Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
26.03.12, 18:18
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zu RD 704-IX/Z-7
Konsolidierungsprogramm
2013 - 2022
Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Nr.
steigerung reduzierung
produktübergreifende Maßnahmen
76.802 €
112.390 €
193.150 €
244.309 €
366.213 €
529.151 €
840.369 €
1.036.999 € 1.166.438 €
M 001 Reduzierung Personalkörper
x
Beschreibung
Altersbedingte Personalabgänge sind zur sozialverträglichen Reduzierung des Personalkörpers zu nutzen. Leistungsstandards und Aufgaben sind zu reduzieren. Gleichzeitig ist die interkommunale
Zusammenarbeit zu intensivieren.
-57.945 €
-73.293 €
-109.864 €
-158.745 €
-252.111 €
-311.100 €
-349.931 €
M 002 Besorgung externer Dienstleistung
Beschreibung
Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private in Teilen zu erledigen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen
auch zu Personalneueinstellungen kommen müssen. Insofern muss die bezifferbare Personaleinsparung aus M001 relativiert werden.
01 111 1, Politische Gremien
M 003 Verringerung entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen
x
2.941 €
2.941 €
2.941 €
2.941 €
2.994 €
2.994 €
2.994 €
2.994 €
2.994 €
Beschreibung
Gem. § 9 der Hauptsatzung ist die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld und Fahrtkosten gezahlt werden, bei Stadtverordneten auf 30 Sitzungen im Jahr beschränkt. Dies wird
auf 25 Fraktionssitzungen reduziert.
M 004 Reduzierung Rats-/Ausschussmitglieder
x
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
Beschreibung
Entsprechend einem Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 soll mit der nächsten Wahlperiode ein Wahlbezirk wegfallen. Damit geht eine Reduzierung der Ratsmitglieder einher.
Gleichzeitig soll dann die Mitgliederzahl in Fachausschüssen einheitlich auf 15 festgelegt werden.
M 005 Reduzierung der Mitgliederzahl der Fachausschüsse
x
1.250 €
1.250 €
1.250 €
1.250 €
1.250 €
1.250 €
1.250 €
Beschreibung
Dem künftigen Rat wird empfohlen, die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf maximal 15 zu reduziern.
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
M 006 Verdienstausfall
x
Beschreibung
Der Sitzungsbeginn wird generell auf 18.00 Uhr festgelegt. Da hiervon bisher nur der Schulausschuss abgewichen ist, ist die Einsparung auch nur auf den veränderten Sitzungsbeginn dieses Ausschusses zu beziehen.
M 007 gesetzliche Unfallversicherung für Mandatsträger
x
46 €
46 €
46 €
46 €
46 €
46 €
46 €
Beschreibung
Gleichzeitig mit der Reduzierung der Mandatsträger kann auch die diesbezügliche gesetzliche Unfallversicherung angepasst werden.
01 111 2, Verwaltungsführung
M 008 Leasingintervall des Dienstwagens
x
150 €
150 €
150 €
150 €
150 €
Beschreibung
Das Leasingintervall des Dienstwagens wird von 1 Jahr auf 2 Jahre festgelegt. Die Anmelde- und Überführungsgebühren fallen in jedem zweiten Jahr weg, jedoch wird eine Inspektion erforderlich sein.
01 111 3, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
M 009 Veröffentlichungen im Amtsblatt
x
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
Beschreibung
Die Seite der Selbsthilfegruppen, die bisher einmal im Monat veröffentlicht wurde, wird nicht mehr in diesem Umfang veröffentlicht.
Auf der Notdienstseite wird ein Verweis auf die städt. Homepage aufgenommen sowie die Telefonnummer der Infostelle des Ratshauses, die Auskünfte und Ansprechpartner nennen kann.
M 010 Veröffentlichungen im Amtsblatt
x
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
Beschreibung
Grundsätzlich werden Amtsblatttexte nur noch einmal und nicht mehrmals veröffentlicht.
M 011 Veröffentlichungen im Amtsblatt
x
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
580 €
Beschreibung
Die Angebote der Familienzentren erscheinen nicht mehr wöchentlich sondern zweiwöchentlich.
01 111 4, Archiv
Die Ansätze wurden bereits so sehr reduziert, dass die Pflichtaufgabe "Archiv" schon fast nicht mehr rechtmäßig erfüllt werden kann. Insofern kann dieses Produkt keinen weiteren Konsolidierungsbeitrag leisten.
Es ist vorgesehen, ab 2013 und die Folgejahre in den Haushalt ein Ansatz für die Sicherungsverfilmung von historisch wertvollen Archivalien aufzunehmen.
01 112 1, Personalbetreuung
M 012 Personalnebenkosten
x
600 €
600 €
600 €
600 €
600 €
600 €
600 €
600 €
600 €
Beschreibung
Hier fallen Kosten für Untersuchungen beim Amtsarzt, die Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nach dem SGB IX und Kosten für Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen und Verabschiedungen an.
Da z. B. Einstellungsuntersuchungen beim Amtsarzt rückläufig sind, kann hier eine Anpassung vorgenommen werden.
01 112 2, Personalsteuerung und -entwicklung
Zur Fortführung der Personalsteuerung und -entwicklung ist ein Mindestmaß an personellem Einsatz erforderlich. Dieser drückt sich anhand der bei diesem Produkt anfallenden Personalaufwendungen aus. Eine weitere
Reduzierung ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den daraus resultierenden Herausforderungen für das Personalmanagement nicht vertretbar. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.
01 112 3, Gleichstellung von Mann und Frau
Die Aufwendungen für Gleichstellung belaufen sich nach geändertem Haushaltsansatz bereits auf einen Minimalbetrag von 100,00 €. Eine weitere Reduzierung würde einen Handlungsspielraum völlig einschränken.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Eine Stundenreduzierung zur Ausübung erfolgte bereits Anfang 2011. Eine weitere Reduzierung
würde einer Aufrechterhaltung der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entgegenstehen.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
2022
Gesamt
1.340.485 €
5.906.307 €
-402.146 €
-1.715.134 €
2.994 €
29.728 €
5.000 €
40.000 €
1.250 €
10.000 €
300 €
3.000 €
46 €
368 €
750 €
580 €
5.800 €
580 €
5.800 €
580 €
5.800 €
600 €
6.000 €
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Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Nr.
steigerung reduzierung
01 112 4, Personalrat
Die sächlichen Aufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 530,00 €. Eine Reduzierung würde die Aufgabenerfüllung des Personalrates einschränken. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung.
01 113 1, Organisationsmanagement
M 013 Anpassung Öffnungszeiten Infostelle an Servicezeit d. Verwaltung
x
2020
2021
Beschreibung
Durch die beabsichtigte Maßnahmen könnten 9 Wochenstunden an Arbeitskraft in andere Bereiche der Verwaltung verlagert werden. Vor Umsetzung der Maßnahme wären noch diverse organisatorische Abläufe anzupassen.
Ein monetär wirksamer Konsolidierungsbeitrag wird sich spätestens ab April 2016 einstellen und ist in M001 eingerechnet.
M 014 Optimierung der Raumkosten und sächl. Verwaltungskosten
x
5.000 €
5.000 €
10.000 €
10.000 €
15.000 €
15.000 €
20.000 €
Beschreibung
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Raumkapazität und sächliche Ausstattung benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag
ist daher im Zeitverlauf steigend.
01 113 2, Dienstleistungen im Bereich TUIV
M 015 Optimierung der techn. Ausstattung
x
3.000 €
3.000 €
3.000 €
3.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
Beschreibung
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Hardwarekomponenten benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag
ist daher im Zeitverlauf steigend.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Personaleinsatz für die Betreuung der Anwender und der Technik als auch die Leistungsabnahme bei der KDVZ bereits heute auf ein Mindestmaß reduziert sind. Gleiches gilt für die übrige
bei diesem Produkt veranschlagte Technik (Kopierer, Drucker, Telefon). Eine Reduzierung in diesen Bereichen kann daher nur sukzessive erfolgen, um eine ordnungsgemäße Verwaltungsarbeit nicht zu gefährden.
01 113 3, Versicherungsangelegenheiten der Kommune
M 016 Erhöhung Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen
x
400 €
400 €
400 €
400 €
400 €
400 €
400 €
400 €
400 €
Beschreibung
Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen von 150 € oder 300 € auf einheitlich 500 € führt zu einer Einsparung bei den jeweiligen Versicherungsprämien. Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der Häufigkeit
und Höhe vorangegangener Kaskoschäden vertretbar.
M 017 gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter
x
500 €
500 €
1.000 €
1.000 €
1.500 €
1.500 €
2.000 €
Beschreibung
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung sinkt auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag
ist daher im Zeitverlauf steigend.
01 113 4, Bauhof
Die Aufgaben sind zu überprüfen, im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zu erledigen oder ggf. zu privatisieren.
M 018 Privatisierung Reinigung Straßenabläufe
x
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
2022
Gesamt
20.000 €
100.000 €
5.000 €
32.000 €
400 €
4.000 €
2.000 €
10.000 €
20.000 €
200.000 €
M 019 Podest für Rathauserstürmung (Anm.: Es soll künftig für die Aufstellung des Podestes ein Sponsor gefunden werden.)
Beschreibung
Mitarbeiter des städtischen Bauhofes errichten an Weiberdonnerstag vor dem Rathaus ein Holzpodest, von dem aus dann das Rahmenprogramm zur Rathauserstürmung gestaltet wird. Hierauf kann künftig verzichtet werden.
Die Marktstraße ist gesperrt, sodass das Rahmenprogramm auf der Straße stattfinden kann.
01 114 1, Finanzbuchhaltung
Durch organisatorische Veränderungen und Straffung von Arbeitsabläufen ist ein personeller Abgang im Umfang eines 0,75-Stellenanteils durch die verbleibende Stadtkassenbelegschaft aufzufangen.
Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten.
01 114 2, Steuern und sonstige Abgaben
Aus finanzstatistischen Gründen sind die mit der städtischen Steuer- und Abgabenerhebung verbundenen Personal- und sonstigen Aufwendungen bei diesem Produkt zu veranschlagen. Demgegenüber werden die
Steuer- und Abgabenerträge beim Produkt 16 611 1 veranschlagt. Eine Rückführung von Personal- und sonstigen Aufwendungen ist hier nicht möglich, da damit eine ordnungsgemäße Steuer- und Abgabenerhebung
gefährdet ist und Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen sind. Um einen besseren Kostendeckungsgrad zu ermöglichen, wird die Einführung einer Reitpferdesteuer geprüft.
01 114 3, Controlling/Betriebswirtschaftliche Steuerung
Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil die mit diesem Produkt verbundenen Aufgaben einen entsprechenden personellen Einsatz erfordern.
01 114 4, Rechnungsprüfung
Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Da kein eigenes Rechnungsprüfungsamt besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Durch regelmäßige Preisabfragen im Turnus von drei geprüften Jahresabschlüssen, wird der Finanzbedarf den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Ein Konsolidierungsbeitrag kann durch dieses Produkt nicht
geleistet werden, zumal der mit einer Jahresabschlussprüfung zusammenhängende Personaleinsatz schon auf ein Minimum reduziert ist.
01 114 5, Einführung NKF
Im Jahr 2012 ist der erste Konzernabschluss nach den Regeln des NKF zu fertigen. Hierfür bedarf es noch der externen Begleitung durch ein Beratungsunternehmen. Danach fallen bei dem Produkt
keine Aufwendungen mehr an, so dass es spätestens mit dem Haushalt 2015 nicht mehr Haushaltsbuch abgebildet wird.
01 115 1, Grundstücksmanagement
Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil dies von den Marktgegebenheiten abhängt, auf die städtischerseits kein Einfluss genommen werden kann.
Gleichwohl wird das Bemühen, Grundstücke, die für städtische Zwecke nicht mehr benötigt werden, zu vermarkten.
01 115 2, Gebäudemanagement
M 020 Entfernung Gardinen im Rats- und Bürgersaal
x
Beschreibung
Die mindestens einmal jährlich erforderliche Reinigung der Gardinen wird entbehrlich, sodass die damit verbundenen Reinigungskosten entfallen.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
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Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Nr.
steigerung reduzierung
02 121 1, Statistik und Wahlen
M 021 Durchführung Wahlen
x
200 €
400 €
400 €
250 €
250 €
500 €
250 €
250 €
Beschreibung
Die Durchführung von Wahlen erfolgt in der Regel als Pflichtaufgabe. Lediglich Kommunalwahlen stellen eine reine Selbstverwaltungsaufgabe dar. Dennoch liegt die Organisation aller Wahlen bei der Gemeinde, wodurch auch
die Anzahl der Stimmbezirke von der Gemeinde bestimmt wird. Derzeit ist abzusehen, dass sich das Wählerverhalten von der Urnenwahl zur Briefwahl verändert. Hierdurch können Stimmbezirke reduziert werden und längerfristig
Mittel eingespart werden.
02 122 1, Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die bereits mit dem gerade noch zu vertretenden Minimalaufwand betrieben wird. Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern.
02 122 2, Gewerbeangelegenheiten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die mit aufgabenangemessenem Aufwand betrieben wird. Der Gebührenrahmen wird vom Land vorgegeben und ist nicht beeinflussbar!
Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern.
02 122 3, Verkehrsangelegenheiten
M 022 Erhöhung der Sondernnutzungsgebühren
x
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Beschreibung
Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen.
02 122 4, Meldeangelegenheiten
Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können im Bereich des Meldewesens nicht benannt werden, da von hiesiger Seite kein Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes bzw. Landes genommen werden kann.
02 122 5, Personenstandsangelegenheiten
Die Einanhmen im Standesamt werden ausschließlich über die Erhebung von Gebühren erzielt. Die Höhe der Einnahmen ist von der Gebührenhöhe, die regelmäßig durch Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW angepasst wird, und von den Fallzahlen abhängig. Auf beide Faktoren hat die Kommune keinen Einfluss.
02 126 1, Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes
Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden.
02 126 2, Löschgruppen
Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden.
03 211 1, Grundschulen
M 023 Schulbudget
x
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
03 212 1, Friedrich-Haass Gemeinschaftshauptschule
M 024 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung
x
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
unterliegen.
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 025 Schulbudget
x
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 026 Wegfall Erstattung Aufwand Adenau
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
-3.300 €
Beschreibung
Minderertrag; Der Wunsch zur Auflösung oder Kündigung der ö.-r. Vereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeinde Adenau schriftlich mitgeteilt.
03 215 1, Städt. Realschule
X
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
M 027 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung
unterliegen.
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 028 Schulbudget
X
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
03 217 1, St.-Michael-Gymnasium
M 029 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung
X
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
unterliegen.
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 030 Schulbudget
X
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
2.000 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
03 221 1, Sonderschule
Es bestehen zur Zeit keine Verpflichtungen für die Stadt.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
2022
Gesamt
250 €
2.750 €
20.000 €
160.000 €
2.000 €
18.000 €
1.500 €
13.500 €
1.500 €
13.500 €
-3.300 €
-29.700 €
1.500 €
13.500 €
1.500 €
13.500 €
2.000 €
18.000 €
2.000 €
18.000 €
Seite 3 von 7
Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Nr.
steigerung reduzierung
03 241 1, Schülerbeförderung
M 031 Kosten der Schülerbeförderung
X
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduzieren sich Beförderungskosten, die aus dem Buseinsatz oder Fahrkartenkauf entstehen.
03 243 1, Sonstige Schulische Aufgaben
M 032 gesetzliche Unfallversicherung für Schüler
x
3.000 €
4.500 €
4.500 €
4.500 €
4.500 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
Beschreibung
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schülerzahlen reduziert sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
04 252 1, Museen
M 033 Telefonkosten
x
250 €
250 €
250 €
250 €
250 €
250 €
250 €
250 €
250 €
Beschreibung
Mit dem Förderverein ist die Übernahme der Telefonkosten noch zu verhandeln.
04 271 1, Volkshochschule
M 034 Umstellung des VHS-Betriebes
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
-30.000 €
Beschreibung
Minderertrag von 3.000 € und Mehraufwand für Kreisumlage rd. 27.000 €; Aufgrund entsprechender Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Stadt Euskirchen sollte es 2014 zu einer Vereinigung der beiden Volkshochschulen kommen.
Mit der zu erwartenden Kündigung der ö.-r. Vereinbarung durch die Stadt Euskirchen erlischt der Erstattungsanspruch der Stadt Bad Münstereifel und das Produkt Volkshochschule wird auch für die Stadt Bad Münstereifel Gegenstand
der Kreisumlage. Insofern ist hier die zu erwartende Verschlechterung für den städt. Haushalt netto berücksichtigt.
04 272 1, Bücherei
M 035 Medienausstattung
X
Beschreibung
Die Erfahrungswerte zeitigen eine Kürzung des jährlichen Medienbedarfs.
04 281 1, Heimat- u. sonstige Kulturpflege
Ab dem Jahr 2012 ist bei diesem Produkt kein Ansatz mehr im Haushalt eingestellt. Die bisherige Veranschlagung bezog sich rein auf die Pflichtaufgabe Archiv, die nun unter Produkt 01 111 4 fortgeführt wird.
05 311 1, Grundversorgung/Leistungen nach XII. Buch SGB
Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Delegationssatzung und ergänzenden Rundverfügungen detailliert vorgegeben. Vor dem Hintergrund der Zentralisierung der Aufgaben nach dem
SGB II ist eine weitergehende Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.
05 313 1, Leistungen für Asylbewerber
Anzahl und Zeitpunkt der Zuweisung von asylbegehrenden Personen sind von der Stadt nicht beeinflussbar. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Bestimmungen des AsylBLG.
Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.
05 315 1, Unterkünfte und Einrichtungen
Wesentlich bei diesem Produkt ist das Ü-heim Iversheim. Belegung und Zeitraum sind von den Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg abhängig. Aufwand für die Stadt wurde noch 2011 durch Abschluss eines
neuen Mietvertrages nennenswert reduziert. Für die Zukunft ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen keine weitere Aufwandreduzierung absehbar.
05 316 1, Rentenberatung
In NRW ist durch § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) geregelt, dass die den Versicherungämtern (hier: Kreis Euskirchen) übertragenen Aufgaben
auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen werden. § 2 Abs. 3 ZuVO SGB stellt klar, dass es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt. Da im Zuge des demografischen Wandels mit einer
Zunahme an Fallzahlen zu rechnen ist, kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.
05 317 1, Wohngeld
Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen des Wohngeldgesetzes und der hierzu ergangenen Erlasse detailliert vorgegeben. Trotzt steigender Fallzahlen
ist eine Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht erforderlich.
06 365 1, Städt. Kindergärten
Die Stadt ist seit 2010 nicht mehr Trägerin von Kindertageseinrichtungen. Gleichwohl ist die Stadt als Eigentümerin der Gebäude nach wie vor für die Unterhaltung an Dach und Fach verantwortlich.
Der Umfang dessen ist auf Basis von Erfahrungswerten und schon konkret bezifferbaren Maßnahmen veranschlagt. Ein Konsolidierungsbeitrag kann derzeit nicht eingeplant werden.
06 365 2, Andere Träger von Kindergärten
M 036 Erstattung von Betriebskosten an freie Träger
x
5.000 €
5.000 €
5.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
Beschreibung
Die Höhe der Erstattung ist z. Zt. abhängig von Kinderzahl und Betreuungsbedarf. Aufgrund des demographischen Wandels zeichnet sich eine Aufwandreduzierung ab, der angegebene Wert kann folglich nur als Anhaltspunkt
verstanden werden.
06 366 1, Jugendbegegnungsstätten
M 037 Sachkostenzuschüsse Kinderschutzbund
X
Beschreibung
Es handelt sich hier um eine freiwilligen Leistung der Stadt an den Träger der freien Jugendhilfe als Sachkostenpauschale zu den Betriebskosten der offenen Jugendeinrichtungen in Bad Münstereifel und Arloff. Perspektiven
für eine Aufwandreduzierung ergeben sich durch die geplante Umstellung der offenen Jugendarbeit in Richtung aufsuchende Hilfe, was eine Reduzierung der Betriebskosten erwarten lässt.
06 366 2, Kinderspielplätze
M 038 Aufgabe / Schließung von Spielplätzen
x
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
Beschreibung
Das Überangebot an städtischen Kinderspielplätzen ist abzubauen. Aufgrund der Beschlusslage bestimmt nicht die Stadt sondern das ehrenamtliche Engagement aus der Bürgerschaft über die Fortexistenz eines Spielplatzes.
Weiterhin beinhaltet die Beschlusslage, das eine Aufwandreduzierung bei Fortbestand des Spielplatzes ausgeschlossen ist.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
2022
Gesamt
20.000 €
200.000 €
6.000 €
45.000 €
250 €
2.500 €
-30.000 €
-270.000 €
10.000 €
85.000 €
4.000 €
40.000 €
Seite 4 von 7
Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Nr.
steigerung reduzierung
06 366 3, Familienfreizeiten
M 039 Verzicht auf die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen
x
1.350 €
1.355 €
1.360 €
1.360 €
1.360 €
1.360 €
1.360 €
1.360 €
Beschreibung
Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist keine städtische Pflichtaufgabe. Insofern kann dieses freiwillige Angebot eingestellt werden. Bereits im Rahmen der im Jahr 2010 durchgeführten Produktkritik
wurde das Produkt dem Grunde nach für entbehrlich eingestuft (vgl. Anlage 3 zu RD 387-IX/Z-2).
07 411 1, Gesundheitsdienste
Über dieses Produkt muss aus finanzstatistischen Gründen die an das Land abzuführende Krankenhausfinanzierung abgewickelt werden. Deren Höhe ist von der Stadt nicht zu beeinflussen. Insoweit kann dieses Produkt
keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern.
07 418 1, Kur- und Badebetrieb
M 040 Reduzierung Ankauf von Wanderkarten
x
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
300 €
M 041 Erhöhung Aufkommen Kurtaxe
x
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
08 424 1, Sport- und Mehrzweckhallen
M 042 Erhebung von Hallenentgelten
X
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
Beschreibung
Einführung von Hallenentgelten für die sportliche Inanspruchnahme der von der Stadt betriebenen Sport- und Mehrzweckhallen.
08 424 2, Sportplätze einschl. Sportlerheime
M 043 Vereinszuschuss für den Betrieb der Sportplätze
X
Beschreibung
Ausgehend von den Auswirkungen des demographischen Wandels mit rückläufigen Mannschaftszahlen und steigendem Kostendruck auf die Vereine wird es zu weiteren Vereinszusammenschlüssen und/oder Kooperationen
kommen, die zum Rückbau eines Sportplatzes im Stadtgebiet führen kann.
M 044 Unterhaltung Sportplätze
X
Beschreibung
Mit Schließung eines Sportplatzes mindert sich der der Stadt zufallende Unterhaltungsaufwand an "Dach und Fach".
08 425 1, eifelbad
M 045 Energieeinsparung
x
30.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
Beschreibung
Durch die Modernisierung der Lüftungsanlage einschl. einer Wärmerückgewinnung und den Einbau eines Blockheizkraftwerkes
sowie den Einbau einer Gaskesselanlage mit Brennwerttechnik, reduzieren sich die jährlichen Energiekosten.
09 511 1, Räumliche Planung und Entwicklung
Wegen aktuell laufender Planunungen, insb. im Zusammenhang mit dem Fashion-Center, und der Überarbeitung der Gestaltungssatzung, kann dieses Produkt derzeit keine Konsolidierungsbeitrag leisten.
Inwiefern im Zuge geänderter Stadtentwickungsplanung, z. B. Verzicht auf Ausweisung neuer Bauflächen und Fokussierung auf Schließung von Baulücken in Ortslagen, eine Reduzierung beim Personaleinsatz möglich wird,
kann derzeit nicht prognostiziert werden.
09 511 2, Grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen
Die über dieses Produkt abzuwickelnden Maßnahmen können von Seiten der Stadt nicht gesteuert werden. Gleichwohl ist ein Mindestbedarf zu veranschlagen, um auf evtl. Maßnahmen reagieren zu können.
Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt nicht geleistet werden.
10 521 1, Bau- und Grundstücksordnung
Über dieses Produkt wird u. a. die Bebauung im Stadtgebiet abgewickelt. Die Erhöhung der Einwohnerzahl und die Ansiedlung von Gewerbe darf nicht an verwaltungsseitigen Engpässen scheitern. Insofern kann dieses
Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten.
10 523 1, Denkmalschutz und -pflege
Über dieses Produkt wird im Wesentlichen die Sanierung der Stadtmauer abgewickelt. Hierbei handelt es sich um eine pflichtige Daueraufgabe. Die damit einhergehenden Aufwendungen werden i.d.R. mit einem 50%-igen
Zuschuss refinanziert. Inwiefern weitere förderunschädliche Finanzierungsquellen erschlossen werden können, ist ebenfalls permanent zu überprüfen.
11 531 1, Elektrizitätsversorgung (Konzessionsabgabe)
Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Strom dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht.
Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden.
11 532 1, Gasversorgung (Konzessionsabgabe)
Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Gas dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht.
Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden.
11 537 1, Abfallwirtschaft
Es handelt sich um einen kostendeckenden Gebührenhaushalt; insofern kann er keine Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.
12 541 1, Neubau von Straßen
Es wird seit einigen Jahren kein Straßenneubau betrieben, der Aufwand bei diesem Produkt resultiert im Wesentlichen aus der bilanziellen Abschreibung. Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt
daher nicht geleistet werden.
12 541 2, Unterhaltung von Straßen
M 046 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche
x
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
Beschreibung
In die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist eine entsprechende Pauschbetragsregelung einzuarbeiten, die gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Gebührenberechnung reduziert.
12 541 3, Öffentliche Beleuchtung
M 047 Umstellung auf LED-Technik (Anm.: Einsparung schon in Veränderungsliste mit 12.000 € enthalten; darüberhinausgehende Einsparung streichen, da Umrüstung von 400 auf 301 Leuchten reduziert)
Beschreibung
Durch die Umrüstung auf Lampen mit geringerem Energieverbrauch werden Energiekosten eingespart.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
2021
2022
Gesamt
1.360 €
1.360 €
13.585 €
300 €
1.500 €
300 €
1.500 €
3.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
150.000 €
30.000 €
30.000 €
300.000 €
6.000 €
6.000 €
60.000 €
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Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Nr.
steigerung reduzierung
12 545 1, Straßenreinigung und Winterdienst
M 048 Winterdienst nach Prioritätenfestlegung (Anm.: Die Thematik soll in der Bauhofkommission abgestimmt werden.)
Beschreibung
Der dem Winterdienst zugrundzulegende Dringlichkeitsplan wurde kritisch überprüft. Danach kommt Gefällstrecken eine stärkere Bedeutung zu, als Anliegerwohnstraßen. Vor diesem Hintergrund sind bisher vom
städt. Bauhof bzw. einem Vertragsunternehmen geräumte Straßen herabgestuft worden bzw. deren Räumung sollte den Anliegern übertragen werden. Ein Konsolidierungseffekt kann derzeit noch nicht beziffert werden.
12 546 1, Parkraumbewirtschaftung
M 049 Steigerung der Parkgebühreneinnahmen
x
3.000 €
3.500 €
4.000 €
5.000 €
5.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
Beschreibung
Mit Umsetzung der derzeit unter der Bezeichnung Fashion-Center geplanten Maßnahmen, ist mit einer besseren Auslastung der Parkplatzflächen zu rechnen.
M 050 Erhöhung der Parkgebühren
x
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
20.000 €
Beschreibung
Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Parkgebühren zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. Ein Vergleich mit anderen Kommunen und eine Abstimmung im Kontext des Fashion-Centers hat zu erfolgen.
12 547 1, ÖPNV
Ein Konsolidierungsbeitrag durch dieses Produkt wird derzeit nicht gesehen.
13 551 1, Park- und Gartenanlagen
M 051 Reduzierung des Pflegestandards
x
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
Beschreibung
Die Anzahl der Rasenschnitte wird um 20% reduziert.
M 052 landwirtschaftl. Nutzung des Schleidparks
x
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
Beschreibung
Der obere Schleidpark wird seit 2011 als Nutzwiese für die Stadt kostenlos gepflegt.
13 551 2, Sonstige Erholungseinrichtungen
M 053 Unterhaltung MTB-Wege
x
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
13 552 1, Wasser und Wasserbau
Der Aufwand ist auf das Notwendigste reduziert, es sind keine weiteren Einsparungen möglich.
13 553 1, Friedhöfe allgemein
Aufgrund der Ratsbeschlüsse zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege und der Nichtschließung von Friedhöfen wird sich die finanzielle Situation des Gebührenhaushalts weiter verschlechtern.
13 553 2, Ehrenfriedhöfe
Aufwendungen für die Unterhaltung und Pflege werden nur in dem Umfang getätigt, wie Zuschussmittel zur Verfügung stehen. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten.
13 553 3, Jüdische Friedhöfe
Die Unterhaltung und Pflege der ehemaligen jüdischen Friedhöfe wird im erforderlichen Umfang fortgeführt. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten.
13 553 4, Friedwald
M 054 Verlagerung in Forstbetrieb
x
48.563 €
47.571 €
47.580 €
48.056 €
48.536 €
49.022 €
49.512 €
50.007 €
50.507 €
(Anm.:
vorbehaltlich Beratung im BA Forst und Beschluss Rat)
Beschreibung
Nach Klärung mit dem Finanzamt Euskirchen hat eine Zusammenführung der FriedWald-Aufgaben mit dem Forstbetrieb für diesen keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es
vielfältige Berührungspunkte zwischen diesen beiden Aufgaben gibt, kann der mit der Abstimmung verbundene personelle und verwaltungsmäßige Abstimmungsaufwand künftig entfallen.
13 555 1, Wirtschaftswege (ohne Forstwirtschaftswege)
Im Wesenlichen fallen bei diesem Produkt bilanzielle Abschreibungen an. Der Aufwand im Übrigen ist auf das Notwendigste reduziert, so dass dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten kann.
15 571 1, Wirtschaftsförderung
M 055 Umorganisation der Aufgabe unter Wegfall des haushaltsmäßigen Produktes
Beschreibung
Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel. Das Kerngeschäft, nämlich die Förderung der Neuansiedlung und insbesondere die Bestandespflege, könnte über das Produkt 10 521 1, Bauordnung
mit abgedeckt werden. Mit Eintritt des derzeitigen Wirtschaftsförderers in den Ruhestand, wird das Produkt ersatzlos gestrichen. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten.
15 573 1, Dorfgemeinschaftshäuser
M 056 Aufgabe Dorfgemeinschaftshäuser
x
30.239 €
30.244 €
30.249 €
30.772 €
31.305 €
31.846 €
32.397 €
32.958 €
33.528 €
Beschreibung
Ein Konsolidierungsbeitrag wird verwaltungsseitig gesehen. Dies erfordert jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse, um Objekte z. B. ins Eigentum von Vereinen zu übertragen oder über anders gestaltete Nutzungsverträge
kostendeckende Einnahmen zu erzielen.
15 573 2, Märkte
M 057 Privatisierung der Märkte
x
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
Beschreibung
Die Stadt ist Veranstalter der jährlichen Märke Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes Kernstadt. Hierbei handelt es sich nicht um Pflichaufgaben der Stadt.
Durch eine Verlagerung der Veranstaltungen auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen werden Personalkosten in der Verwaltung eingespart. Die nach Ortsrecht zu erhebenden Standgebühren
bzw. Sondernutzungsgebühren bleiben erhalten. Es soll eine Reduzierung auf die ordnungsbehördlich erforderlichen Tätigkeiten erfolgen.
15 573 3, Öffentliche Toilettenanlagen
Ein Konsolidierungsbeitrag könnte nur bei Schließung einer Einrichtung erzielt werden. Dies könnte sich jedoch ggf. nachteilig auf die Stadthygiene auswirken. Vor diesem Hintergrund erscheinen die derzeitigen Bewirtschaftungsund Unterhaltungskosten in einem angemessenen Rahmen.
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
2022
Gesamt
6.000 €
50.500 €
20.000 €
160.000 €
15.000 €
150.000 €
10.000 €
100.000 €
100 €
1.000 €
51.012 €
490.366 €
34.108 €
317.646 €
7.500 €
75.000 €
Seite 6 von 7
Stadt Bad Münstereifel
Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022
- Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 -
Produkt
lfd.
Beschreibung
ErtragAufwand2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Nr.
steigerung reduzierung
15 575 1, Tourismus
M 058 Abstimmung Veranstaltungskalender
x
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
Beschreibung
Einladung zum Vereinsgespräch via Mail anstelle des bisherigen Postversandes
M 059 Erhöhung Provisionen
x
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
15 576 1, Städtepartnerschaften
M 060 Erhöhung des Reisekostenbeitrages der Teilnehmer auf 75 €
x
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
bei Treffen in Ashford und Fougères
16 611 1, Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
420
135.720 €
138.435 €
141.203 €
143.646 €
146.131 €
148.659 €
151.231 €
153.847 €
156.509 €
159.217 €
M 061 Anhebung Grundsteuer B
x
Beschreibung
Die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) soll von bisher 400 % auf 420 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in NRW bei 413 %. Ein höherer
Hebesatz führt zu einer realen Ertragsteigerung, ohne dass sich diese nachteilig auf den Finanzausgleich oder die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage auswirkt.
M 062 Einführung einer Reitpferdesteuer
x
Beschreibung
Die Stadt Bad Münstereifel wäre die erste Kommune in NRW, die diese Steuer einführen würde. Insofern wäre hier entsprechende Pionierarbeit zu leisten, die auch einen entsprechenden Personaleinsatz erfordert.
Darüber hinaus wäre die Einführung der Steuer noch vom Innenministerium zu genehmigen. Sofern die Steuer eingeführt werden soll, ist mit einem Vorlauf von 2 - 3 Jahren zu rechnen, um eine Satzung zu entwickeln,
die erforderlichen Daten zu erheben und darauf basierend eine Veranlagung durchzuführen. In der Anfangsphase ist von einer hohen Anzahl an Klagen auszugehen, bis die Satzung letztlich auch vor dem Verwaltungsgericht
Bestand haben wird.
21.046 €
21.993 €
22.873 €
23.268 €
23.671 €
24.081 €
24.497 €
24.921 €
25.352 €
25.791 €
M 063 Anhebung der Gewerbesteuer
x
415
-3.803 €
-3.922 €
-4.079 €
-4.149 €
-4.221 €
-4.294 €
-4.368 €
-4.444 €
-4.521 €
-4.599 €
Beschreibung
Die Gewerbesteuer soll von bisher 413 % auf 415 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Die steigende Gewerbesteuerumlage und Beteiligung Fonds dt. Einheit ist jedoch abzuziehen.
M 064 Einführung Straßenbaubeiträge für Forst- und Feldwege
x
Beschreibung
Für den Ausbau von land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen können Straßenbaubeiträge auf der Grundlage des § 8 KAG NRW erhoben werden. Dafür bedarf es einer satzungsrechtlichen Regelung. Die Mustersatzung
des StGB NRW sieht solche Regelungen vor. Die Höhe der Straßenbaubeiträge korrespondiert immer mit den Ausbaukosten.
M 064a Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
-25.000 €
Beschreibung
Die Steuer beträgt derzeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielerergebnisses. Künftig soll dies
auf 14. v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung angesichts der Struktur der Steuerschuldner davon aus, dass damit eine Verdrängung stattfindet und im Ergebnis dieser Ertrag kurzfristig gegen Null tendieren wird. Daher ist dies in der Planung auch so zu berücksichtigen.
M 064b Anhebung der Zweitwohnungssteuer
28.000 €
10.000 €
0€
-5.000 €
-7.500 €
-10.000 €
-15.000 €
-17.000 €
-20.000 €
-25.000 €
x
Beschreibung
Die Steuer beträgt derzeit jährlich zehn v. H. des Mietwertes. Künftig soll dies auf zwölf v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet.
Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung von einer Beschleunigung des festzustellenden Trends aus, dass damit eine Aufgabe von Zweitwohnungen ohne gleichzeitige Anmeldung von Erstwohnsitzen
einhergeht. Kurzfristig wird ein Ertraganstieg angenommen, weil eine Aufgabe der Zweitwohnungen mit Zeitverzug erfolgen wird. Im Ergebnis wird dieser Ertrag jedoch abnehmen.
16 612 1, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
M 065 Reduzierung von Zinsaufwendungen
x
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
Beschreibung
Veräußerungserlöse von Anlagevermögen ist konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. Hierdurch verringert sich dauerhaft die Zinsbelastung.
M 066 Gewinnabführung aus Verpachtung Flächen für Windkraftanlagen
x
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
150.000 €
Beschreibung
Diese Erschließung von Einnahmen geht u. a. auch auf einen Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 zurück. Die Festlegung des/der Standorte ist politisch noch zu beschließen.
Ziel sollte ab dem Jahr 2014 eine entsprechende Verpachtung sein. Der zur Konsolidierung des städt. Haushaltes eingetragene Betrag ist im Rahmen des Verfahrensfortganges zu konkretisieren.
M 067 Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich
3%
x
4.164 €
8.120 €
11.867 €
15.407 €
18.669 €
21.653 €
24.359 €
1.000 €
2.000 €
1.400 €
1.474.599 €
237.493 €
-42.399 €
-250.000 €
-61.500 €
50.000 €
1.350.000 €
28.940 €
30.814 €
190.781 €
Beschreibung
Nach der derzeitigen Erlasslage dürfte in Höhe von einem Drittel der ordentlichen Tilgung eine Kreditaufnahme erfolgen. Gemessen an der derzeitigen Tilgungsleistung wäre dies ein Kreditbetrag von jährlich rd. 120.000 €, Tendenz
um rd. 6.000 € jährlich abnehmend. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet.
Gesamtreduzierung Jahresfehlbetrag
466.562 €
622.717 €
699.936 €
743.504 €
839.180 €
958.663 € 1.187.577 €
1.329.067 € 1.428.762 €
1.551.472 €
9.827.439 €
Stand: 21.03.2012
H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls
26.788 €
Gesamt
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