Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
08.11.12, 15:17
Aktualisiert
08.11.12, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 399/2012
Az.: 82.4
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.4 Datum: 11.10.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
16.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
20.11.2012
vorberatend
11.12.2012
beschließend
Benennung Wirtschaftsprüfer 2012 und 2013
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite.
Mitel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Niederlassung Köln, Kranhaus 1,
50678 Köln, wird gemäß § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 i. V. m. § 1 der Verordnung
über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen
Einrichtungen (vom 09.01.1981) für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW) vorgeschlagen und nach deren Zustimmung
beauftragt.
Begründung:
Aufgrund der komplexen betrieblichen Strukturen bzw. Abläufe und aufgrund der
vorhandenen betrieblichen Kenntnisse ist es wirtschaftlich sinnvoll, das bisher beauftragte
Büro erneut mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Die bei einem Wechsel der
Prüfungsgesellschaft entstehenden Mehrkosten sind nicht unerheblich.
In diesem Zusammenhang wird auf das GPA-Info-Blatt 05/2008 zum Thema „Wechsel des
WPs“ auszugsweise hingewiesen:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die kommunalen Eigenbetriebe…, die einen
Wechsel des WPs / WP-Gesellschaft… verbindlich vorsehen. Bei größeren WPGesellschaften wäre auch ein Wechsel des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers denkbar.
Der Wechsel des verantwortlichen Wirtschaftprüfers wurde uns für die Jahre 2012 und 2013
zugesagt.
(Dr. Rips)
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