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Beschlussvorlage (Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für Bad Münstereifel-Soller hier: Antrag auf Satzungserweiterung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für Bad Münstereifel-Soller
hier: Antrag auf Satzungserweiterung) Beschlussvorlage (Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für Bad Münstereifel-Soller
hier: Antrag auf Satzungserweiterung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 756-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB für Bad Münstereifel-Soller hier: Antrag auf Satzungserweiterung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 756-IX 1. Sachverhalt: Es liegt ein Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Soller vor. Es handelt sich hierbei um die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 8, Flurstück Nr. 69 – Soller, Rainstraße. Das Grundstück ist im FNP zum Teil als MD-Gebiet ausgewiesen, die Fläche ( rd. 3.000qm), die bereits mit einem Wohngebäude bebaut ist, liegt gem. der Satzung im Innenbereich. Darüber hinaus liegt ein positiver Vorbescheid zum Neubau eines weiteren Einfamilienwohnhauses mit den Maßen 8 m x 10 m vor; dieser Standort liegt ebenfalls im Innenbereich. Von diesem Standort soll jedoch abgewichen werden. Geplant ist die Errichtung eines 15 m x 15 m großen Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage, wobei das Wohngebäude 19 m Abstand zur Straße hat, die Garage 30 m zurück liegt. Dieser neu angedachte Standort liegt überwiegend in der landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, wäre einer entsprechende Satzungsänderung erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen hiergegen jedoch Bedenken. Der beantragte Standort orientiert sich zwar an dem benachbarten Wohngebäude, welches ebenfalls einen Abstand zur Rainstraße von rd. 25 – 30 m hat. Dieses Objekt kann jedoch nicht als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Die Bebauung in der Umgebung orientiert sich in einer Bautiefe entlang der Straßen, das Objekt Rainstraße 8 mit seinen erhöhten Abständen ist als untypisch (Ausreißer) zu bewerten. Der geplante Baukörper könnte, wie auch im Vorbescheid genehmigt, näher zur Straße in südöstliche Richtung und somit in die Fläche verlegt werden, die im Innenbereich liegt. Hier fügt sich ein Vorhaben ein, eine Änderung der Satzung ist hier nicht erforderlich. Gegen eine geringfügige Überschreitung des Innenbereichs durch Gebäudeteile an diesem Standort beständen keine Bedenken, diese bedürfen im Baugenehmigungsverfahren der Abstimmung auch mit der Bauaufsicht. Für die Erweiterung der Satzung besteht aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Verschiebung des Baukörpers in den Innenbereich ohne Satzungsänderung möglich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichsabgrenzungssatzung wird abgelehnt.