Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
20.09.12, 15:10
Aktualisiert
09.11.12, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 364/2012
Az.: 82 31-20/P119
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 13.09.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
20.11.2012
08.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt;
Bezug: V 1/2008
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfB Erftstadt eine weitere Fläche von 421 qm aus dem
Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 29, Flurstück 245 zur Nutzung für sportliche Zwecke.
Der Vertrag beginnt am 15.11.2012 und endet am 31.01.2029. Er verlängert sich jeweils um
weitere zehn Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor Zeitablauf durch eingeschriebenen Brief
gekündigt wird.
Ein Nutzungsentgelt ist nicht zu entrichten. Der Verein übernimmt alle die den Eigentümer
betreffenden Lasten und Verpflichtungen sowie die Unterhaltungs- und Betriebskosten.
Begründung:
Der VfB Erftstadt hat mit Nutzungsvertrag vom 21.04.2008 die nördliche Teilfläche des Flurstücks
245 in einer Größe von ca. 240 qm zur Nutzung für sportliche Zwecke überlassen bekommen. Er
hat diese Fläche zwischenzeitlich als Spielplatz und Spielwiese hergerichtet und eingezäunt.
Der VfB Erftstadt hat aufgrund der Verkleinerung seiner bisherigen Freiflächen durch den Bau des
Studios 2 und 3 beantragt, die als Nutzgarten verpachtete Restfläche des Flurstücks 245 ebenfalls
dem VfB als Freifläche für sportliche Zwecke zu überlassen.
Der Nutzgarten konnte in den letzten beiden Jahren alters- und gesundheitsbedingt nicht mehr
vertragsgemäß unterhalten und gepflegt werden, so dass ich mit dem Pächter eine Beendigung
des Pachtverhältnisses vereinbaren konnte; die wirksame Kündigung wurde zum 15.11.2012
ausgesprochen.
Eine Nutzung des gesamten Grundstücks mit einer Fläche vom 661 qm zur Arrondierung des
Vereinsgeländes durch den VfB Erftstadt wird seitens der Verwaltung befürwortet.
Die Laufzeit des Vertrages ist den bisherigen Nutzungsverträgen angepasst, so dass alle Verträge
einheitlich bis zum 31.01.2029 laufen.
(Dr. Rips)
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