Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
06.10.11, 18:04
Aktualisiert
27.10.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.08.2011
- Der Bürgermeister Az: 13-22-36 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 574-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
18.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates
hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Marita Hochgürtel
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 574-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Wie aus dem beigefügten Schreiben des Vorsitzenden des Beirates für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen (Behindertenbeirat) vom 08.05.2011 (eingegangen bei der Stabsstelle mit E-Mail vom 01.07.2011) hervorgeht, beantragt der Behindertenbeirat:
1. Der Rat möge beschließen, dass der Behindertenbeirat ein Budget für Aus- und Weiterbildung erhält.
2. Der Behindertenbeirat beantragt als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften und in den Stadtentwicklungsausschuss aufgenommen zu werden.
3. Der Behindertenbeirat bittet darum, nach dem Vorbild der Stadt Euskirchen, in die Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel aufgenommen zu werden.
Die ausführliche Begründung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag des Vorsitzenden des
Behindertenbeirates.
2. Rechtliche Würdigung
Der Behindertenbeirat ist kein verfassungsmäßiges Gremium der Stadt Bad Münstereifel. Vertreter der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenden Fraktionen sind lediglich Mitglied im Behindertenbeirat und der Bürgermeister nimmt die Geschäftsführung wahr.
Aus diesem Grund ist der Behindertenbeirat im Rat nicht antragsberechtigt. Dies steht ausschließlich den Fraktionen bzw. 1/5 der Ratsmitgliedern zu (§ 48 Abs. 1 GO i.V.m. § 3 der Hauptsatzung
der Stadt Bad Münstereifel).
Der beigefügte Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates wird daher wie ein Bürgerantrag
gemäß § 24 GO gewertet und gemäß § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
Die Punkte 1 und 2 des Antrages wurden in der Ratssitzung vom 19.07.2011 behandelt. Der Punkt
3 des Antrages in die nächste Ratssitzung nach der Sommerpause vertagt.
Zu Punkt 3 des Antrages:
§ 6 der Hauptsatzung der Stadt Euskirchen lautet wie folgt:
„ § 6 Integrationsrat, Beirat für Menschen mit Behinderung, Arbeitskreis Seniorenarbeit
Die Stadt Euskirchen sieht die Wahrung der Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, der
Menschen mit Behinderung und der älteren Menschen auf örtlicher Ebene als Aufgabe von wichtiger Bedeutung an. Sie bildet daher
a) einen Integrationsrat. Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, von denen 10 direkt nach § 27 Abs. 2
GO NRW gewählt werden.
b) einen Beirat für Menschen mit Behinderung;
c) einen Arbeitskreis Seniorenarbeit.
Die im Stadtrat vertretenden Fraktionen entsenden je einen Vertreter in die Gremien; in den Integrationsrat
dürfen nur Ratsmitglieder entsandt werden.
Der Integrationsrat, der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Arbeitskreis Seniorenarbeit haben die
Aufgabe, durch Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen den Stadtrat, die Ausschüsse und die Verwaltung zu beraten. Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderung übernehmen zusätzlich die Aufgaben
nach § 3 GVFG.“
Eine solche Regelung ist in der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel bisher nicht enthalten.
Die Entscheidung, bezüglich einer Änderung liegt beim Rat der Stadt Bad Münstereifel. Nur er
kann mit einer qualifizierten Mehrheit (§ 7 Abs. 3 GO) die Hauptsatzung ändern.
Seite 3 von Ratsdrucksache 574-IX/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad
Münstereifel folgenden Wortlaut aufzunehmen:
„§ -- Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (Behindertenbeirat)
Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Wahrung der Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen auf örtlicher Ebene als Aufgabe von wichtiger Bedeutung an. Sie bildet daher
einen Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen.
Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen entsenden je einen Vertreter in den Beirat.
Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt
Bad Münstereifel, aber darüber hinaus auch andere Institutionen in allen Fragen, die behinderte
Menschen in Bad Münstereifel betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
zu beraten. Vertreter des Behindertenbeirates übernehmen zusätzlich die Aufgaben nach § 3
GVFG.
Anregungen und Stellungnahmen des Behindertenbeirates sind schriftlich beim Bürgermeister
einzureichen. „