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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: Aufhebung einer Bindung aus dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: Aufhebung einer Bindung aus dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014;
hier: Aufhebung einer Bindung aus dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2011 Nr. der Ratsdrucksache: 387-IX/Z-6 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Rat 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014; hier: Aufhebung einer Bindung aus dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 - 2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 387-IX/Z-6 1. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am 29.03.2011 die Haushaltssatzung und damit sowohl den Haushaltsplan als auch das damit verbundene Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2014 (HSK) mehrheitlich beschlossen. Im Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 – 2014 (vgl. S. 33 – 54 im Haushaltsbuch 2012) ist auf Seite 43 aufgeführt, dass zwei für den Bauhof vorgesehene Stellen vorerst nicht besetzt werden. Diese Bindung resultiert aus der Zeit vor dem Beschluss zur Rückübertragung der Friedhofspflege auf den Bauhof. Da der Bauhof ab dem 01.01.2012 wieder für die Pflege auf allen städtischen Zivilfriedhöfen zuständig ist, ist spätestens mit Beginn der Vegetationsphase 2012 die personelle Situation im Bauhof darauf auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist die Bindung aus dem Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2012 – 2014 aufzuheben. 2. Rechtliche Würdigung Die Haushaltssatzung und auch das Haushaltssicherungskonzept haben das Ziel der Genehmigungsfähigkeit verfehlt, weil der Vermögenssubstanzverzehr dauerhaft nicht mehr den in § 76 GO geregelten Schwellenwerten entspricht. Damit befindet sich die Stadt Bad Münstereifel bis auf Weiteres im sog. Nothaushaltsrecht gemäß § 82 Abs. 1 GO i. V. m. dem Erlass des Innenministers vom 06.03.2009. Unbeschadet dieser Situation entfaltet der Haushaltsbeschluss vom 29.03.2011 im Bezug auf die darin getroffenen haushaltskonsolidierenden Maßnahmen eine Selbstbindung des Rates im Bezug auf nachfolgende Entscheidungen. Dies insbesondere deswegen, weil nur auf der Basis dieses (nicht genehmigungsfähigen) HSK die Kommunalaufsicht sowohl die Duldung bezüglich der Haushaltswirtschaft im Allgemeinen und die Genehmigung der investiven Dringlichkeitslisten im Besonderen entschieden hat. Dieser Selbstbindung im Sinne der schnellstmöglichen Haushaltskonsolidierung zuwiderlaufende Ratsentscheidungen oder Verwaltungshandlungen tangieren also die Entscheidungsgrundlage der Aufsichtsbehörden unmittelbar und sind geeignet aufsichtsbehördliche Reaktionen bis hin zu juristischen Sanktionen (siehe Ziffer 4.1 Abs. 4 des o. a. Erlasses) auszulösen. Sofern von den Festlegungen des am 29.03.2011 beschlossenen HSK abgewichen werden soll, bedarf dies zunächst eines entsprechenden Beschlusses durch den Rat. Erst dies verschafft dann der Verwaltung die Möglichkeit, in Gespräche zur personellen Situation des Bauhofes mit dem Ziel von Neueinstellungen mit der Kommunalaufsicht einzutreten. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Besetzung der beiden Stellen führt zu jährlichen Personalaufwendungen von rd. 73.000 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die erforderlichen Stellen sind im Stellenplan 2011 enthalten. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Anbetracht der Rückübertragung der Friedhofspflege auf den Bauhof, sieht die Verwaltung keine Alternative zur Neueinstellung von Personal. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Vorgabe aus dem Haushaltssicherungskonzept 2012 – 2014, zwei für den Bauhof vorgesehene Stellen vorerst nicht zu besetzen, wird aufgehoben.