketinteressenten mit übernommen werden müssen. Die Kosten hätten dann bei weit über 30 € pro Monat gelegen.
Eine Einbindung in das Tarifsystem der städt. Parkplatzbewirtschaftung kann jedoch nur für alle
Inhaber eines Jobtickets im Verkehrsverbund erfolgen. D. h. der Kreis der Berechtigten, die eine
Parkgebührenvergünstigung erhalten würden, ist unkalkulierbar groß. Zudem wäre eine derartige
Gebührenvergünstigung in Verbindung mit einem Jobticket nur bei einer Anbindung an den ÖPNV
sinnvoll. Hier sollte nach Ansicht der Verwaltung die Entscheidung über die Neugestaltung des
Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt mit der Anlage eines P+R-Parkplatzes abgewartet werden.
Auslastung der Parkplätze nach Einführung der Gebührenpflicht an Wochentagen:
Die Anordnung der Gebührenpflicht auf den drei betreffenden Parkplätzen an Wochentagen führte
zunächst zu einer Umverteilung der Parkplatznutzung. Im nördlichen Vorstadtbereich erfolgt seit-
Seite 3 von Ratsdrucksache 738-IX
dem eine stärkere Auslastung der Parkplätze am Bahnhof und unter dem Viadukt. Zusätzlich zeigte sich hier bereits nach sehr kurzer Zeit, dass ein Bedarf an stadtnahen Stellplätzen während der
Geschäftszeiten vorliegt. Dies insbesondere, da der Parkplatz Europaplatz aufgrund der Nähe zu
den Arztpraxen in der Sebastian-Kneipp-Promenade und der Von-Ayx-Straße vormittags in der
Regel zu 100 % ausgelastet ist. Aufgrund dessen ist der Parkplatz Kölner Straße/Feuerwehr auch
wochentags zu mehr als zwei Drittel ausgelastet.
Im südlichen Vorstadtbereich war die Nutzung des Parkplatzes Zimmerei fast bis zur Jahreshälfte
2011 zur Hälfte durch die Baustelle der Seniorenwohnanlage „Am alten Stadttor“ eingeschränkt.
Hier wurden zwar für den Baustellenbetrieb entsprechende Sondernutzungsgebühren erhoben.
Steigende Parkgebühreneinnahmen konnten jedoch erst nach Räumung der Baustelle verzeichnet
werden. Fast zum selben Zeitpunkt erfolgte die Einführung einer einstündigen Höchstparkdauer
auf dem Parkplatz des Discounters ALDI, der seit dieser Zeit nicht mehr von Langzeitparkern belegt wird. Seitdem ist der Parkplatz Zimmerei ebenfalls im Bereich der prognostizierten Auslastung
an Wochentagen.
Der Parkplatz Bleiche, für den das gebührenreduzierte Tagesticket (1,75 €) nicht gilt, wird jedoch
in der Regel nur zu einem Drittel beparkt, so dass hier die prognostizierten Mehreinnahmen nicht
realisiert werden konnten. Dennoch liegen die Gebühreneinnahmen auch dort mehr als doppelt so
hoch wie in Vorjahren. In den nächsten Tagen wird wegen der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Fashion-Center der Parkplatz an der Glashütte vorübergehend nicht mehr nutzbar
sein. Parkkunden können somit problemlos auf den Parkplatz Bleiche ausweichen.
Einführung eines gebührenreduzierten Monatsparkausweises:
Gleichzeitig mit dem betreffenden Ratsbeschluss wurde neben der reduzierten Tagesgebühr von
1,75 € auf den Parkplätzen Zimmerei und Kölner Straße/Feuerwehr auch der Erwerb eines Monatsparkausweises für eine Gebühr von 30 € je Monat für diese beiden Parkplätze ermöglicht.
Diesen Monatsparkausweis nutzen derzeit insgesamt 18 Personen.
Gebühreneinnahmen Zimmerei/Bleiche/Feuerwehr:
Zimmerei
2010
2011
+/-
Bleiche
8.071,75
23.808,15
+ 15.736,40
Feuerwehr
23.600,05
54.854,65
+ 31.254,60
10.889,80
29.839,55
+ 18.949,75
Summe
42.561,60
108.502,35
+ 65.940,75
Aufwand/Erträge Parkplatzbewirtschaftung in 2011 insgesamt:
Wartung
3.427,20
Ersatzteile
EntleeMaterial
Afa
Aufwand
rung
974,15 5.013,15
1.915,04
3.630,00
14.959,54
Gebühren
Auflösung SoPo aus Investitionspauschale
363.954,74
3.630,00
Erträge
367.584,74
Saldo
352.625,20
2. Rechtliche Würdigung
Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Vergleich zu 2010 (279.810,96 €) wurden somit in 2011 (363.954,74 €) 84.143,78 € mehr
Parkplatzgebühren erzielt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 738-IX
Aufgrund des derzeitigen Einzelhandelskonzeptes mit der Einrichtung des sog. Fashion-Centers
wurde das mit RD-Nr. 731-IX in dieser Sitzung vorgestellte Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben.
Gleichzeitig beabsichtigen die Investoren u. a. durch den Bau von drei Parkdecks insgesamt ca.
1.000 zusätzliche Stellplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang sollte dann die Gesamtparkplatzbewirtschaftung überprüft werden, um eine sinnvolle Einbindung in das bestehende Gebührensystem zu schaffen und auch allen sonstigen Parkplatzkunden wie z. B. Geschäftsleute und
Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten sowie Anwohnern, Lehrern und Schülern eine praktikable Lösung bieten zu können.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
7. Beschlussvorschlag
Die nächste Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes findet in Zusammenhang mit
der Umsetzung der geplanten zusätzlichen Stellplätzen für das Fashion-Center statt.