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Mitteilungsvorlage (U-3 Ausbau)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
65 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Mitteilungsvorlage (U-3 Ausbau) Mitteilungsvorlage (U-3 Ausbau)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 699-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: U-3 Ausbau __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Am 21.11.2011 wurden die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Sonder-Sozialkonferenz über den Ausbau- und Planungsstand zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahre informiert. Die Verwaltung hat dieser Vorlage die überlassenen Informationen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen und den für Bad Münstereifel relevanten Daten auszugweise beigefügt (s. Anlage 1). Der vollständige Inhalt der 64-seitigen Präsentation ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Kreisseitig besteht gegenüber dem Ministerium erheblicher Klärungsbedarf, der im Schreiben vom 18.11.2011 an Frau Ministerin Bärbel Schäfer formuliert wurde (s. Anlage 2). Aus Sicht der Verwaltung ist derzeit auf folgende Aspekte hinzuweisen: Seite 2 von Ratsdrucksache 699-IX - In den Kitas im Stadtgebiet stehen aktuell 42 U-3-Plätze zur Verfügung. Damit erreicht Bad Münstereifel aktuell eine Versorgungsquote von immerhin rund 40 % und liegt damit im interkommunalen Vergleich auf Kreisebene mit an der Spitze. Hierzu muss man wissen, dass noch unter städtischer Trägerschaft durch Beschaffung notwendiger Einrichtungsgegenstände entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die Einrichtungen in die Lage zu versetzen, im Rahmen provisorischer Betriebserlaubnisse U-3-Kinder aufzunehmen. Auch wenn vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs ab 2013 unverändert Handlungsbedarf zur Beseitigung dieser Provisorien besteht, ist dem örtlichen Umsetzungsprozess angesichts der dargestellten Unwägbarkeiten zumindest in zeitlicher Hinsicht einiger Druck genommen. - In der Katholischen Kita in Bad Münstereifel wird es nach Abschluss der Baumaßnahmen ab 2012/2013 eine Gruppe des sogenannten Gruppentyps II geben, die für die Aufnahme von bis zu 10 Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren ausgelegt ist. Durch bereits erfolgte Umwandlung einer bestehende Kindergartengruppe stehen in der Kapuzinergasse sodann insgesamt 16 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. - Nach wie vor als problematisch und ungelöst erweist sich die Situation in der Kita Iversheim. Einerseits besteht aufgrund des räumlichen Zuschnitts keine sinnvolle Option zur kreisseitig favorisierten Erweiterung, andererseits schränken die Fördermittel bei einem anerkannten Betreuungsbedarf von 6 U-3-Plätzen die Möglichkeiten stark ein. Hier besteht weiterhin Klärungsbedarf zwischen Jugendämter, Träger und Eigentümerin. 2. Rechtliche Würdigung Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren richtet sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. den Kreis Euskirchen. Die Stadt Bad Münstereifel ist als Eigentümerin involviert. Die Verwaltung hat in den bisherigen Gesprächen stets das Ziel verfolgt, bauliche Erweiterungen angesichts der demographischen Entwicklung - ggfls. unter Inkaufnahme vorübergehender Engpässe - zu vermeiden. Die beim Kreis aufzuwendenden Investitions- und Betriebskostenzuschüsse fließen zwar in die Berechnung der Kreisumlage ein, eine unmittelbare Kostenübernahme durch die Stadt ist jedoch mit der grundsätzlichen gesetzlichen Aufgabenzuordnung, dem Nothaushaltsrecht und der Übertragung der früheren städt. Trägerschaft auf das DRK nicht vereinbar. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Ausbau der U-3-Betreuung führt in Bad Münstereifel zu Investitionen von 1.188.856,00 €, ausgehend von den landesseitig festgelegten Förderpauschalen. Bei einem Investitionsvolumen von 13.312.969,00 € beträgt der in die Kreisumlage einfließende Anteil Bad Münstereifels somit rund 9 %. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel S. Ziff. 2.