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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 768-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
16.03.12, 18:20
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Entwurf einer Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zuständigkeit im Ausländerwesen gem. § 17 a Abs. 1 ZustAVO Der Kreis Euskirchen, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch die Abteilung 32 - Kreisordnungsamt - im Folgenden: „Kreis“ - im Folgenden: „Kommune“ und die Stadt Zülpich, vertreten durch den Bürgermeister, dieser vertreten durch schließen die folgende Vereinbarung: Präambel Ab dem 01. September werden der herkömmliche Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts, die Aufenthalts- und die Daueraufenthaltskarte sowie der Ausweisersatz in Papierform durch den elektronischen Aufenthaltstitel (sog. „eAT“) im Kreditkartenformat abgelöst. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen (EG) Nr. 1030/ 2002 und (EG) Nr. 380/ 2008. Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 AufenthG gespeicherten Anschrift und der nach § 78 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG aufzubringenden Anschrift dürfen durch die Ausländerbehörden, d. h. die Kreisordnungsbehörden gem. § 71 Abs. 1, 78 Abs. 7 Satz 2 AufenthG i. V. m. § 1 Nr. 1 ZustAVO, sowie durch andere durch Landesrecht bestimmte Behörden vorgenommen werden. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) vom 19.07.2011 hat der Landesgesetzgeber einen § 17 a eingefügt und damit die Möglichkeit geschaffen, auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung gem. § 17 a Abs. 1 Satz 1 ZustAVO eine Einbindung der örtlichen Ordnungsbehörden bei der Änderung der melderechtlichen Daten auf dem Kartenkörper und dem darin eingebrachten Chip herbeizuführen. §1 Aufgaben der Kommune Die örtliche Ordnungsbehörde wird mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung neben der Kreisordnungsbehörde zuständige Behörde i. S. d. § 78 Abs. 7 Satz 2 AufenthG. Sie nimmt notwendige Änderungen der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium eines Dokumentes nach § 78 AufenthG gespeicherten Anschrift und der auf das Dokument aufzubringenden Anschrift vor. §2 Verfahren / Technische Voraussetzungen Technische Voraussetzung für die Adressänderung auf dem Speichermedium des elektronischen Aufenthaltstitels ist ein Änderungsterminal der Bundesdruckerei GmbH, Berlin. Die vorhandenen Änderungsterminals der Kommune für den neuen deutschen Personalausweis sind hierfür ausreichend. Das zusätzlich erforderliche Software-Update des Verfahrensanbieters AKDB für das Fachverfahren OK.EWO der Kommune liegt vor und wird rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung über die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Frechen installiert. §3 Kosten (1) Die Kosten für das Software-Update und das monatliche Nutzungsentgelt für das zur Änderung des eAT erforderliche Zusatzmodul in der Fachanwendung trägt der Kreis. (2) Die Personalkosten für einen Zeitaufwand je Fall von vier Minuten werden der Kommune durch den Kreis erstattet. §4 Dauer/ Kündigung (1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie erlischt mit Wegfall der gesetzlichen Grundlage. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Grundlage erfolgt – soweit erforderlich – eine Vertragsanpassung. Änderungen der Vereinbarung jedweder Art bedürfen der Schriftform. (2) Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §5 Bekanntmachung/ Inkrafttreten (1) Die Vereinbarung ist von den Beteiligten in deren amtlichen Veröffentlichungsblättern bekannt zu machen. Soweit Kommune und Kreis das gleiche Veröffentlichungsmedium nutzen, wird die Bekanntmachung auf Wunsch der Kommune durch den Kreis vorgenommen. (2) Die Bekanntmachung erfolgt frühestens einen Monat nachdem der Kreis diese Vereinbarung bei der Bezirksregierung Köln angezeigt hat. Über den genauen Zeitpunkt wird der Kreis die Kommune frühzeitig unterrichten. (3) Diese Vereinbarung tritt am __.__.2012 in Kraft. Für den Kreis Euskirchen Für die Stadt Euskirchen, den Bad Münstereifel, den