Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 756-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für Bad Münstereifel-Soller
hier: Antrag auf Satzungserweiterung
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Berichterstatter:
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 756-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Soller vor.
Es handelt sich hierbei um die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Gem. Mutscheid,
Flur 8, Flurstück Nr. 69 – Soller, Rainstraße.
Das Grundstück ist im FNP zum Teil als MD-Gebiet ausgewiesen, die Fläche ( rd. 3.000qm), die
bereits mit einem Wohngebäude bebaut ist, liegt gem. der Satzung im Innenbereich.
Darüber hinaus liegt ein positiver Vorbescheid zum Neubau eines weiteren Einfamilienwohnhauses mit den Maßen 8 m x 10 m vor; dieser Standort liegt ebenfalls im Innenbereich.
Von diesem Standort soll jedoch abgewichen werden. Geplant ist die Errichtung eines 15 m x 15
m großen Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage, wobei das Wohngebäude 19 m Abstand zur
Straße hat, die Garage 30 m zurück liegt.
Dieser neu angedachte Standort liegt überwiegend in der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im
Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, wäre einer entsprechende Satzungsänderung erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen hiergegen jedoch Bedenken.
Der beantragte Standort orientiert sich zwar an dem benachbarten Wohngebäude, welches ebenfalls einen Abstand zur Rainstraße von rd. 25 – 30 m hat. Dieses Objekt kann jedoch nicht als
Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Die Bebauung in der Umgebung orientiert sich in
einer Bautiefe entlang der Straßen, das Objekt Rainstraße 8 mit seinen erhöhten Abständen ist als
untypisch (Ausreißer) zu bewerten.
Der geplante Baukörper könnte, wie auch im Vorbescheid genehmigt, näher zur Straße in südöstliche Richtung und somit in die Fläche verlegt werden, die im Innenbereich liegt.
Hier fügt sich ein Vorhaben ein, eine Änderung der Satzung ist hier nicht erforderlich.
Gegen eine geringfügige Überschreitung des Innenbereichs durch Gebäudeteile an diesem
Standort beständen keine Bedenken, diese bedürfen im Baugenehmigungsverfahren der Abstimmung auch mit der Bauaufsicht.
Für die Erweiterung der Satzung besteht aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht keine
Notwendigkeit.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Verschiebung des Baukörpers in den Innenbereich ohne Satzungsänderung möglich.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichsabgrenzungssatzung wird abgelehnt.