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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; hier: 4. Veränderungsliste und weitere Anlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
132 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
26.03.12, 18:18
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier:	4. Veränderungsliste und weitere Anlagen) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
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hier:	4. Veränderungsliste und weitere Anlagen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012 Nr. der Ratsdrucksache: 704-IX/Z-7 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 27.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; hier: 4. Veränderungsliste und weitere Anlagen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: () Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt () () Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-7 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2012 wurde eingehend über die Planung zum Haushalt 2012 ff. diskutiert und beraten. Folgende Punkte werden gesondert hervorgehoben, weil hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst wurden oder die Verwaltung noch Stellungnahmen abgeben muss: a) Zu Produkt V095111 – Räumliche Planung, Haushaltsbuch Seite 263 und Mittelübertragungen aus Seite 5 der 3. Veränderungsliste zur RD 704-IX/Z-5 Antrag der Fraktion UWV: Vorlage einer Aufstellung über die offenen Aufträge mit Datum der Beauftragung. Hierzu wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen Antrag der SPD-Fraktion: Sperre der Ansätze für Maßnahmen die älter sind als 2 Jahre sowie Sperre der Ansätze für weitere Bebauungspläne in Höhe von 18.000 € und 13.800 € für die Gestaltungssatzung. Beschluss nach eingehender Beratung: Die Übertragungen der offenen Aufträge, die älter als 4 Jahre sind sowie die Ansätze für Bebauungspläne und die Gestaltungssatzung in Höhe von insgesamt 31.800 € werden gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. b) Zu Produkt V 125412 – Unterhaltung Straßen, Seite 6 der 3. Veränderungsliste zur RD 704IX/Z-5 Antrag der CDU-Fraktion: Sperre des Ansatzes in Höhe von 15.000 € für die Verbreiterung der Zufahrt zur Sporthalle Houverath. Beschluss: Der Ansatz wird gesperrt, über die Aufhebung entscheidet der Fachausschuss. c) Zu Produkt V 125413 – Öffentliche Beleuchtung Anfrage der CDU-Fraktion: Es besteht die Notwendigkeit, im Bereich des Kindergartens Schönau eine Straßenlampe aufzustellen, dort herrscht absolute Dunkelheit. Antwort der Verwaltung: Nach Rücksprache mit dem Fachamt besteht für diese Maßnahme eine Beitragspflicht, die Kosten müssen auf die Anlieger umverteilt werden. Verhandlungen mit den Anliegern sind bisher ergebnislos verlaufen. d) Zu Produkt V 125451 – Straßenreinigung Winterdienst Anfrage der SPD-Fraktion: Ermächtigungsübertragung i.H.v. 14.493 € für Lava und Streusalz Was ist das? In 2011 wurden überplanmäßige Mittel bereitgestellt. Antwort der Verwaltung: Am 21.11.2011 wurde ein Auftrag an die Fa. DSD Deutsche Straßendienst GmbH für die Lieferung von Streusalz in Höhe von 21.866,25 € je Winterperiode für die Perioden 2011/2012 und 2012/2013 (RD 697-IX) erteilt. Von diesem Auftrag wurden bereits in 2011 geliefert und abgerechnet 8.068,02 €. Der Restauftrag i. H. v. 12.192,62 € musste übertragen werden. Hiervon wurden in 2012 bereits 8.322,92 € abgerechnet. Weitere Lieferungen stehen zurzeit nicht aus. Es besteht somit noch ein Restauftrag auf Abruf i. H. v. 3.869,70 €. Weiterhin wurden im November 2011 4 Züge Lava auf Abruf bestellt – Auftrag über rd. 2.300 €. Hiervon wurden am 17.02.2012 2 Züge geliefert und mit 986,81 € abgerechnet, so dass noch ein Betrag i. H. v. 1.313,19 € offensteht. Die diesbezügliche Lieferung erfolgt nur auf Abruf. Seite 3 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-7 Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 01.02.2011 (RD 416-IX) wurden für die Abrechnung des Winterdienstes 2010 zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt. e) Anfrage der SPD-Fraktion Wo wurden die Grundstücksverkaufserlöse der Jahre 2010 und 2011 vereinnahmt? Antwort der Verwaltung: Die Einzahlungen aus den Grundstücksverkäufen 2010 (2.430 € für ein unbebautes Grundstück Gemarkung Hohn sowie 97.800 € für das Grundstück Trierer Straße) wurden im Produkt V011151 - Grundstücksmanagement – vereinnahmt (s. Haushaltsbuch S. 123, Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen). Im Haushaltsjahr 2011 wurden insgesamt 57.195,36 € vereinnahmt (u. a. Verkauf ehem. Schule Nitterscheid 55.000 €), die aufgrund der Haushaltssystematik nicht im Haushaltsbuch 2012 auszuweisen sind. Im Haushaltsjahr 2012 wird die Veräußerung des ehem. Kindergartengebäudes Eicherscheid mit einer Einzahlung von 70.000 € abgewickelt. Dieser Betrag ist im Finanzplan (Anlage 5) noch nicht enthalten und wird für die Schlussfassung des Haushaltsplanes 2012 berücksichtigt. In Bezug auf die Diskussion um die Bereitstellung von Haushaltsmittel für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird darauf verwiesen, dass der Ansatz in Höhe von 10.000 € für das Haushaltsjahr 2012 auf 2.500 € reduziert und die Ansätze für die Jahre 2013 bis 2015 gestrichen wurden. Diese Änderungen wurden bereits in der 1. Veränderungsliste zu RD 704-IX/Z-1 berücksichtigt. Im Übrigen enthält die RD 704-IX/Z-7 nebst Anlagen alles, was in der Sitzung beraten und beschlossen wurde. Basierend auf diesem Beratungsstand sind als Anlagen zu dieser Zusatzerläuterung beigefügt: - Auflistung über die Mittelübertragungen zum Produkt V095111 Räumliche Planung (Anlage 1) - 4. Veränderungsliste (Anlage 2) - Dringlichkeitsliste der Investitionen auf der Grundlage der 4. Veränderungsliste (Anlage 3) - Haushaltssatzung auf der Grundlage der 4. Veränderungsliste (Anlage 4) - Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan auf der Grundlage der 4. Veränderungsliste (Anlage 5) - Konsolidierungsprogramm (Anlage 6). Zur Anlage 6 ist noch darauf hinzuweisen, dass die Veränderungen in kursiv fett dargestellt sind und nach Maßgabe des HFA zu streichende Maßnahmen als durchgestrichen markiert und die zugehörigen Beträge entfernt wurden. Zusätzlich zu den Konsolidierungsvorschlägen der Verwaltung hat der HFA beschlossen, dass  der Steuersatz je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit von 10 v. H. auf 14 v. H. des Einspielerergebnisses angehoben werden soll und  bei der Zweitwohnungssteuer der Steuersatz von jährlich zehn v. H. auf zwölf v. H. des Mietwertes angehoben werden soll. Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass hierdurch mit einem Rückgang der Erträge zu diesen beiden Steuern zu rechnen ist. Bei der Vergnügungssteuer begründet sich dies aus der Struktur der derzeitigen Steuerschuldner und bei der Zweitwohnungssteuer wird sich der festzustellende Trend zur Aufgabe von Zweitwohnungen ohne gleichzeitige Anmeldung von Erstwohnsitzen beschleunigen. Aus Gründen der zu beachtenden kaufmännischen Sorgfaltspflicht ist im Konsolidierungsprogramm der Ertragsrückgang von rd. 310.000 € bis zum Jahr 2022 berücksichtigt. Aufgrund der Beratungen zum Konsolidierungsprogramm, hat sich das von der Verwaltung vorgeschlagene Konsolidierungsvolumen von rd. 10,9 Mio. € auf rd. 9,8 Mio. € reduziert. Aus zeitlichen Gründen war es der Verwaltung noch nicht möglich, die auf Basis der 4. Veränderungsliste notwendige Fortschreibung der Planansätze für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 aufzubereiten. Diese auf Produktbereichsebene fortzuschreibende Ergebnisplanung geht den Stadt- Seite 4 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-7 verordneten bis zur Ratssitzung am 27.03.2012 noch mit einer weiteren Zusatzerläuterung zu. Darin wird dann auch die Tabelle mit den Auswirkungen auf die allgemeine Rücklage (Eigenkapitalverzehr) bis zum Jahr 2022 abgebildet. 2. Rechtliche Würdigung Die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel verbleibt, unbeschadet politischer Beschlüsse, die sich ausschließlich auf die Erschließung von Einsparpotenzialen richten können, im Stadium der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan ist somit lediglich eine buchhalterische Ordnungsgrundlage und entfaltet mit seinen Ansätzen keinerlei rechtliche Bindung. Alle Finanzvorfälle sind ausschließlich im Lichte von § 82 GO NRW in Verbindung mit dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 06.03.2009 im Einzelfall zu beurteilen. Im übrigen gelten für die haushaltsrechtliche Behandlung der Finanzvorfälle die ortsrechtlichen Regelungen. Die Haushaltssatzung wird im aufsichtsbehördlichen Verfahren Grundlage für Einzelgenehmigungen hinsichtlich des zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Kassenkreditrahmens sein. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt 2012 der Stadt Bad Münstereifel kann auch unter größten Anstrengungen und unter Berücksichtigung der im Haushaltssicherungskonzept gefassten selbstbindenden Beschlüsse nicht genehmigungsfähig gestaltet werden. Die Entwicklung der Jahresfehlbeträge bis zum Jahr 2022 haben einen dramatischen Eigenkapitalverzehr (Abbau der allgemeinen Rücklage) zur Folge. Eine Überschuldung tritt bei unveränderten Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2022 nicht ein. Da ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen in Rahmen eines HSK in sachlicher Hinsicht (Verringerung von Infrastruktur, Absenkung von Standards, Redzierung von Personalkosten, etc.) die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes innerhalb des Konsolidierungszeitraumes bis zum Jahr 2022 nicht möglich erscheint, unterfällt die Haushaltswirtschaft der Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres dem Nothaushaltsrecht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die haushaltsmäßigen Rahmenbedingungen erfordern eine Aufgabenkritik in Bezug auf das städt. Leistungsspektrum und eine weitergehende Optimierung der Arbeitsabläufe in der Verwaltung sowie eine klare Definition von Standards, sowohl für freiwillige als auch für pflichtige Aufgabenbereiche. Die erforderlichen Maßnahmen haben sich dabei an den politisch noch festzulegenden strategischen Zielvorgaben auszurichten. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das seit Jahrzehnten bestehende drastische strukturelle Defizit ist auf die dauerhafte Überlastung des Haushalts mit nicht finanzierten und finanzierbaren Aufgaben zurückzuführen. Selbst in Zeiten guter Konjunktur angefallene in früheren Jahren nie erreichte Steuereinnahmen haben die Entwicklung dieses Defizits weder gestoppt noch gehemmt. Damit wird deutlich, dass zu Lasten der folgenden Generationen ein Vermögensverzehr stattfindet und den folgenden Generationen letztlich ein unüberschaubarer Schuldenberg übergeben wird. Vor diesem Hintergrund ist eine strikte restriktive Ausgabenpolitik gerechtfertigt, die jedoch zukunftsgerichtete Entwicklungen nicht verhindern darf. 7. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushalts 2012 in der Fassung der 4. Veränderungsliste nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen beschlossen. Auf dieser Basis werden die als Anlage 3 vorgelegten Dringlichkeitslisten beschlossen.