Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
118 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 674-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.12.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 674-IX
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung
über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel zur Prüfung und Genehmigung
vorgelegt.
Nach dem Ergebnis dieser Kalkulation müssten die Gebühren für die Restmüllbehälter um rund
3,34 % angehoben werden, während sich beim Grundpreis als auch bei den Zusatzgebühren für
die Biotonnen eine Gebührenreduzierung von 2,88 % bzw. 2,3 % ergibt. Einen Vergleich der aktuell gültigen mit den für das Jahr 2012 kalkulierten Gebührensätzen enthält die unten vorgenommene Gegenüberstellung.
Durch die Anpassung würde das zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes erforderliche Gebührenaufkommen um 30.500,00 € erhöht.
Hintergrund für den kalkulierten Gebührenmehrbedarf sind keine Preiserhöhungen, sondern
Mehrkosten bei den Entsorgungsgebühren des Kreises von rund 15.800,00 €, die insbesondere
auf die gestiegene Restmüllmenge zurückzuführen sind,
ein - trotz Erhöhung der Restmüllmenge - um 1.5 % geringeres Restmüllbehältervolumen und
Mehrkosten von rund 10.000,00 € für die im Rahmen der Neuausschreibung der Abfallentsorgung erforderlich werdende Ausstattung der Rest- und ggf. Biomülltonnen mit neuen Kontrollmarken.
Ungeachtet des kalkulierten Gebührenmehrbedarfs schlägt die Verwaltung vor, auf eine Anpassung der Gebühren zu verzichten und stattdessen die voraussichtlich eintretende Unterdeckung
von 30.500,00 € durch eine Entnahme aus dem für den Gebührenhaushalt Abfall gemäß § 43
Abs. 6 GemHVO gebildeten Sonderposten auszugleichen, der zum Abschluss der Rechnungsperiode 2010 einen Bestand von rund 32.800,00 € aufweist.
Gegenüberstellung der aktuell gültigen und der für das Jahr 2012 kalkulierten Gebührensätze
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€
hung um €
106,93 €
3,60
kalkulierter Gebührensatz/€
110,53
80 Ltr. Restmüllbehälter
142,57 €
4,79
147,36
120 Ltr. Restmüllbehälter
213,85 €
7,19
221,04
240 Ltr. Restmüllbehälter
427,71 €
14,37
442,08
660 Ltr. Container
2.352,40 €
79,04
2.431,44
1.100 Ltr. Container
3.920,66 €
131,74
4.052,40
Entwicklung der Grundgebühr
Bezeichnung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Redurensatz /€
zierung um €
kalkulierter Gebührensatz/€
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
75,65 €
2,19
73,46
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
32,53 €
0,94
31,59
Seite 3 von Ratsdrucksache 674-IX
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Redurensatz/€
zierung um €
29,23 €
0,67
kalkulierter Gebührensatz/€
28,56
120 Ltr. Restmüllbehälter
43,85 €
1,01
42,84
240 Ltr. Restmüllbehälter
87,70 €
2,02
85,68
Eine ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1).
2. Rechtliche Würdigung
Die Gebühren sind gem. § 6 KAG i. V. m. den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften kostendeckend zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) wurde vom Rat geprüft und gebilligt. Die aktuell gültigen Gebührensätze werden nicht angepasst.