Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
15.11.12, 06:06
Aktualisiert
15.11.12, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 467/2012
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.11.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
22.11.2012
BM / Dezernent
14.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Ansiedlung eines Netto-Marktes in E.-Köttingen; Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 12.06.2012 die Verwaltung
beauftragt, mit der Bezirksregierung Köln die Planung eines Einzelhandelsbetriebes (Netto-Markt)
in E.- Köttingen zu erörtern (s. A 158/2012).
Die Bezirksregierung Köln hat in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass gegen die Ansiedlung eines
großflächigen Einzelhandelsbetriebs gem. § 11 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit mehr
als 800 qm Verkaufsfläche bzw. 1.200 qm Geschossfläche Bedenken bestehen. Ein DiscountMarkt solcher Größe widerspricht am vorgesehen Standort (nördlich der Ortslage Köttingen) und
außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs grundsätzlich den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung und zudem auch dem städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept.
Diesbezügliche Gespräche mit dem Investor haben daraufhin ergeben, dass u. U. auch die
Bereitschaft besteht, einen nichtgroßflächigen Markt (unter 800 qm Verkaufsfläche) am Standort
zu realisieren; ggf. wird sich dieser Sachverhalt bis zur Ausschusssitzung weiter konkretisieren.
Eine solche Planung bedingt darüber hinaus kein regionalplanerisches Anpassungsverfahren und
kann von der Stadt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens umgesetzt werden.
(Dr. Rips)
-2-