Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
18.11.15, 14:20
Aktualisiert
18.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 28. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 18.02.2014
im Sitzungssaal des Rathauses in Zingsheim.
Punkt
1:
Resolution des Gemeinderates Nettersheim zum kommunalen
Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 1137 /IX.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt die beigefügte Resolution zum
kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen und leitet diese den
verantwortlichen Stellen der Landesregierung bzw. des Landtages zu.
Die Resolution beinhaltet nachstehende Forderungen:
1.
Für den kommunalen Aufgabenbestand muss den Gemeinden, Städten, Kreisen
und Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen durch Bund und Land eine
angemessene Finanzausstattung garantiert werden.
Die Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich ist wieder auf das Niveau
der 80er Jahre anzuheben.
Aufgrund des hohen Kommunalisierungsgrades in Nordrhein-Westfalen sind die
Finanzzuweisungen des Landes deutlich zu erhöhen.
2.
Es wird
eine Grunddatenaktualisierung auf Basis
der gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnisse des FiFo-Gutachtens der Landesregierung
gefordert.
Dies
mit
dem
Ziel
einer
gerechteren
Verteilung
der
Schlüsselzuweisungen zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum. Vor
diesem Hintergrund sollen die Teilschlüsselmassen angepasst und die
Einwohnerveredelung abgeschafft werden.
3.
Für den ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens wird eine angemessene
finanzielle Ausstattung zur Sicherung der Lebensqualität gefordert. Hierzu wird
die Wiedereinführung einer Freiraumpauschale zur Abmilderung der besonderen
Belastungen von ländlichen Flächengemeinden gefordert.
Es wird zudem beschlossen, diese Resolution zur kommunalen Finanzausstattung der
ländlichen Region als Bestandteil in die gemeindliche Stellungnahme zum Entwurf des
Landesentwicklungsplans aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja