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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen.) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen.)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 495/2012 Az.: 370.1 Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 21.11.2012 gez. Klösgen Amtsleiter gez. Heil RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 11.12.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 29.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich hinausgehen. Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung. Begründung: Im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens vor dem VG Köln, wurde festgestellt, dass die derzeitige Satzung nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, da hier nach seinerzeit geltender Rechtsprechung i.d.R. stundenweise Abrechnungszeiträume für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt wurden. Daher beschränkt sich die Änderung in dieser Satzung aufgrund des nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeitraums für die Bearbeitung lediglich auf die Anpassung an die Rechtsprechung und sieht in der überarbeiteten Form grundsätzlich die minutengenaue Berechnung der Einsatzzeiten für Personal und Einsatzmittel vor. Eine Anpassung der derzeitigen Gebührensatzung an die aktuelle Rechtsprechung ist kurzfristig rückwirkend zum 01.01.2012 erforderlich um Gebühreneinnahmen für die Stadt Erftstadt zu erwirken. Eine komplette Neukalkulation der Gebührentarife mit möglichen weiteren Anpassungen des Satzungstextes ist für 2013 vorgesehen. In Vertretung (Erner) -2-