Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
118 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 674-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 674-IX 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Nach dem Ergebnis dieser Kalkulation müssten die Gebühren für die Restmüllbehälter um rund 3,34 % angehoben werden, während sich beim Grundpreis als auch bei den Zusatzgebühren für die Biotonnen eine Gebührenreduzierung von 2,88 % bzw. 2,3 % ergibt. Einen Vergleich der aktuell gültigen mit den für das Jahr 2012 kalkulierten Gebührensätzen enthält die unten vorgenommene Gegenüberstellung. Durch die Anpassung würde das zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes erforderliche Gebührenaufkommen um 30.500,00 € erhöht. Hintergrund für den kalkulierten Gebührenmehrbedarf sind keine Preiserhöhungen, sondern  Mehrkosten bei den Entsorgungsgebühren des Kreises von rund 15.800,00 €, die insbesondere auf die gestiegene Restmüllmenge zurückzuführen sind,  ein - trotz Erhöhung der Restmüllmenge - um 1.5 % geringeres Restmüllbehältervolumen und  Mehrkosten von rund 10.000,00 € für die im Rahmen der Neuausschreibung der Abfallentsorgung erforderlich werdende Ausstattung der Rest- und ggf. Biomülltonnen mit neuen Kontrollmarken. Ungeachtet des kalkulierten Gebührenmehrbedarfs schlägt die Verwaltung vor, auf eine Anpassung der Gebühren zu verzichten und stattdessen die voraussichtlich eintretende Unterdeckung von 30.500,00 € durch eine Entnahme aus dem für den Gebührenhaushalt Abfall gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO gebildeten Sonderposten auszugleichen, der zum Abschluss der Rechnungsperiode 2010 einen Bestand von rund 32.800,00 € aufweist. Gegenüberstellung der aktuell gültigen und der für das Jahr 2012 kalkulierten Gebührensätze  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€ hung um € 106,93 € 3,60 kalkulierter Gebührensatz/€ 110,53 80 Ltr. Restmüllbehälter 142,57 € 4,79 147,36 120 Ltr. Restmüllbehälter 213,85 € 7,19 221,04 240 Ltr. Restmüllbehälter 427,71 € 14,37 442,08 660 Ltr. Container 2.352,40 € 79,04 2.431,44 1.100 Ltr. Container 3.920,66 € 131,74 4.052,40  Entwicklung der Grundgebühr Bezeichnung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Redurensatz /€ zierung um € kalkulierter Gebührensatz/€ Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne 75,65 € 2,19 73,46 Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung 32,53 € 0,94 31,59 Seite 3 von Ratsdrucksache 674-IX  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Redurensatz/€ zierung um € 29,23 € 0,67 kalkulierter Gebührensatz/€ 28,56 120 Ltr. Restmüllbehälter 43,85 € 1,01 42,84 240 Ltr. Restmüllbehälter 87,70 € 2,02 85,68 Eine ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in den Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1). 2. Rechtliche Würdigung Die Gebühren sind gem. § 6 KAG i. V. m. den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften kostendeckend zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Anlage 1) wurde vom Rat geprüft und gebilligt. Die aktuell gültigen Gebührensätze werden nicht angepasst.