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Beschlussvorlage (Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt; Bezug: V 1/2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
20.09.12, 15:10
Aktualisiert
09.11.12, 09:01
Beschlussvorlage (Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt;
Bezug: V 1/2008) Beschlussvorlage (Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt;
Bezug: V 1/2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 364/2012 Az.: 82 31-20/P119 Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 13.09.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 20.11.2012 08.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt; Bezug: V 1/2008 Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfB Erftstadt eine weitere Fläche von 421 qm aus dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 29, Flurstück 245 zur Nutzung für sportliche Zwecke. Der Vertrag beginnt am 15.11.2012 und endet am 31.01.2029. Er verlängert sich jeweils um weitere zehn Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor Zeitablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Ein Nutzungsentgelt ist nicht zu entrichten. Der Verein übernimmt alle die den Eigentümer betreffenden Lasten und Verpflichtungen sowie die Unterhaltungs- und Betriebskosten. Begründung: Der VfB Erftstadt hat mit Nutzungsvertrag vom 21.04.2008 die nördliche Teilfläche des Flurstücks 245 in einer Größe von ca. 240 qm zur Nutzung für sportliche Zwecke überlassen bekommen. Er hat diese Fläche zwischenzeitlich als Spielplatz und Spielwiese hergerichtet und eingezäunt. Der VfB Erftstadt hat aufgrund der Verkleinerung seiner bisherigen Freiflächen durch den Bau des Studios 2 und 3 beantragt, die als Nutzgarten verpachtete Restfläche des Flurstücks 245 ebenfalls dem VfB als Freifläche für sportliche Zwecke zu überlassen. Der Nutzgarten konnte in den letzten beiden Jahren alters- und gesundheitsbedingt nicht mehr vertragsgemäß unterhalten und gepflegt werden, so dass ich mit dem Pächter eine Beendigung des Pachtverhältnisses vereinbaren konnte; die wirksame Kündigung wurde zum 15.11.2012 ausgesprochen. Eine Nutzung des gesamten Grundstücks mit einer Fläche vom 661 qm zur Arrondierung des Vereinsgeländes durch den VfB Erftstadt wird seitens der Verwaltung befürwortet. Die Laufzeit des Vertrages ist den bisherigen Nutzungsverträgen angepasst, so dass alle Verträge einheitlich bis zum 31.01.2029 laufen. (Dr. Rips) -2-