Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüsse gem. § 61 a Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
65 kB
Datum
17.02.2011
Erstellt
28.01.11, 18:50
Aktualisiert
28.01.11, 18:50
Sitzungsvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüsse gem. § 61 a Landeswassergesetz) Sitzungsvorlage (Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüsse gem. § 61 a Landeswassergesetz)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 12/2011 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Georg Kollenbrandt 02463-659-62 25.01.2011 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 09.02.2011 Rat 17.02.2011 Betreff: Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüsse gem. § 61 a Landeswassergesetz Beschlussvorschlag: Die Mitteilung über die Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüssen gem. § 61 a Landeswassergesetz wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In mehreren Ausschusssitzungen wurde bereits über die Dichheitsprüfung von Abwasseranschlüssen berichtet. Die Bauamtsleiter der kreisangehörigen Kommunen haben eine kreiseinheitliche Lösung angeregt, da die Arbeiten mit dem vorhandenen, eigenen Personal nicht zu leisten sind. Dieser kreiseinheitlichen Lösung haben die Bürgermeister auf der Konferenz Hauptverwaltungsbeamten zugestimmt. Mit möglichst vielen Kommunen soll ein gemeinsames Konzept aufgestellt werden, damit die Bürger einheitlich informiert und beraten werden können und die Gestaltungsspielräume der Kommunen hinsichtlich Art, Prüfung und Verfolgung der Dichtheitsprüfung gleichermaßen ausgelegt werden. Für 13 kreisangehörige Kommunen (Ausnahmen: Düren und Jülich) wurde ein Angebot der Kommunal- und Abwasserberatung Düsseldorf angenommen und der Auftrag unter Federführung der Gemeinde Kreuzau erteilt. Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen: - Aufstellung eines gemeinsamen Konzeptes zum Umgang mit § 61 a LWG - Marketingkonzept - Gestaltung eines gemeinsamen Internetauftrittes a) Inhaltliche Bearbeitung b) Programmierung - Gestaltung und Bearbeitung eines gemeinsamen Flyers Die Kosten belaufen sich auf 32.022,90 € wovon 2.463,30 € (1/13) auf die Gemeinde Titz entfallen. Im Rahmen des o.g. Aufrages wird gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung eine auf das Konzept abgestimmt Satzung auf der Basis der Mustersatzung erarbeitet. Diese Satzung wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Desweiteren bietet die Kommunal- und Abwasserberatung folgende Leistungen an: - Erstellung von Prioritätenlisten a) Aufnahme und Aufbereitung wasserwirtschaftlicher Daten und Einbindung im GIS b) Datenverschneidung und Aufstellung der vorläufigen Prioritätenliste c) Abstimmung von Zeitstufen, Zusammenstellung der Prioritätenliste, Personalbedarfschätzung und Abstimmung der individuellen Entwässerungssatzungen - Aufbau und Bereitstellung von AkuaGRUND - Aktualisierung und Kundenhotline zur Software AkuaGRUND - Pflegen der Datenbank AkuaGRUND Hierbei kommen Kosten in Höhe von ca. 26.000,00 € auf die Gemeinde zu. Es ist vorgesehen, nach Durchführung der bereits beauftragten ersten Leistungsphase, diese Maßnahmen zu beauftragen. Diese Beauftragung erfolgt dann durch jede einzelne Kommune selbst. Die entstehenden Kosten können über die Kanalbenutzungsgebühr umgelegt werden. (Frantzen) -2-