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Beschlussvorlage (6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
120 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
23.11.11, 18:02
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.10.2011 - Der Bürgermeister Az: 43-31-03 Nr. der Ratsdrucksache: 670-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 670-IX 1. Sachverhalt: Bei der Durchsicht der Badeordnung wurde festgestellt, dass diese Bezeichnungen enthält, die diskriminierend oder verletzend wirken (§ 2 Abs. 2c „Geisteskranken“). Diese sollten geändert werden. Gleichzeitig sollte die Änderung der Badeordnung genutzt werden, um auch im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau die weibliche Form der Bezeichnungen (Besucher/In, Mitarbeiter/In) aufzuführen. Neben diesen eher redaktionellen Änderungen soll § 8 Abs. 6 um einen Punkt erweitert werden. Da die meisten Handys mit Kamera ausgestattet sind, sollte die Benutzung von Handys im Bad verboten werden. In der Entgeltordnung gibt es zurzeit lediglich einen Zehnercoin (2 Stundentarif) für Erwachsene. Bei diesem Coin erhält man 10% Rabatt auf den Einzeltarif (Einzeltarif 4,50 € - Zehnercoin 40,50 €). Der Zehnercoin hat im Vergleich zur Wertkarte den Vorteil, dass man sich nicht an der Kasse anstellen muss, sondern direkt mit dem Coin durch das Drehkreuz das Bad betreten kann. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll auch einen Zehnercoin für Kinder einzuführen (Preis 27,00 €). Um Beratung und Entscheidung wird gebeten. 2. Rechtliche Würdigung ./. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung. 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. 10. 1969 (GV NRW S. 712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom folgende 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen: §1 Seite 3 von Ratsdrucksache 670-IX § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Bei Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereinstraining, Schulschwimmen usw.) sind die Vereins- und Übungsleiter/Innen, beim Schulschwimmunterricht die aufsichtführenden Lehrkräfte, dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer/Innen und Besucher/Innen die Bestimmungen der Badeordnung beachten. §2 In § 2 Abs. 2 „Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet“ wird bei Buchstabe c die Bezeichnung „Geisteskranken“ gestrichen. Zusätzlich wird eine Einschränkung angefügt. Die neue Fassung lautet: c) Personen mit geistigen Behinderungen und Epileptikern ohne fachkundige Begleitperson §3 § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsgegenständen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wird von einem/einer Mitarbeiter/In des eifelbades vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. §4 In § 8 Absätze 2 – 4 werden die weiblichen Bezeichnungsformen eingefügt. In Abs. 6 wird der Buchstabe k ergänzt. 2.) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten den/die Verursacher/In zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben. 3.) Nichtschwimmer/Innen dürfen nur die für sie bestimmten Beckenbereiche benutzen. 4.) Die Benutzung der Sprunganlagen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Der Sprungbereich darf nicht unterschwommen werden. Der/Die Springer/In hat sich davon zu überzeugen, dass der Sprungbereich frei ist. 6) Insbesondere ist nicht gestattet: k) die Benutzung von Mobiltelefonen. §5 § 12 Abs. 1 Sätze 1 -2 erhalten folgende Fassung: Die Besucher/Innen benutzen das eifelbad einschl. der Sport- und Spieleinrichtungen auf eigene Gefahr. Für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern/Besucherinnen aus der Benutzung des Freizeitbades und ihrer Einrichtungen entstehen, haftet die Stadt nur, wenn ihr oder dem Aufsichtspersonal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. §6 Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird um einen Tarif erweitert. Dafür wird der Tarif-Nr. 5 unterteilt und erhält folgende Fassung: Seite 4 von Ratsdrucksache 670-IX Tarif-Nr. 5 5.1 5.2 Gebührenart Zehnercoin 2 Stunden Erwachsene Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre Gebühr € 40,50 27,00 §7 Diese 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.