Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
09.11.12, 09:01
Aktualisiert
09.11.12, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 375/2012
Az.: 82 20-40/2834
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 24.09.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
01.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
20.11.2012
vorberatend
11.12.2012
beschließend
Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetztes
(FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGB!. I S. 546) zuletzt geändert
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGB!. J S. 2794), wird folgende Satzung
beschlossen:
§
1
Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden
eingezogen.
§2
Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.
§3
Begründung:
Die Wege Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. sind in der Flurbereinigung
Bliesheim als gemeinschaftliche Anlage (Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz
ausgewiesen und der Stadt Erftstadt in Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der
Zweckbindung, dass sie zur Bewirtschaftung der anliegenden Flächen genutzt werden können.
Die vorgenannten Wegeflächen befinden sich im Bereich der Kiesgrubenerweiterungsfläche
Bliesheim gemäß Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch.
Die Theodor und Josef Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Kiesgrube
in 2014/2015 in südöstliche Richtung zu erweitern. Die Erweiterung der Kiesgrube erfolgt in zwei
Teilabschnitten, so dass im ersten Abschnitt der Weg „A“ Flurstück 8 und später der Weg „B“
Flurstück 11 in Anspruch genommen wird.
Die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG hat sich bereit erklärt, vor Inanspruchnahme
des Weges „A“ parallel angrenzend an die Parzelle 124 (Stadt Erftstadt – Erstaufforstung) auf
dem Flurstück 123 (Kieswerke Esser) einen fünf Meter breiten Wirtschaftsweg in
wassergebundener Decke auszubauen.
Vor Inanspruchnahme des Weges „B“ wird der Weg „C“, Gemarkung Bliesheim, Flur 9, Flurstück
42 durch die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG mit einer 10 cm starken
Asphaltschicht ausgebaut, so dass wieder ein Wegering mit Asphaltdecke entsteht.
Die vorgenannten Maßnahmen wurden von den Kieswerken Esser schriftlich zugesagt. Aufgrund
dieser Wegebaumaßnahmen können die landwirtschaftlichen Flächen bis zur Auskiesung weiter
bewirtschaftet werden und der Abtransport der Feldfrüchte auf asphaltierten Wegen ist ebenfalls
sichergestellt.
Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung, Bodenordnung und die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben unter den vorgenannten Bedingungen keine
Bedenken gegen die Einziehung der Wegeteilparzellen.
(Dr. Rips)
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