Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
121 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 24.46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 688-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.12.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 688-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf der 26. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Vergleich zwischen den bisher gültigen und den ab dem 01.01.2012 vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen:
Leistungsart
bisher gültige Gebührensätze €/m
ab 01.01.2012 gültige
Gebührensätze €/m
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(einmal wöchentlich)
2,37
2,38
Maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung
(zweimal wöchentlich)
4,74
4,76
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher
Verkehrsbedeutung
0,89
1,09
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher
Verkehrsbedeutung
0,90
1,10
Winterwartung von Anliegerstraßen
0,91
1,13
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
0,93
1,15
Die Gebührenerhöhung im Bereich der Sommerreinigung (maschinelle bzw. manuelle Straßenreinigung) von 0,01 bzw. 0,02 € bedarf keiner Erläuterung.
Anders sieht es bei den Winterwartungsgebühren aus, die um 20 - 22 Cent je anrechenbarem
Meter Grundstücksfront steigen. Hintergrund hierfür sind die enormen Kosten, die der Streu- und
Räumdienst im Jahr 2010 verursacht hat; und zwar beliefen sich diese auf rund 707.000,00 €.
Diese Erhöhungen führt bei einem durchschnittlich großen und normal zugeschnittenen Grundstück mit 30 – 40 m anrechenbarer Frontlänge zu einer Gebührensteigerung von 6,00 € - 8,80 €.
Selbst wenn es in diesem und im nächsten Jahr „normale“ Winter geben sollte, ist die kalkulierte
Gebührenerhöhung unverzichtbar, da der Gebührenhaushalt zum 01.01.2011 eine Unterdeckung
aus Vorjahren in Höhe von 234.911,61 € ausweist, die bis spätestens zum Ende des Jahres 2014
ausgeglichen sein muss.
Darstellung der Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bis einschließlich des Jahres 2010
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen
sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 688-IX
Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus:
o
o
o
o
o
o
o
o
Überschuss aus Vorjahren.
Überschuss 2004
Unterdeckung 2005
Unterdeckung 2006
Überschuss 2007
Überschuss 2008
Unterdeckung 2009
Unterdeckung 2010
o
Unterdeckung aus Vorjahren:
53.407,35 €
21.155,27 €
./. 118.013,59 €
./. 30.441,67 €
88.557,80 €
10.410,13 €
./. 10.427,05 €
./. 249.277,03 €
234.911,61 €
2. Rechtliche Würdigung
Die Gebührenerhöhung trägt sowohl den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes als auch
den haushaltsrechtlichen Vorgaben Rechnung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 26. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 26. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.