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Beschlussvorlage (26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
121 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Beschlussvorlage (26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 24.46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 688-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 688-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Vergleich zwischen den bisher gültigen und den ab dem 01.01.2012 vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen: Leistungsart bisher gültige Gebührensätze €/m ab 01.01.2012 gültige Gebührensätze €/m Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) 2,37 2,38 Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) 4,74 4,76 Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 0,89 1,09 Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 0,90 1,10 Winterwartung von Anliegerstraßen 0,91 1,13 Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen 0,93 1,15 Die Gebührenerhöhung im Bereich der Sommerreinigung (maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung) von 0,01 bzw. 0,02 € bedarf keiner Erläuterung. Anders sieht es bei den Winterwartungsgebühren aus, die um 20 - 22 Cent je anrechenbarem Meter Grundstücksfront steigen. Hintergrund hierfür sind die enormen Kosten, die der Streu- und Räumdienst im Jahr 2010 verursacht hat; und zwar beliefen sich diese auf rund 707.000,00 €. Diese Erhöhungen führt bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Frontlänge zu einer Gebührensteigerung von 6,00 € - 8,80 €. Selbst wenn es in diesem und im nächsten Jahr „normale“ Winter geben sollte, ist die kalkulierte Gebührenerhöhung unverzichtbar, da der Gebührenhaushalt zum 01.01.2011 eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 234.911,61 € ausweist, die bis spätestens zum Ende des Jahres 2014 ausgeglichen sein muss. Darstellung der Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bis einschließlich des Jahres 2010 Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 688-IX Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o o o o o Überschuss aus Vorjahren. Überschuss 2004 Unterdeckung 2005 Unterdeckung 2006 Überschuss 2007 Überschuss 2008 Unterdeckung 2009 Unterdeckung 2010 o Unterdeckung aus Vorjahren: 53.407,35 € 21.155,27 € ./. 118.013,59 € ./. 30.441,67 € 88.557,80 € 10.410,13 € ./. 10.427,05 € ./. 249.277,03 € 234.911,61 € 2. Rechtliche Würdigung Die Gebührenerhöhung trägt sowohl den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes als auch den haushaltsrechtlichen Vorgaben Rechnung. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie vorstehend beschrieben 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.