Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 495/2012
Az.: 370.1
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 21.11.2012
gez. Klösgen
Amtsleiter
gez. Heil
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.12.2012
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
29.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die
Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei
kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten
Aufgabenbereich hinausgehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung.
Begründung:
Im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens vor dem VG Köln, wurde festgestellt, dass die
derzeitige Satzung nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, da hier nach seinerzeit
geltender Rechtsprechung i.d.R. stundenweise Abrechnungszeiträume für die
Gebührenberechnung zu Grunde gelegt wurden.
Daher beschränkt sich die Änderung in dieser Satzung aufgrund des nur kurzen zur Verfügung
stehenden Zeitraums für die Bearbeitung lediglich auf die Anpassung an die Rechtsprechung und
sieht in der überarbeiteten Form grundsätzlich die minutengenaue Berechnung der Einsatzzeiten
für Personal und Einsatzmittel vor.
Eine Anpassung der derzeitigen Gebührensatzung an die aktuelle Rechtsprechung ist kurzfristig
rückwirkend zum 01.01.2012 erforderlich um Gebühreneinnahmen für die Stadt Erftstadt zu
erwirken.
Eine komplette Neukalkulation der Gebührentarife mit möglichen weiteren Anpassungen des
Satzungstextes ist für 2013 vorgesehen.
In Vertretung
(Erner)
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