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Beschlusstext (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
377 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
18.11.15, 14:20
Aktualisiert
18.11.15, 14:20
Beschlusstext (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)) Beschlusstext (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

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Beschluss aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 2: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) - Vorlage 1055 /IX.L. Z.3 - Beschluss: Abschließend werden die folgenden Beschlüsse zu den Anregungen a) bis h) sowie der Anlage der Vorlage 1055, Z 3 wie folgt gefasst: a) b) c) e) f) Seite 2, Grundsatz 2.3 Beschluss ergänzen: … und die Entscheidung darüber, ob Wohnbauflächen wieder dem Freiraum zurückzuführen sind, den Kommunen zu überlassen. Seite 3, Grundsatz 3.2 Die Beschlussempfehlung des Kreises sollte ergänzt werden: Die in der Regionalplanung zu berücksichtigende Liste der „bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche …. Grundsatz 3-4 „Neu zu gestaltende Landschaftsbereiche“ Dieser Grundsatz sollte aufgenommen werden mit folgendem Beschluss: „In der Gemeinde Nettersheim ist das Gelände der ehemaligen Imprägnierfabrik bei Buir ein neu zu gestaltender Landschaftsbereich, der im LEP als solcher zu berücksichtigen ist. Hier sollte von der Landesregierung und den zuständigen Behörden die Entwicklung zu einem naturnahen Bereich ("Paradies aus zweiter Hand") angestrebt werden und die finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden.“ Seite 13, Grundsatz 7.5-2 Das Wort „für“ in der dritten Beschlusses ist zu streichen. Seite 14, Grundsatz 8.1-4 Zeile des einstimmig einstimmig 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 13 Nein-Stimmen einstimmig 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung g) h) Seite 15, Ziel 8.1-12 Im Beschlussvorschlag des Kreises Euskirchen, zweiter Absatz sollte anstatt des Wortes „ausgereichte“ das Wort „ausreichende“ verwendet werden. Seite 17, Grundsatz 10.1-1 Der Beschluss sollte in der vorletzten Zeile ergänzt werden: … zulasten des Versorgungsträgers/Investors zu erfolgen haben. Seite 12 der Anlage zu Vorlage Nr. 1055, Z 3, letzter Absatz des Beschlusses Aus Gründen des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Ausübung der Jagd sind im Rahmen der bestehenden Gesetze zwingend Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um diese nicht erlaubte Form des Pilzsammelns zu unterbinden. Hierbei sind nicht nur Maßnahmen vor Ort, sondern auch im Bereich der Verkaufsund Verbrauchsstellen zwingend erforderlich. einstimmig einstimmig 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Nettersheim die Bewertung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2013 sowie die Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 27.01.2014 zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen – LEP 2013, die in Teilen Bestandteil der Beschlussfassung ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 18.02.2014 Seite 2