Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
377 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
18.11.15, 14:20
Aktualisiert
18.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Punkt
2:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Vorlage 1055 /IX.L. Z.3 -
Beschluss:
Abschließend werden die folgenden Beschlüsse zu den Anregungen a) bis h) sowie der
Anlage der Vorlage 1055, Z 3 wie folgt gefasst:
a)
b)
c)
e)
f)
Seite 2, Grundsatz 2.3
Beschluss ergänzen:
… und die Entscheidung darüber, ob
Wohnbauflächen
wieder
dem
Freiraum
zurückzuführen sind, den Kommunen zu
überlassen.
Seite 3, Grundsatz 3.2
Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte
ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu
berücksichtigende Liste der „bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereiche ….
Grundsatz
3-4
„Neu
zu
gestaltende
Landschaftsbereiche“
Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden
mit folgendem Beschluss:
„In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände
der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein neu
zu gestaltender Landschaftsbereich, der im LEP
als solcher zu berücksichtigen ist. Hier sollte von
der Landesregierung und den zuständigen
Behörden die Entwicklung zu einem naturnahen
Bereich
("Paradies
aus
zweiter
Hand")
angestrebt werden und die finanziellen Mittel
dazu bereitgestellt werden.“
Seite 13, Grundsatz 7.5-2
Das Wort „für“ in der dritten
Beschlusses ist zu streichen.
Seite 14, Grundsatz 8.1-4
Zeile
des
einstimmig
einstimmig
3 Ja-Stimmen,
2 Enthaltungen,
13 Nein-Stimmen
einstimmig
15 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung
g)
h)
Seite 15, Ziel 8.1-12
Im Beschlussvorschlag des Kreises Euskirchen,
zweiter Absatz sollte anstatt des Wortes
„ausgereichte“
das
Wort
„ausreichende“
verwendet werden.
Seite 17, Grundsatz 10.1-1
Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile
ergänzt
werden:
…
zulasten
des
Versorgungsträgers/Investors zu erfolgen haben.
Seite 12 der Anlage zu Vorlage Nr. 1055, Z 3,
letzter Absatz des Beschlusses
Aus
Gründen
des
Artenschutzes,
des
Naturschutzes und der Ausübung der Jagd sind
im Rahmen der bestehenden Gesetze zwingend
Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um
diese nicht erlaubte Form des Pilzsammelns zu
unterbinden. Hierbei sind nicht nur Maßnahmen
vor Ort, sondern auch im Bereich der Verkaufsund Verbrauchsstellen zwingend erforderlich.
einstimmig
einstimmig
15 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung
Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 sowie die Stellungnahme des
Kreises Euskirchen vom 27.01.2014 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen – LEP 2013, die in Teilen Bestandteil der Beschlussfassung ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 18.02.2014
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