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Beschlussvorlage (Ansiedlung eines Netto-Marktes in E.-Köttingen; Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
15.11.12, 06:06
Aktualisiert
15.11.12, 06:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 467/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.11.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 22.11.2012 BM / Dezernent 14.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Ansiedlung eines Netto-Marktes in E.-Köttingen; Sachstandsbericht Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.06.2012 die Verwaltung beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln die Planung eines Einzelhandelsbetriebes (Netto-Markt) in E.- Köttingen zu erörtern (s. A 158/2012). Die Bezirksregierung Köln hat in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass gegen die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs gem. § 11 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche bzw. 1.200 qm Geschossfläche Bedenken bestehen. Ein DiscountMarkt solcher Größe widerspricht am vorgesehen Standort (nördlich der Ortslage Köttingen) und außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs grundsätzlich den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und zudem auch dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Diesbezügliche Gespräche mit dem Investor haben daraufhin ergeben, dass u. U. auch die Bereitschaft besteht, einen nichtgroßflächigen Markt (unter 800 qm Verkaufsfläche) am Standort zu realisieren; ggf. wird sich dieser Sachverhalt bis zur Ausschusssitzung weiter konkretisieren. Eine solche Planung bedingt darüber hinaus kein regionalplanerisches Anpassungsverfahren und kann von der Stadt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens umgesetzt werden. (Dr. Rips) -2-