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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 674-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
391 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11

Inhalt der Datei

Gebührenbedarfsberechnung 2012 zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel I. Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Grundlage für die nachstehend aufgeführten Unternehmerentgelte ist der mit der Firma SITA Kommunalservice abgeschlossene Vertrag über die Sammlung und den Transport von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Unternehmerentgelte. 1. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Restabfall 1.1 Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 17.904,18 € 1.2 Entleerungs- und Transportentgelt für Restabfall 271.187,86 € 2. Behältergestellung und -service, Sammlung und Transport für Bioabfall 2.1. Miete für Behältergestellung inkl. Behälterservice 2.2. Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall (14-tägliche Regelabfuhr) 2.3. Zusätzliches Entleerungs- und Transportentgelt für Bioabfall bei mindestens 8 Zusatzabfuhren im Sommer Leistungsentgelt Pauschalentgelt Leistungsentgelt Grundentgelt 9.919,90 4.662,06 € 5.257,84 € 5.349,93 € 5. Weihnachtsbaumabfuhr o o Leistungsentgelt Grundentgelt 1.604,55 € 3.745,38 € 6. Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte auf Abruf (monatliche Abholung) o o Leistungsentgelt Grundentgelt 61.937,42 € 6.567,95 € 61.826,20 € 4. Grünabfallsammlung o o 201.274,81 € 68.394,15 € 3. Sperrmüllsammlung o o 24.655,94 € 24.236,82 € 12.347,10 € 11.889,72 € 7. Mobile Schadstoffsammlung (4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 8.155,45 € 8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort, Josef-JonasStraße, dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 1.976,48 € 9. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil) Gesamtbetrag der Unternehmerentgelte: D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx 178.932,48 € 873.925,42 € -2- B. Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle 2. Abfallgebühren für - Siedlungsabfälle (Restmüll) - Biomüll - Sperrmüll - Grünabfälle 27.000,00 € - ca. 3.007,25 t x 177,40 €= - ca. 2.044,60 t x 87,80 €= - ca. 885,48 t x 131,00 €= - ca. 103,71 t x 54,30 €= 533.486,15 € 179.515,88 € 115.997,88 € 5.631,45 € 861.631,36 € Gesamtbetrag der Entsorgungsgebühren des Kreises: C. Sonstige Aufwendungen 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte = 3.330,00 € 2. Containerpatenschaften = 9.290,00 € 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 7.680,00 € 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 4.000,00 € 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung) 5.950,00 € 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 8.000,00 € 7. Vermischte Ausgaben = 15.400,00 € 53.650,00 € Gesamtbetrag der sonstigen Kosten: D. Städtische Kostenanteile 64.633,54 € 1. Personalausgaben 2. Sonst. ordentl. Aufwendungen - Aus- und Fortbildung 733,00 € 3. Sonst. ordentl. Aufwendungen - Reise- Fahrtkosten, Auslagen 667,00 € 4 Sonst. ordentl. Aufwendungen - Bücher, Zeitschriften etc. 800,00 € 5. Innere Verrechnung Bauhof 6.315,44 € 6. Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV) 2.813,00 € 7. Verwaltungsgemeinkosten 47.273,56 € 123.235,54 € Gesamtbetrag der städtischen Kostenanteile Kosten der Abfallentsorgung insgesamt: = 1.912.442,32 € ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte = 21.500,00 € Summe: = 1.890.942,32 € D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx -3- II. Gebührenberechnung Berechnung der Restmüllbehältergebühr Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung der Restmüllbehältergebühr einbezogen: 1. Unternehmerentgelte 271.187,86 € 178.932,48 € 1.1. Unternehmerentgelte für die Leerung der Restmüllbehälter 1.2. Sammlung und Transport von Altpapier (abzüglich DSD-Anteil und Gutschrift aus dem Verwertungserlös) 1.3. Leistungsentgelt Sperrmüllsammlung 1.4. Leistungsentgelt Grünabfallsammlung 1.5. Leistungsentgelt Weihnachtsbaumabholung 1.6. Leistungsentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 1.7. Schadstoffsammlung ( 4 Termine pro Jahr) sowie Leerung der Altbatterie-Sammelbehälter 1.8. Gestellung und Leerung eines am Containerstandort „Josef-Jonas-„ Straße“ dauerhaft vorgehaltenen 5 cbm Abfallcontainers 2. 6.567,95 € 4.662,06 € 1.604,55 € 12.347,10 € 8.155,45 € 1.976,48 € Abfallgebühren des Kreises 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 27.000,00 € 533.486,15 € 115.997,88 € 5.631,45 € Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Entsorgungsgebühren Siedlungsabfälle (Restmüll) Entsorgungsgebühren Sperrmüll Entsorgungsgebühren Grünabfälle 3. Sonstige Aufwendungen 3.330,00 € 9.290,00 € 7.680,00 € 3.1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte 3.2. Containerpatenschaften 3.3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße 3.4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung der Containerstandorte 3.5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete u. - abfuhr, Ersatzbeschaffung) 3.6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen 3.7. Vermischte Ausgaben 4.000,00 € 5.950,00 € 8.000,00 € 15.400,00 € 4. Städtische Kostenanteile 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 1.329.870,66 € Gesamtkosten aus Ziffern 1 bis 4 ./. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Summe: 64.633,54 € 733,00 € 667,00 € 800,00 € 6.315,44 € 2.813,00 € 32.709,27 € Personalausgaben Sonst. ordentl. Aufwendungen - Aus- und Fortbildung Sonst. ordentl. Aufwendungen - Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Sonst. ordentl. Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc. Innere Verrechnung - Bauhof Aufwendungen - Technikunterstütze Informationsverarbeitung (TUIV) Verwaltungsgemeinkosten (2,5% der Restmüllbehältergebühren) 21.500,00 € = 1.308.370,66 € D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx -4- Ermittlung des 14-tgl. insgesamt vorgehaltenen Restmüllbehältervolumens 3.708 Behälter x 1.107 Behälter x 1.673 Behälter x 274 Behälter x 9 Behälter x 55 Behälter x 60 l Volumen 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen 660 l Volumen x 2 1.100 l Volumen x 2 = = = = = = 222.480 l 88.560 l 200.760 l 65.760 l 11.880 l 121.000 l 710.440 l 1,842 € Kosten je Liter Restmüllbehältervolumen (1.308.370,66 : 710.440 Ltr.) Gebührensatz/€ Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter 110,53 € 80 Ltr. Restmüllbehälter 147,36 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 221,04 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 442,08 € 660 Ltr. Container x 2 2.431,44 € 1.100 Ltr. Container x 2 4.052,40 € Berechnung des einheitlichen Grundpreises Folgende Aufwendungen werden in die Ermittlung des Grundpreises einbezogen:  Jährliches Pauschalentgelt für die Sperrmüllsammlung 61.826,20 €  Jährliches Pauschalentgelt für die Grünabfallsammlung 5.257,84 €  Grundentgelt für die Weihnachtsbaumabfuhr 3.745,38 €  Grundentgelt für die Abholung von Elektrogroßgeräten auf Abruf 11.889,72 €  Anteilige Kosten der Biomüllerfassung (Gesamtkosten ./. 34.114,92 € Anteil aus der Gebührenumlage) 433.269,13 €  Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 13.230,47 € 529.218,74 € insgesamt: Bei der Ermittlung des einheitlichen Grundpreises ist hinsichtlich der Berechnungs/Maßstabseinheiten (Anzahl der Haushalte, Läden, Praxen usw.) zu berücksichtigen, dass 3.237 wegen Eigenkompostierung einen reduzierten Grundpreises und 5.812 Benutzungseinheiten den volle Grundpreis zahlen. Insgesamt erfasst sind demnach 9.049 Benutzungseinheiten. Dies ergibt für die Ermittlung des vollen Grundpreises 7.204 Berechnungseinheiten. Kostenanteil Berechnungseinheiten 529.218,74 Euro = 73,46 Euro 7.204 Voller Grundpreis = Um 57% reduzierter Grundpreis = D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx 73,46 Euro 31,59 Euro -5- Berechnung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Für die Ermittlung der Zusatzgebühr werden 40% der Kosten der Biomüllentsorgung durch das insgesamt vorhandene Biotonnenvolumen geteilt und mit dem jeweiligen Behältervolumen vervielfältigt. 1. 40% des Unternehmerentgeltes 2. 40 % der Verwertungsgebühren (Kompostwerk) 3. Anteilige Verwaltungsgemeinkosten 115.147,27 € 71.806,35 € 4.793,68 € insgesamt: 191.747,30 € Ermittlung des Biotonnenvolumens 737 Behälter x 1.574 Behälter x 1.205 Behälter x 80 l Volumen 120 l Volumen 240 l Volumen = = = 58.960 l 188.880 l 289.200 l 537.040 l Kosten je Liter Biotonnenvolumen (191.747,30 € : 537.040 Ltr.) Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen 0,357 € kalkulierter Gebührensatz/€ 28,56 € 120 Ltr. Gefäßvolumen 42,84 € 240 Ltr. Gefäßvolumen 85,68 € Bei Zugrundelegung der vorstehenden Gebührensätze und der aktuellen Zahlen zur Veranlagung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltenes Biotonnenvolumen, nämlich     5 x 80 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 5 x 120 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 24 x 240 Ltr. Biotonne (Zusatztonne) 740 x Zusatzgebühr 240 Ltr. Biotonne beträgt das Gebührenaufkommen aus der Erhebung der Zusatzgebühr 142,80 € 214,20 € 2.056,32 € 31.701,60 € 34.114,92 € Berechnung der Gebührenzuschläge bei Miete der Behälter Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Abfallbehälter zu mieten. Die Gebührenzuschläge betragen auf der Grundlage der   Mietentgelte der Fa. SITA West GmbH anteiligen Verwaltungsgemeinkosten 17.675,58 € 453,22 € 18.128,80 € insgesamt: - für den 60 l Abfallbehälter - für den 80 l Abfallbehälter - für den 120 l Abfallbehälter - für den 240 l Abfallbehälter - für den 660 l Abfallbehälter - für den 1.100 l Abfallbehälter D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx 4,10 € 4,10 € 4,92 € 5,54 € 40,98 € 51,23 € -6- lV. Ermittlung der Sondergebühr für die Gestellung und Abfuhr von Großcontainern im Rahmen des § 1 Abs. 4 der Abfallentsorgungssatzung Gemäß Angebot der Firma SITA Wagner vom 28.10.2003 beträgt das Unternehmerentgelt für die Gestellung, Miete (bis eine Woche) und Abtransport von Großcontainern (Mulden) mit einem Fassungsvermögen von 4, 5, 7, 10, 20 und 36 cbm unter Berücksichtigung der bislang erfolgten Entgeltsteigerungen insgesamt 142,57 Euro. Wird die in der vorstehenden Gebühr enthaltene kostenneutrale Standzeit des Containers von einer Woche überschritten, so ist für jede weitere angefangene Standwoche eine Miete von 15,05 Euro zu zahlen. Hinzuzurechnen sind ebenfalls die Verwaltungsgemeinkosten von 2,5 %, so dass die Containermiete ab der zweiten Standwoche für jede angefangene Woche insgesamt 15,43 Euro beträgt. D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx -7- Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Zu Ziffer I - Aufwendungen A. Unternehmerentgelte Vor dem Hintergrund der mit Ratsbeschluss vom 27.04.2010 (RD-Nr. 177-IX) genehmigten Verlängerung des Entsorgungsvertrages bis zum 31.12.2012 hat die Firma SITA auf eine Erhöhung der Unternehmerentgelte verzichtet. Der Kalkulation liegen somit die bislang gültigen Unternehmerentgelte zugrunde. B. Abfallgebühren des Kreises 1. Abfallgebühren für sonstige Problemabfälle Die bei der Kreismülldeponie angelieferte und abgerechnete Sondermüllmenge des Zeitraumes von September 2010 bis August 2011 kann dem Anhang I zu diesen Erläuterungen entnommen werden. 2. Abfallgebühren für a) Siedlungsabfälle (Hausmüll) Nach Auskunft des Kreises wird die Restmüllgebühr unverändert 177,40 € betragen. Hinsichtlich der veranschlagten Restmüllmenge wird auf den Anhang I zu diesen Erläuterungen verwiesen. Die Restmüllmenge steigt im Vergleich zum Vorjahr um rund 87 Tonnen. b) Bio-Abfälle (Biotonne) Auf der Basis der sich abzeichnenden Mengenentwicklung (Anhang I) wird das Gesamtaufkommen an Biomüll im nächsten Jahr rund 2.044,60 Tonnen betragen. Nach Auskunft des Kreises verändert sich die Gebühr für die Anlieferung von Biomüll in Höhe von derzeit 87,80 €/t nicht. c) Sperrmüll Entsprechend der aktuellen Auswertung (Anhang I) liegt das Sperrgutaufkommen bei 885,48 t und damit um rund 5 Tonnen über dem Vorjahrswert. Gemäß Mitteilung der Kreisverwaltung wird die Gebühren für „unberaubten“ Sperrmüll unverändert 131,00 € betragen. „Unberaubt“ bedeutet, dass dem Sperrmüll die Wertstoffe - insbesondere Altholz – nicht entzogen wurden. Für diesen „wertstoffhaltigen“ Sperrmüll hat der Kreis günstigere Entsorgungskonditionen aushandeln können. d) Grünabfälle Im Rahmen der beiden Grünabfallsammlungen werden rd. 103 t kompostierbare Abfälle erfasst. Die hierfür zu veranschlagenden Gebühren belaufen sich auf insgesamt 5.631,45 Euro. D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx -8- C. Sonstige Kosten 1. Sondernutzungsgebühren für Containerstandorte Nach Maßgabe der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sind für die überwiegend im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Wertstoffcontainer Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Die Ausweisung der Sondernutzungsgebühr ist nicht nur aufgrund der verbindlichen Satzungsvorschriften erforderlich, sondern auch in Bezug auf die zukünftigen Verhandlungen mit DSD über die Anpassung der Entgeltzahlungen als Argumentationshilfe geboten. 2. Containerpatenschaft Mit der Einführung des Dualen Systems und der hiermit verbundenen Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen entstehenden Kosten (Herrichtung, Bereitstellung, Reinigung, Sondernutzungsgebühren usw.) ist die bis dahin dem Entsorgungsunternehmen übertragene Reinigungsverpflichtung auf die Stadt übergegangen. Die Stadt hat diese Reinigungspflicht interessierten Vereinen und sonstigen gemeinnützigen Organisationen im Rahmen so genannter Containerpatenschaften übertragen. Die Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben sich verpflichtet, insgesamt 36 Containerstandorte wöchentlich zu kontrollieren und im Bedarfsfall zu reinigen. Die hierfür gewährte Aufwandsentschädigung beträgt 255,65 Euro jährlich je Containerstandort. Darüber hinaus ist für einen auf Privatgelände stehenden Container eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 76,69 Euro jährlich zu zahlen. 3. Reinigung des Containerstandortes im Gewerbegebiet, Josef-Jonas-Straße Der insbesondere wegen seiner räumlichen Nähe zum extra Verbrauchermarkt stark frequentierte Standort der Wertstoffcontainer im Gewerbegebiet wies in der Vergangenheit starke Verunreinigungen auf, die zuletzt ein nicht mehr vertretbares Ausmaß erreichten. Da aufgrund der personellen Situation des städt. Bauhofes eine kontinuierliche Reinigung durch die Stadt selbst nicht gewährleistet werden konnte, wurde die Firma Meissner mit der Säuberung des Containerstandortes beauftragt. Seitens des REWE Marktes wird diese Maßnahme mit 230,08 Euro monatlich bezuschusst. 4. Kalkulatorische Rückstellung - Herrichtung Containerstandorte Aus den Entgeltzahlungen der DSD wird im kommenden Jahr ein Betrag von 4.000,00 Euro zur Verfügung gestellt, um den Containerstandort Kalkar in den neu zu gestaltenden Dorfplatz zu integrieren. 5. Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe (Containermiete und -abfuhr, Ersatzbeschaffung) Nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes können die Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben über die Abfallgebühr abgerechnet werden. Für die Unterhaltung und den Austausch von Straßenpapierkörben sowie die Miete und die Abfuhr der Container fallen Kosten in Höhe von 5.950 Euro jährlich an. 6. Kosten der Beseitigung wilder Müllkippen Gemäß §5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes umfasst die Müllabfuhr auch das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx -9- Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist. Zu den ansatzfähigen Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes zählen nach §9 Abs. 2 LAbfG auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken. Für das Jahr 2012 wird ein Betrag von 8.000,00 € für die Beseitigung wilder Müllkippen veranschlagt. 7. Vermischte Ausgaben Über diesen Ansatz wird regelmäßig die Anschaffung neuer Behälter zur Erfassung von Altbatterien, der Versand der Müllabfuhrkalender und die Anschaffung von Gebührenkontrollmarken finanziert. Für das Jahr 2012 ist als Folge der Neuausschreibung der Abfallentsorgung ggf. eine flächendeckende Ausstattung aller im Einsatz befindlichen Behälter mit neuen Kontrollmarken geplant. Zudem werden Beraterkosten für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung in Höhe von 4.000,00 € anfallen. Der Ansatz ist daher auf 15.400,00 € zu erhöhen. D. Städtischen Kostenanteile 1. Personalausgaben Für das Haushaltsjahr 2012 werden für den Bereich Abfallentsorgung Personalausgaben in Höhe von 64.633,54 € veranschlagt. Hierin enthalten sind nicht nur die Aufwendungen für die Verwaltung der Müllabfuhrgebühren und die Organisation der Abfuhr, sondern auch die Personalkosten, die beim städtischen Bauhof unter anderem für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung der Straßenpapierkörbe, anfallen. 2. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Aus- und Fortbildung Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz 3. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Reise-, Fahrtkosten, Auslagen Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz. 4. Sonstige ordentliche Aufwendungen – Bücher, Zeitschriften etc Die hier ausgewiesenen Aufwendungen entsprechen dem Haushaltsansatz. 5. Innere Verrechnung - Bauhof Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen Leistungsbeziehungen (Bauhof) zugerechneten Aufwendungen. 6. Aufwendungen – Dienstleistungen „Technikunterstützte Informationsverarbeitung TUIV“ Es handelt sich um die der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallentsorgung“ aus internen Leistungsbeziehungen (TUIV) zugerechneten Aufwendungen. 7. Verwaltungsgemeinkosten (2,5 % des Gebührenaufkommens) D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx - 10 - 2,5 % des ermittelten Gebührenaufkommens werden als so genannte Verwaltungsgemeinkosten, z.B. für die Querschnittsämter (Hauptamt, Stadtkasse) in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Kostenerstattung DSD für Containerstandorte Entsprechend der Vereinbarung über die Erstattung der im Zusammenhang mit den Containerstellplätzen anfallenden Kosten erhält die Stadt Bad Münstereifel für die in ihrem Gebiet aufgestellten Glascontainer einen Pauschalbetrag von 1,15 Euro/ Einwohner/Jahr; insgesamt etwa 21.500,-- Euro. D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx - 11 - D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6889.docx Anlage zur Beschlussvorlage 674-IX Seite 1 von 12 Darstellung der in der Zeit von September 2010 bis August 2011 erfassten Abfall- und Wertstofffraktionen (ohne Altglas und Leichtstoffverpackungen) September Oktober November Dezember Hausmüll Sperrmüll Grünabfälle Bioabfälle Altpapier 249,46 90,87 240,69 76,52 257,09 49,45 184,50 144,54 250,81 76,20 49,63 189,35 105,55 161,87 153,85 72 124 9,13 208 55 166 7,43 169 65 168 9,66 1209 240 75 372 19 27 140 56 Januar Februar März April Mai 250,26 75,42 247,85 64,16 235,70 79,86 261,27 72,35 216,64 122,07 228,16 124,37 211,99 101,83 231,58 122,33 59 155 8,73 795 220 228 381 3 8 81 14 2 2751 20 15 1 66 134 5,92 120 76 200 0 252 69 127 8,68 963 384 58 401 50 73 84 30 2 2439 37 6 230,60 82,79 275,77 67,35 66,31 100,60 257,66 28,10 18,38 116,24 140,23 104,55 89,02 130,23 152,11 250,09 122,41 35,70 203,18 94,02 22 71 4,77 15 43 171 0,99 18 66 190 8,67 555 310 12 209 3 9 65 21 1 2348 40 2 57 192 6,85 182 57 115 6,29 92 Juni Juli August Gesamt: 3007,25 885,48 103,71 2044,60 1450,52 t t t t t Sondermüll Kühlgeräte TV-Geräte Elek.-Schrott Farben/Lacke Leuchtstoffröhren Pfl.-Schutz.M Lösemittel Säuren Laugen Spraydosen Verunr. Betriebsm. Org. Chemikalien Dispersionsfarben Leeremballagen Anorg. Chemikalien Quecksilber Fotochemikalien Kondensatoren 1 91 379 3861 55 16 146 10 211 39 110 10 4 119 304 707 Stck. 1813 Stck. 77,12 t 4578 kg 1154 Stck. 373 kg 1489 kg 75 kg 127 kg 375 kg 121 kg 5 kg 12688 kg 152 kg 23 kg 1 kg 10 kg kg