Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
06.10.11, 18:04
Aktualisiert
27.10.11, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Helge Pellmann
Bad Münstereifel, den 08.05.2011
Vorsitzender im Beirat für behinderte und
von Behinderung bedrohte Menschen
Am Geißbusch 4
53902 Bad Münstereifel
Stadt Bad Münstereifel
Herrn Bürgermeister Alexander Büttner
Marktstraße 11
53902 Bad Münstereifel
- Antrag des Behindertenbeirats gemäß Beschluss vom 16.02.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der Sitzung des Beirates am 16.02.2011 wurde die Notwendigkeit besprochen den
Beirat mit finanziellen Mitteln auszustatten. Hierzu wurden verschiedene Möglichkeiten
beleuchtet und der Beirat hat mich beauftragt damit in den politischen Raum zu gehen.
Folgende drei Punkte werden durch den Behindertenbeirat mit Unterstützung mehrerer
Ratsfraktionen beantragt.
1. Der Rat möge beschließen, dass der Behindertenbeirat ein Budget für Aus- und
Weiterbildung bekommt. Dies ist dringend notwendig, da der Vorsitzende jetzt
schon Beratungen durchführt und auf einen aktuellen Informationsstand
angewiesen ist. Seit Juni findet eine wöchentliche Beratungsstunde für Bürger im
Rathaus statt, die durch den Beirat sichergestellt wird. Durch Aus- und
Weiterbildung der Beiratsmitglieder können Verwaltungsmitarbeiter entlastet und
ggf. durch Weitergabe der Lehrgangsunterlagen zusätzlich qualifiziert werden.
Selbstverständlich nutzt der Vorsitzende des Beirats alle Möglichkeiten Lehrgänge
über andere Wege zu finanzieren, um damit die Stadt nicht zu belasten.
2. Der Behindertenbeirat soll laut seiner Geschäftsordnung beratend bei allen
Fragestellungen die Schwerbehinderung betreffen zur Verfügung stehen. Derzeit
ist der Beirat allerdings nicht genügend eingebunden. Übereinstimmend mit den
am 16.02.2011 anwesenden Vertretern der Fraktionen (Vertreter der FDP war
nicht anwesend) macht es Sinn den Beirat in den entsprechenden Ausschüssen
als beratendes Mitglied mit aufzunehmen. Der Beirat hält hierfür neben dem
zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
auch eine beratende Tätigkeit im Stadtentwicklungsausschuss für notwendig.
Entscheidungen in der Stadtentwicklung betreffen in erhöhtem Maße auch Bürger
mit Behinderung. Eine beratende Tätigkeit im Stadtentwicklungsausschuss hätte
den Vorteil, dass der Vertreter des Behindertenbeirats zusätzlich die Aufgaben
nach § 3 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) übernehmen kann.
3. Der Behindertenbeirat bittet darum nach Vorbild der Stadt Euskirchen in die
Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel übernommen zu werden. Dies wäre ein
deutliches und positives Signal für die Öffentlichkeit, ohne dass sich dadurch
grundliegende rechtliche Verpflichtungen ergeben. Sitzungsgelder und Fahrkosten
für Sitzungen des Beirats müssen auch weiterhin nicht gezahlt werden, es ändert
sich Ansehen und Bedeutung des Beirates und seiner Arbeit.
Ich hoffe, dass alle Fraktionen den Behindertenbeirat und dessen Arbeit unterstützen und
gemeinsam für diesen Antrag stimmen.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrieben im Original)
____________
Helge Pellmann
Vorsitzender