Daten
Kommune
Titz
Größe
65 kB
Datum
17.02.2011
Erstellt
28.01.11, 18:50
Aktualisiert
28.01.11, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
12/2011
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Georg Kollenbrandt
02463-659-62
25.01.2011
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
09.02.2011
Rat
17.02.2011
Betreff:
Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüsse gem. § 61 a Landeswassergesetz
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung über die Dichtheitsprüfung von Abwasseranschlüssen gem. § 61 a Landeswassergesetz wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In mehreren Ausschusssitzungen wurde bereits über die Dichheitsprüfung von Abwasseranschlüssen berichtet. Die Bauamtsleiter der kreisangehörigen Kommunen haben eine kreiseinheitliche Lösung angeregt, da die Arbeiten mit dem vorhandenen, eigenen Personal nicht zu
leisten sind. Dieser kreiseinheitlichen Lösung haben die Bürgermeister auf der Konferenz
Hauptverwaltungsbeamten zugestimmt. Mit möglichst vielen Kommunen soll ein gemeinsames
Konzept aufgestellt werden, damit die Bürger einheitlich informiert und beraten werden können
und die Gestaltungsspielräume der Kommunen hinsichtlich Art, Prüfung und Verfolgung der
Dichtheitsprüfung gleichermaßen ausgelegt werden.
Für 13 kreisangehörige Kommunen (Ausnahmen: Düren und Jülich) wurde ein Angebot der
Kommunal- und Abwasserberatung Düsseldorf angenommen und der Auftrag unter Federführung der Gemeinde Kreuzau erteilt. Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Aufstellung eines gemeinsamen Konzeptes zum Umgang mit § 61 a LWG
- Marketingkonzept
- Gestaltung eines gemeinsamen Internetauftrittes
a) Inhaltliche Bearbeitung
b) Programmierung
- Gestaltung und Bearbeitung eines gemeinsamen Flyers
Die Kosten belaufen sich auf 32.022,90 € wovon 2.463,30 € (1/13) auf die Gemeinde Titz entfallen.
Im Rahmen des o.g. Aufrages wird gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung eine
auf das Konzept abgestimmt Satzung auf der Basis der Mustersatzung erarbeitet. Diese Satzung wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Desweiteren bietet die Kommunal- und Abwasserberatung folgende Leistungen an:
- Erstellung von Prioritätenlisten
a) Aufnahme und Aufbereitung wasserwirtschaftlicher Daten und Einbindung im GIS
b) Datenverschneidung und Aufstellung der vorläufigen Prioritätenliste
c) Abstimmung von Zeitstufen, Zusammenstellung der Prioritätenliste, Personalbedarfschätzung und Abstimmung der individuellen Entwässerungssatzungen
- Aufbau und Bereitstellung von AkuaGRUND
- Aktualisierung und Kundenhotline zur Software AkuaGRUND
- Pflegen der Datenbank AkuaGRUND
Hierbei kommen Kosten in Höhe von ca. 26.000,00 € auf die Gemeinde zu. Es ist vorgesehen,
nach Durchführung der bereits beauftragten ersten Leistungsphase, diese Maßnahmen zu beauftragen. Diese Beauftragung erfolgt dann durch jede einzelne Kommune selbst. Die entstehenden Kosten können über die Kanalbenutzungsgebühr umgelegt werden.
(Frantzen)
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