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Beschlussvorlage (Anmerkungen zur Kalkulation)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
144 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Beschlussvorlage (Anmerkungen zur Kalkulation) Beschlussvorlage (Anmerkungen zur Kalkulation)

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Inhalt der Datei

Anpassung der Gebührensatzung „Sommerreinigung“ zum 01.01.2013 Die beiliegenden Ist-Kosten-Vergleiche und Kalkulationen für den Betrachtungszeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2015 zeigen, dass nur über eine Gebührenanpassung ab dem 01.01.2013 das zum 31.12.2012 geplante Defizit in Höhe von ca. TEUR 62 über einen Folgezeitraum von drei Jahren (2013 bis 2015) kompensiert werden kann. Gründe hierfür sind u. a.: - eine Verrechnung von Gebührenüberschüssen aus den Vorjahren ist ab dem Abrechnungsjahr 2011 nicht mehr möglich, da hier erstmals kumuliert eine Unterdeckung zu verzeichnen ist, - allgemeine Kostensteigerungen im Materialbereich von 2010 nach 2011 i. H. v. ca. TEUR 50, resultierend aus Erhöhungen im Kehraufwand, bei Sonderreinigungen und der Abfallentsorgung, - Personalkostensteigerungen, resultierend u. a. aus der verpflichtenden Zuführung von Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2012 Gebührensätze pro Bezugsgröße Anliegerstraßen inner- u. überörtl. Straßen alter Gebührensatz: neuer Gebührensatz: 1,12 € 1,53 € 0,93 € 1,28 € Erhöhung in % 36,61% 37,63% In die Kalkulationen der Jahre 2013 bis 2015 sind folgende Faktoren eingeflossen: - Daten der geprüften Bilanzberichte 2008 bis 2011, d. h. Istwerte; hierzu wird auf die Kalkulationsblätter 1 bis 4 verwiesen. - Anpassung der Kalkulationsplanwerte 2012 auf Basis der Fortschreibung 2011 (gemäß Kalkulationsblatt 5). - Ermittlung von Planwerten für die Jahre 2013 bis 2015 (vgl. Kalkulationsblätter 6 bis 8) , unter angemessener Berücksichtigung von erwarteten allgemeinen Kostensteigerungen sowie unter besonderer Berücksichtigung folgender Faktoren: a) Verrechnung der zum 31.12.2012 erwarteten kalkulatorischen Unterdeckung; b) Preisanpassungen nach Neuausschreibung „Sommerreinigung“ mit 50% Kostenerhöhungsanteil in 2013 (also ca. ab Mitte 2013) sowie 100% Kostenerhöhungsanteil ab 2014 und Folgejahre, c) Verteilung der verpflichtenden Zuführung von Pensionsrückstellungen im Jahre 2012 auf die Kalkulationszeiträume 2012 bis 2014 sowie d) Berücksichtigung kostenmäßiger Auswirkungen der Neuorganisation im Personalbereich ab dem Jahre 2012. Unter diesen Rahmenbedingungen können die oben beschriebenen neuen Gebührensätze voraussichtlich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren konstant gehalten werden. Anmerkung: Unter dem Gesichtpunkt der Verwaltungsvereinfachung und unter generellen Risikoaspekten bei Gebührenbescheiden sollten Überlegungen angestellt werden, den Gebührenhaushalt „Sommerreinigung“ in eine Grundsteuerfinanzierung (analog „Winterdienst“) zu übernehmen.