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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 215 - Effelsberg, Max-Planck-Straße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.11.11, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 215 - Effelsberg, Max-Planck-Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 215 - Effelsberg, Max-Planck-Straße)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 602-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 215 – Effelsberg, Max-Planck-Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 602-IX 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 215 liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes vor, damit das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden kann. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Um die angestrebte Bebauung zu ermöglichen, müsste hier zunächst Planungsrecht durch die Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung geschaffen werden. Hierbei sind dann auch die beiden nach unbebauten Flurstücken Nr. 213 und 214 mit zu berücksichtigen, die zwischen der bereits vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten Bauvorhaben liegen. Die Max-Planck-Straße ist mit einer Ausbaubreite von mehr als 4,50 dauerhaft winterfest ausgebaut. Allerdings fehlen die Straßenbeleuchtung und die Entwässerungseinrichtungen. Sowohl die Wasser- als auch die Abwasserleitungen sind im Straßenverlauf verlegt. Der angrenzende Wirtschaftsweg ist nicht erschlossen und auch nicht ausgebaut. Zur Sicherstellung der Erschließung ist in jedem Fall der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich, der alle notwendigen Details enthält. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich Bedenken. In den Ortschaften Effelsberg und Lethert sind noch eine Vielzahl von Baumöglichkeiten im Flächennutzungsplan dargestellt bzw. Baumöglichkeiten vorhanden. Ein zusätzlicher Entwicklungsbedarf durch Erweiterung der Satzung wird planungsrechtlich derzeit nicht gesehen, da innerhalb der Ortschaften noch ausreichend Entwicklungspotentiale vorhanden sind. Dem Antrag ist aufgrund dessen nicht zuzustimmen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht zugestimmt.