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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
09.11.12, 09:01
Aktualisiert
09.11.12, 09:01
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw.)

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Inhalt der Datei

Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 375/2012 Az.: 82 20-40/2834 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 24.09.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 01.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 20.11.2012 vorberatend 11.12.2012 beschließend Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 685) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGB!. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGB!. J S. 2794), wird folgende Satzung beschlossen: § 1 Die Wirtschaftswege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. werden eingezogen. §2 Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die Lage der Wirtschaftswege ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Begründung: Die Wege Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstücke 8 tlw. und 11 tlw. sind in der Flurbereinigung Bliesheim als gemeinschaftliche Anlage (Wirtschaftsweg) gem. § 39 Flurbereinigungsgesetz ausgewiesen und der Stadt Erftstadt in Eigentum und Unterhalt zugeteilt worden mit der Zweckbindung, dass sie zur Bewirtschaftung der anliegenden Flächen genutzt werden können. Die vorgenannten Wegeflächen befinden sich im Bereich der Kiesgrubenerweiterungsfläche Bliesheim gemäß Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch. Die Theodor und Josef Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Kiesgrube in 2014/2015 in südöstliche Richtung zu erweitern. Die Erweiterung der Kiesgrube erfolgt in zwei Teilabschnitten, so dass im ersten Abschnitt der Weg „A“ Flurstück 8 und später der Weg „B“ Flurstück 11 in Anspruch genommen wird. Die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG hat sich bereit erklärt, vor Inanspruchnahme des Weges „A“ parallel angrenzend an die Parzelle 124 (Stadt Erftstadt – Erstaufforstung) auf dem Flurstück 123 (Kieswerke Esser) einen fünf Meter breiten Wirtschaftsweg in wassergebundener Decke auszubauen. Vor Inanspruchnahme des Weges „B“ wird der Weg „C“, Gemarkung Bliesheim, Flur 9, Flurstück 42 durch die Esser Sand- und Kiesgruben GmbH & Co. KG mit einer 10 cm starken Asphaltschicht ausgebaut, so dass wieder ein Wegering mit Asphaltdecke entsteht. Die vorgenannten Maßnahmen wurden von den Kieswerken Esser schriftlich zugesagt. Aufgrund dieser Wegebaumaßnahmen können die landwirtschaftlichen Flächen bis zur Auskiesung weiter bewirtschaftet werden und der Abtransport der Feldfrüchte auf asphaltierten Wegen ist ebenfalls sichergestellt. Die Bezirksregierung Köln, Dezernat ländliche Entwicklung, Bodenordnung und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen haben unter den vorgenannten Bedingungen keine Bedenken gegen die Einziehung der Wegeteilparzellen. (Dr. Rips) -2-