Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
391 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel
I. Aufwendungen
A. Unternehmerentgelte
Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma
SITA Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport
von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung
der aktuell gültigen Unternehmerentgelte.
1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall
1.1
Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
17.904,18 €
1.2
Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall
271.187,86 €
2. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall
2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice
2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
(14-tägliche Regelabfuhr)
2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall
bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer
Leistungsentgelt
Pauschalentgelt
Leistungsentgelt
Grundentgelt
9.919,90
4.662,06 €
5.257,84 €
5.349,93 €
5. Weihnachtsbaumabfuhr
o
o
Leistungsentgelt
Grundentgelt
1.604,55 €
3.745,38 €
6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung)
o
o
Leistungsentgelt
Grundentgelt
61.937,42 €
6.567,95 €
61.826,20 €
4. Grünabfallsammlung
o
o
201.274,81 €
68.394,15 €
3. Sperrmüllsammlung
o
o
24.655,94 €
24.236,82 €
12.347,10 €
11.889,72 €
7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung
der Altbatterie-Sammelbehälter
8.155,45 €
8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
1.976,48 €
9. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil)
Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte:
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
178.932,48 €
873.925,42 €
-2-
B.
Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
2.
Abfallgebühren für
- Siedlungsabfälle (Restmüll)
- Biomüll
- Sperrmüll
- Grünabfälle
27.000,00 €
- ca. 3.007,25 t x 177,40 €=
- ca. 2.044,60 t x 87,80 €=
- ca. 885,48 t x 131,00 €=
- ca. 103,71 t x 54,30 €=
533.486,15 €
179.515,88 €
115.997,88 €
5.631,45 €
861.631,36 €
Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises:
C. Sonstige Aufwendungen
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
=
3.330,00 €
2.
Containerpatenschaften
=
9.290,00 €
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
7.680,00 €
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der
Containerstandorte
4.000,00 €
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
5.950,00 €
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
8.000,00 €
7.
Vermischte Ausgaben
=
15.400,00 €
53.650,00 €
Gesamtbetrag der sonstigen Kosten:
D. Städtische Kostenanteile
64.633,54 €
1.
Personalausgaben
2.
Sonst. ordentl. Aufwendungen - Aus- und Fortbildung
733,00 €
3.
Sonst. ordentl. Aufwendungen - Reise- Fahrtkosten, Auslagen
667,00 €
4
Sonst. ordentl. Aufwendungen - Bücher, Zeitschriften etc.
800,00 €
5.
Innere Verrechnung Bauhof
6.315,44 €
6.
Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV)
2.813,00 €
7.
Verwaltungsgemeinkosten
47.273,56 €
123.235,54 €
Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile
Kosten der Abfallentsorgung insgesamt:
=
1.912.442,32 €
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
=
21.500,00 €
Summe:
=
1.890.942,32 €
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
-3-
II. Gebührenberechnung
Berechnung der Restmüllbehältergebühr
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen:
1. Unternehmerentgelte
271.187,86 €
178.932,48 €
1.1. Unternehmerentgelte für die Leerung der Restmüllbehälter
1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil
und Gutschrift aus dem Verwertungserlös)
1.3. Leistungsentgelt Sperrmüllsammlung
1.4. Leistungsentgelt Grünabfallsammlung
1.5. Leistungsentgelt Weihnachtsbaumabholung
1.6. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
1.7. Schadstoffsammlung ( 4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der
Altbatterie-Sammelbehälter
1.8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-Jonas-„
Straße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers
2.
6.567,95 €
4.662,06 €
1.604,55 €
12.347,10 €
8.155,45 €
1.976,48 €
Abfallgebühren des Kreises
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
27.000,00 €
533.486,15 €
115.997,88 €
5.631,45 €
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll)
Entsorgungsgebühren Sperrmüll
Entsorgungsgebühren Grünabfälle
3. Sonstige Aufwendungen
3.330,00 €
9.290,00 €
7.680,00 €
3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
3.2. Containerpatenschaften
3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet,
Josef-Jonas-Straße
3.4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte
3.5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der
Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung)
3.6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
3.7. Vermischte Ausgaben
4.000,00 €
5.950,00 €
8.000,00 €
15.400,00 €
4. Städtische Kostenanteile
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
4.7.
1.329.870,66 €
Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4
./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Summe:
64.633,54 €
733,00 €
667,00 €
800,00 €
6.315,44 €
2.813,00 €
32.709,27 €
Personalausgaben
Sonst. ordentl. Aufwendungen - Aus- und Fortbildung
Sonst. ordentl. Aufwendungen - Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Sonst. ordentl. Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc.
Innere Verrechnung - Bauhof Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV)
Verwaltungsgemeinkosten (2,5% der Restmüllbehältergebühren)
21.500,00 €
=
1.308.370,66 €
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
-4-
Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens
3.708 Behälter x
1.107 Behälter x
1.673 Behälter x
274 Behälter x
9 Behälter x
55 Behälter x
60 l Volumen
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
660 l Volumen x 2
1.100 l Volumen x 2
=
=
=
=
=
=
222.480 l
88.560 l
200.760 l
65.760 l
11.880 l
121.000 l
710.440 l
1,842 €
Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (1.308.370,66 : 710.440 Ltr.)
Gebührensatz/€
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
110,53 €
80 Ltr. Restmüllbehälter
147,36 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
221,04 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
442,08 €
660 Ltr. Container x 2
2.431,44 €
1.100 Ltr. Container x 2
4.052,40 €
Berechnung des einheitlichen Grundpreises
Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:
Jährliches Pauschalentgelt für die Sperrmüllsammlung
61.826,20 €
Jährliches Pauschalentgelt für die Grünabfallsammlung
5.257,84 €
Grundentgelt für die Weihnachtsbaumabfuhr
3.745,38 €
Grundentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf
11.889,72 €
Anteilige Kosten der Biomüllerfassung
(Gesamtkosten ./. 34.114,92 € Anteil aus der Gebührenumlage)
433.269,13 €
Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
13.230,47 €
529.218,74 €
insgesamt:
Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass
3.237 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 5.812
Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.049
Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.204
Berechnungseinheiten.
Kostenanteil
Berechnungseinheiten
529.218,74 Euro = 73,46 Euro
7.204
Voller Grundpreis =
Um 57% reduzierter Grundpreis =
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
73,46 Euro
31,59 Euro
-5-
Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches
Biotonnenvolumen
Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 40% der Kosten der Biomüllentsorgung durch
das insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen
vervielfältigt.
1. 40% des Unternehmerentgeltes
2. 40 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk)
3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten
115.147,27 €
71.806,35 €
4.793,68 €
insgesamt:
191.747,30 €
Ermittlung des Biotonnenvolumens
737 Behälter x
1.574 Behälter x
1.205 Behälter x
80 l Volumen
120 l Volumen
240 l Volumen
=
=
=
58.960 l
188.880 l
289.200 l
537.040 l
Kosten je Liter Biotonnenvolumen (191.747,30 € : 537.040 Ltr.)
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
0,357 €
kalkulierter Gebührensatz/€
28,56 €
120 Ltr. Gefäßvolumen
42,84 €
240 Ltr. Gefäßvolumen
85,68 €
Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur
Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich
5 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
5 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
24 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne)
740 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne
beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr
142,80 €
214,20 €
2.056,32 €
31.701,60 €
34.114,92 €
Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter
Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen
Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der
Mietentgelte der Fa. SITA West GmbH
anteiligen Verwaltungsgemeinkosten
17.675,58 €
453,22 €
18.128,80 €
insgesamt:
- für den
60 l Abfallbehälter
- für den
80 l Abfallbehälter
- für den 120 l Abfallbehälter
- für den 240 l Abfallbehälter
- für den 660 l Abfallbehälter
- für den 1.100 l Abfallbehälter
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
4,10 €
4,10 €
4,92 €
5,54 €
40,98 €
51,23 €
-6-
lV.
Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern
im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung
Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das
Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von
Großcontainern (Mulden) mit einem Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm
unter Berücksichtigung der bislang erfolgten Entgeltsteigerungen
insgesamt
142,57 Euro.
Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des
Containers von einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene
Standwoche eine Miete von 15,05 Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die
Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete ab der zweiten
Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43 Euro beträgt.
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
-7-
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Zu Ziffer I - Aufwendungen A.
Unternehmerentgelte
Vor dem Hintergrund der mit Ratsbeschluss vom 27.04.2010 (RD-Nr. 177-IX)
genehmigten Verlängerung des Entsorgungsvertrages bis zum 31.12.2012 hat die Firma
SITA auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte verzichtet. Der Kalkulation liegen
somit die bislang gültigen Unternehmerentgelte zugrunde.
B.
Abfallgebühren des Kreises
1.
Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle
Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des
Zeitraumes von September 2010 bis August 2011 kann dem Anhang I zu diesen
Erläuterungen entnommen werden.
2.
Abfallgebühren für
a)
Siedlungsabfälle (Hausmüll)
Nach Auskunft des Kreises wird die Restmüllgebühr unverändert 177,40 €
betragen.
Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen
Erläuterungen verwiesen. Die Restmüllmenge steigt im Vergleich zum Vorjahr um
rund 87 Tonnen.
b)
Bio-Abfälle (Biotonne)
Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das
Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.044,60 Tonnen betragen.
Nach Auskunft des Kreises verändert sich die Gebühr für die Anlieferung von
Biomüll in Höhe von derzeit 87,80 €/t nicht.
c)
Sperrmüll
Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen
bei 885,48 t und damit um rund 5 Tonnen über dem Vorjahrswert.
Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung wird die Gebühren für „unberaubten“
Sperrmüll unverändert 131,00 € betragen. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem
Sperrmüll die Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für
diesen
„wertstoffhaltigen“
Sperrmüll
hat
der
Kreis
günstigere
Entsorgungskonditionen aushandeln können.
d)
Grünabfälle
Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 103 t kompostierbare
Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf
insgesamt 5.631,45 Euro.
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-8-
C. Sonstige Kosten
1.
Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte
Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die
überwiegend
im
öffentlichen
Straßenraum
aufgestellten Wertstoffcontainer
Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist
nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in
Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der
Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten.
2.
Containerpatenschaft
Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im
Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung,
Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem
Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt
übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und
sonstigen
gemeinnützigen
Organisationen
im
Rahmen
so
genannter
Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen
haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren
und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt
255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände
stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu
zahlen.
3.
Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße
Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark
frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der
Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares
Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine
kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte,
wurde die Firma Meissner mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt.
Seitens des REWE Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich
bezuschusst.
4.
Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte
Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 4.000,00
Euro zur Verfügung gestellt, um den Containerstandort Kalkar in den neu zu
gestaltenden Dorfplatz zu integrieren.
5.
Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe
(Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung)
Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung,
Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr
abgerechnet werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von
Straßenpapierkörben sowie die Miete und die Abfuhr der Container fallen Kosten in
Höhe von 5.950 Euro jährlich an.
6.
Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen
Gemäß §5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
-9-
Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der
Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher
nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den
ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach §9 Abs. 2
LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen
verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen
Grundstücken.
Für das Jahr 2012 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen
veranschlagt.
7.
Vermischte Ausgaben
Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von
Altbatterien, der Versand der Müllabfuhrkalender und die Anschaffung von
Gebührenkontrollmarken finanziert. Für das Jahr 2012 ist als Folge der
Neuausschreibung der Abfallentsorgung ggf. eine flächendeckende Ausstattung aller im
Einsatz befindlichen Behälter mit neuen Kontrollmarken geplant. Zudem werden
Beraterkosten für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung in Höhe von
4.000,00 € anfallen. Der Ansatz ist daher auf 15.400,00 € zu erhöhen.
D.
Städtischen Kostenanteile
1.
Personalausgaben
Für das Haushaltsjahr 2012 werden für den Bereich Abfallentsorgung
Personalausgaben in Höhe von 64.633,54 € veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht
nur die Aufwendungen für die Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation
der Abfuhr, sondern auch die Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter
anderem für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe,
anfallen.
2.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Aus- und Fortbildung
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz
3.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz.
4.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc
Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz.
5.
Innere Verrechnung - Bauhof Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus
internen Leistungsbeziehungen (Bauhof) zugerechneten Aufwendungen.
6.
Aufwendungen – Dienstleistungen „Technikunterstützte Informationsverarbeitung TUIV“
Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus
internen Leistungsbeziehungen (TUIV) zugerechneten Aufwendungen.
7.
Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens)
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
- 10 -
2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte
Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die
Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.
Kostenerstattung DSD für Containerstandorte
Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den
Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem
Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr;
insgesamt etwa 21.500,-- Euro.
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
- 11 -
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx
Anlage zur Beschlussvorlage 674-IX
Seite 1 von 12
Darstellung der in der Zeit von September 2010 bis August 2011 erfassten Abfall- und Wertstofffraktionen (ohne Altglas und
Leichtstoffverpackungen)
September Oktober November Dezember
Hausmüll
Sperrmüll
Grünabfälle
Bioabfälle
Altpapier
249,46
90,87
240,69
76,52
257,09
49,45
184,50
144,54
250,81
76,20
49,63
189,35
105,55
161,87
153,85
72
124
9,13
208
55
166
7,43
169
65
168
9,66
1209
240
75
372
19
27
140
56
Januar
Februar
März
April
Mai
250,26
75,42
247,85
64,16
235,70
79,86
261,27
72,35
216,64
122,07
228,16
124,37
211,99
101,83
231,58
122,33
59
155
8,73
795
220
228
381
3
8
81
14
2
2751
20
15
1
66
134
5,92
120
76
200
0
252
69
127
8,68
963
384
58
401
50
73
84
30
2
2439
37
6
230,60
82,79
275,77
67,35
66,31
100,60
257,66
28,10
18,38
116,24
140,23
104,55
89,02
130,23
152,11
250,09
122,41
35,70
203,18
94,02
22
71
4,77
15
43
171
0,99
18
66
190
8,67
555
310
12
209
3
9
65
21
1
2348
40
2
57
192
6,85
182
57
115
6,29
92
Juni
Juli
August
Gesamt:
3007,25
885,48
103,71
2044,60
1450,52
t
t
t
t
t
Sondermüll
Kühlgeräte
TV-Geräte
Elek.-Schrott
Farben/Lacke
Leuchtstoffröhren
Pfl.-Schutz.M
Lösemittel
Säuren
Laugen
Spraydosen
Verunr. Betriebsm.
Org. Chemikalien
Dispersionsfarben
Leeremballagen
Anorg. Chemikalien
Quecksilber
Fotochemikalien
Kondensatoren
1
91
379
3861
55
16
146
10
211
39
110
10
4
119
304
707 Stck.
1813 Stck.
77,12
t
4578
kg
1154 Stck.
373
kg
1489
kg
75
kg
127
kg
375
kg
121
kg
5
kg
12688
kg
152
kg
23
kg
1
kg
10
kg
kg