Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
67 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
22.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 589-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Rat
18.10.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 589-IX
1. Sachverhalt:
Für die Änderung des o.a. Bebauungsplanes wurden die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
2 BauGB durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnis beigefügt.
Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung möglich ist.
Lt. Bezirksregierung sind die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht erfüllt, so dass die Durchführung der frühzeitigen als auch der förmlichen Verfahrensschritte gem. § 3 und 4 Abs. 1 und 2
BauGB erforderlich sind. Zudem ist eine Umweltprüfung durchzuführen.
Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die bisher durchgeführten Verfahrensschritte werden somit als frühzeitige Verfahren gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Im Weiteren müssen der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst werden.
Die Entwurfsunterlagen sind beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1.Über die bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.Die beigefügten Bebauungsplanunterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.