Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
15.09.11, 18:07
Aktualisiert
16.11.11, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.09.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 602-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
07.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 215 – Effelsberg, Max-Planck-Straße
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 602-IX
1. Sachverhalt:
Für das Grundstück Gem. Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 215 liegt ein Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplanes vor, damit das Grundstück einer Wohnbebauung zugeführt werden kann.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Um die angestrebte Bebauung zu ermöglichen, müsste hier zunächst Planungsrecht durch die
Erweiterung der bestehenden Ortsabrundungssatzung geschaffen werden. Hierbei sind dann auch
die beiden nach unbebauten Flurstücken Nr. 213 und 214 mit zu berücksichtigen, die zwischen
der bereits vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten Bauvorhaben liegen.
Die Max-Planck-Straße ist mit einer Ausbaubreite von mehr als 4,50 dauerhaft winterfest ausgebaut. Allerdings fehlen die Straßenbeleuchtung und die Entwässerungseinrichtungen. Sowohl die
Wasser- als auch die Abwasserleitungen sind im Straßenverlauf verlegt. Der angrenzende Wirtschaftsweg ist nicht erschlossen und auch nicht ausgebaut. Zur Sicherstellung der Erschließung
ist in jedem Fall der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich, der alle notwendigen
Details enthält.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem
Bereich Bedenken. In den Ortschaften Effelsberg und Lethert sind noch eine Vielzahl von Baumöglichkeiten im Flächennutzungsplan dargestellt bzw. Baumöglichkeiten vorhanden. Ein zusätzlicher Entwicklungsbedarf durch Erweiterung der Satzung wird planungsrechtlich derzeit nicht gesehen, da innerhalb der Ortschaften noch ausreichend Entwicklungspotentiale vorhanden sind.
Dem Antrag ist aufgrund dessen nicht zuzustimmen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht zugestimmt.