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Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013) Beschlussvorlage (Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 420/2012 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 18.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 30.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Änderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2013 Finanzielle Auswirkungen: Die Änderungen in beiden Satzungen sind im Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 des Eigenbetriebes Straßen bereits berücksichtigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt mit Wirkung vom 01.01.2013 folgende Satzungsänderungen in der Straßenreinigungsgebührensatzung und in Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt: 1.) Zwecks Festsetzung neuer Gebührensätze wird § 3, Absatz 1 der Straßenreinigungsgebührensatzung mit Wirkung vom 01.01.2013 wie folgt geändert: Alter Wortlaut: „ Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,12 € für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen:0,93 €.“ Neuer Wortlaut: „ Die Benutzungsgebühr je Frontmeter, ermittelt nach Maßgabe des § 2, beträgt jährlich für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen: 1,53 € für Straßen, die überwiegend dem inneren bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,28 €.“ 2.) Da der Winterdienst ab 2013 über die Grundsteuer finanziert werden soll, entfällt die bisherige Erhebung von Gebühren für diesen Zweck. Daher entfällt der bisherige § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung (Winterdienst) mit Wirkung vom 01.01.2013 ersatzlos. 3.) Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt (Straßenliste) wird mit Wirkung ab dem 01.01.2013 berichtigt, erweitert und fortgeschrieben. Die fortgeschriebene Straßenliste ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Begründung: Durch die Erhöhung gebührenrelevanter Kosten infolge der Neuausschreibung von Dienstleistungen, zu berücksichtigenden Pensionsrückstellungen sowie in Anbetracht erforderlicher Anpassungen von Personalkosten, sind die Gebühren für die Straßenreinigung entsprechend neu zu kalkulieren. Zur Zielerreichung einer Kostendeckung sind die einschlägigen Gebührensätze in der vorgeschlagenen Form anzuheben. Der Vollständigkeit halber und zum Vergleich möchte ich über die Gebührenhöhen umliegender Städte und Gemeinden informieren. Stadt Brühl Stadt Weilerswist Stadt Zülpich Stadt Kerpen Stadt Wesseling 2,62 €/Frontmeter 0,94 €/Frontmeter 1,88 €/Frontmeter 1,68 €/Frontmeter 0,66 €/Frontmeter (14-tägig). Angegeben sind die insoweit vergleichbaren Straßenreinigungsgebühren bei einer maschinellen Reinigung pro Woche bzw. bei einer maschinellen Reinigung 14-tägig Eine zukünftige Finanzierung auch der Straßenreinigung über eine Zulage zur Grundsteuer – analog der zukünftigen Finanzierung des Winterdienstes – sollte in Erwägung gezogen werden, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen insoweit identisch sind und der Allgemeinvorteil aus beiden Leistungsarten sicher vergleichbar ist. Unter Umständen wäre eine einheitliche Finanzierung beider Leistungsarten auch für den Bürger leichter verständlich. (Dr. Rips) -2-