Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 491/2012
Az.: 32
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 19.11.2012
gez. Hülsebus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.12.2012
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
20.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Neuwahl und Wiederwahl von Schiedspersonen und stellvertretenden
Schiedspersonen für die Bezirke I, III und IV
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Für den Schiedsamtsbezirk I (Ahrem, Herrig, Konradsheim, Lechenich) wird als
Schiedsperson Herr Hans-Joachim Schmidt wieder gewählt.
2. Für den Schiedsamtsbezirk III (Bliesheim, Borr/Scheuren, Erp, Friesheim, Niederberg) wird
als Schiedsperson Herr Hans-Georg Hunke wieder gewählt.
3. Für den Schiedsamtsbezirk IV (Dirmerzheim, Gymnich, Kierdorf, Köttingen) wird Herr
Friedhelm Prinz neu gewählt.
4. Auf die gesonderte Wahl von stellvertretenden Schiedspersonen wird verzichtet.
Stattdessen werden sich die Schiedspersonen aus den Schiedsbezirken I und II (Blessem,
Frauenthal, Liblar) und aus den Schiedsbezirken III und IV gegenseitig vertreten.
Begründung:
Für die Wahl der Schiedspersonen gilt das Schiedsamtsgesetz Nordrhein Westfalen.
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk den
Wohnsitz haben, mindestens 30 Jahre, aber höchstens 70 Jahre alt sein. Für das Amt der
Schiedsperson ist darüber hinaus niemand geeignet, der durch gerichtliche Anordnung in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Bei
bestimmten Delikten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.) ist die Durchführung von
Schlichtungsverhandlungen, bevor der Klageweg eingeschlagen werden kann, gesetzlich sogar
vorgeschrieben. Durch diese Regelung erwartet man die Eindämmung von Klageverfahren. Von
daher sollten die Schiedspersonen aufgrund ihrer persönlichen Eignung in der Lage sein dafür
Sorge zu tragen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die
Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der
Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Brühl bestätigt. Bis zum Amtsantritt der neu gewählten
Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
Zu 1. und 2.:
In der Ratssitzung am 18.12.2007 wurde für den Schiedsamtsbezirk I, Herr Hans Joachim
Schmidt und für den Schiedsamtsbezirk III, Herr Hans-Georg Hunke wieder gewählt. Diese
Wahlen wurden vom Direktor des Amtsgerichts Brühl am 14.01.2008 bestätigt. Somit laufen die
Amtszeiten von Herrn Schmidt und Herrn Hunke am 14.01.2013 aus.
Sowohl Herr Schmidt, als auch Herr Hunke haben die Bereitschaft zur Wiederwahl und damit zu
einer weiteren Amtsperiode von 5 Jahren erklärt. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes
wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk I und III eine Wiederwahl ansteht,
sich darüber hinaus aber auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen
sind nicht eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der
Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl
der Herren Schmidt und Hunke gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen
Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von den
Herren Schmidt und Hunke erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege.
Zu 3.:
In der Ratssitzung am 18.12.2007 wurde für den Schiedsamtsbezirk IV Herr Willi Segschneider neu
gewählt. Diese Wahl wurde vom Direktor des Amtsgerichts Brühl am 14.01.2008 bestätigt. Somit läuft
die Amtszeit von Herrn Segschneider am 14.01.2013 aus.
Herr Segschneider kann, da er die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren vor dem 14.01.2013 erreicht,
nicht mehr wieder gewählt werden. Daher wurde nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes
öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk IV eine Neuwahl ansteht und sich Personen
bewerben können. Beworben hat sich Herr Friedhelm Prinz, wohnhaft Sauerlandstraße 10, ErftstadtGymnich. Weitere Bewerbungen liegen nicht vor.
Herr Prinz war bislang im Schiedsamtsbezirk IV als stellvertretende Schiedsperson tätig und war bis
2006 als Schiedsperson in Köln tätig. Bereits 2007 wurde die Bewerbung von Herrn Prinz im Rahmen
der seinerzeit vorgenommenen Anhörung des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen,
Bezirksvereinigung NRW, befürwortet. Auch bei der neuerlichen Anhörung wurden keine Bedenken
vorgetragen. Die sonstigen Voraussetzungen sind auch erfüllt.
Zu 4.:
In der Ratssitzung am 18.12.2007 wurden für den Schiedsamtsbezirk I Herr Jörg Kliem, für den
Schiedsamtsbezirk II, Herr Frank Schreiner, für den Schiedsamtsbezirk III, Frau Ute Junker, für den
Schiedsamtsbezirk IV, Herr Friedhelm Prinz, zu stellvertretenden Schiedspersonen gewählt. Die
jeweiligen Wahlen wurden vom Direktor des Amtsgerichts Brühl am 14.01.2008 bestätigt. Somit laufen
die Amtszeiten der genannten stellvertretenden Schiedspersonen am 14.01.2013 aus.
In den vergangenen 5 Jahren hat sich gezeigt, dass die stellvertretenden Schiedspersonen nur sehr
selten bis gar nicht in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme kommt auch nur bei
Urlaub/Krankheit der originär zuständigen Schiedspersonen infrage. In diesen Fällen können die
Schiedsfälle dann meist auch noch aufgeschoben werden. Die Verwaltungsvorschriften zum
Schiedsamtsgesetz sehen vor, dass die Vertretung auch so geregelt werden kann, dass die
hauptamtlichen Schiedspersonen sich gegenseitig vertreten können.
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Diese Regelung ist sinnvoll. Dadurch werden zum einen die Mitgliedsgebühren für 4 Personen, welche
an den Bund deutscher Schiedsleute i.H.v. 184 € zu zahlen sind, eingespart und zum anderen muss
berücksichtigt werden, dass die neue Vertretungsregelung von vorhandenen Erfahrungswerten
profitieren kann, die zum Teil bei der bisherigen Regelung fehlten.
Die bisherigen Stellvertreter/innen wurden über die neu beabsichtigte Regelung informiert. Einwände
gegen diese neue Regelung wurden nicht erhoben. Einige Stellvertreter sprachen sich sogar sehr
positiv aus. Ein Stellverteter hätte aufgrund des Erreichens der Höchstaltersgrenze nicht mehr für eine
Wiederwahl zur Verfügung gestanden.
Die nun zur Wiederwahl bzw. Neuwahl anstehenden Personen und der im Bezirk II (Blessem,
Frauenthal, Liblar) amtierende Schiedsmann, Herr Mertin, wurden über die neu beabsichtigte
Stellvertreterregelung informiert. Diese waren im Falle Ihrer Wiederwahl/Neuwahl damit
einverstanden, auch gleichzeitig als Stellverteter zu agieren. Herr Mertin war ebenfalls
einverstanden.
(Dr. Rips)
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