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Beschlussvorlage (Geplante Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773 - Vorstellung erster Entwürfe zur Gestaltung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.12.11, 18:07
Aktualisiert
01.12.11, 18:07
Beschlussvorlage (Geplante Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773
- Vorstellung erster Entwürfe zur Gestaltung) Beschlussvorlage (Geplante Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773
- Vorstellung erster Entwürfe zur Gestaltung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 702-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Geplante Erweiterung der Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 "Heino Café", Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flst.-Nr. 1773 - Vorstellung erster Entwürfe zur Gestaltung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz/Frau Schröder __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 702-IX 1. Sachverhalt: Das Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 „Heino Café“ soll im Rahmen der „Reaktivierung der Kernstadt“ in Verkaufsflächen umgenutzt werden. Die Investoren planen das Gebäude attraktiver zu gestalten und als weiteren Anziehungspunkt in der Kernstadt für den Bereich Marktstraße auszubauen. Hierzu liegen erste Entwürfe zu Anbauten im rückwärtigen Bereich des Gebäudes wie auch in Richtung Marktstraße mit einem filigranen Glasanbau auf den Flurstücken (Flur 5, Flst.-Nr. 1766, 1266, und 1765) vor (siehe Lageplan). Entsprechende Teilflächen müssten vom Bauherrn erworben werden. Der hierfür erforderliche Grundstücksverkauf wird dem Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei den vorliegenden Planungen handelt es sich um zurückhaltende Anbauten mit Flachdächern. Ursprünglich waren Satteldächer geplant, die aber bei einer Vorbesprechung vor Ort auf Empfehlung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zurückgenommen wurden. Aus Sicht des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, ist eine Erweiterung grundsätzlich denkbar – dieses natürlich vorbehaltlich der konkreten Planung und deren Angemessenheit im historischen Umfeld. Auch die Verwendung einer zeitgemäßen Formensprache ist durchaus möglich. Da es sich bei den vorliegenden Unterlagen um erste Skizzen handelt, sind noch weitere Modifizierungen zur Gestaltung, wie Fassadenrasterung, Form der Eingangssituation und der Anschlüsse an den Gebäudebestand, erforderlich. 2. Rechtliche Würdigung Bei dem vorgestellten Planungen handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben gem. § 63 BauO NRW zu der die Stadt im Rahmen des Verfahrens gem. § 36 BauGB beteiligt wird und gem. § 9 DSchG eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu erteilen hat. 3. Finanzielle Auswirkungen Verkaufserlöse durch Verkauf städtischer Fläche 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen . /. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel . /. 7. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt grundsätzlich der geplanten Erweiterung durch Anbauten am Gebäude Marktstraße 18/Langenhecke 1 „Heino Café“ sowie einer Bebauung der städtischen Teilgrundstücke zu. Die Gestaltung bedarf grundsätzlich noch einer weiteren detaillierten Abstimmung.