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Beschlusstext (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
18.11.15, 14:20
Aktualisiert
18.11.15, 14:20
Beschlusstext (Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014 im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim. Punkt 1: Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen - Vorlage 1137 /IX.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die beigefügte Resolution zum kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen und leitet diese den verantwortlichen Stellen der Landesregierung bzw. des Landtages zu. Die Resolution beinhaltet nachstehende Forderungen: 1. Für den kommunalen Aufgabenbestand muss den Gemeinden, Städten, Kreisen und Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen durch Bund und Land eine angemessene Finanzausstattung garantiert werden. Die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich ist wieder auf das Niveau der 80er Jahre anzuheben. Aufgrund des hohen Kommunalisierungsgrades in Nordrhein-Westfalen sind die Finanzzuweisungen des Landes deutlich zu erhöhen. 2. Es wird eine Grunddatenaktualisierung auf Basis der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse des FiFo-Gutachtens der Landesregierung gefordert. Dies mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum. Vor diesem Hintergrund sollen die Teilschlüsselmassen angepasst und die Einwohnerveredelung abgeschafft werden. 3. Für den ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens wird eine angemessene finanzielle Ausstattung zur Sicherung der Lebensqualität gefordert. Hierzu wird die Wiedereinführung einer Freiraumpauschale zur Abmilderung der besonderen Belastungen von ländlichen Flächengemeinden gefordert. Es wird zudem beschlossen, diese Resolution zur kommunalen Finanzausstattung der ländlichen Region als Bestandteil in die gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja