Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 689-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
07.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 5, Flurstück 111 - Bad MünstereifelMahlberg, Römerstraße 21
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 689-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Anfrage für eine weitere Baumöglichkeit auf dem Flurstück Gem. Mahlberg, Flur 5,
Flurstück 111 vor.
Das Grundstück ist das letzte bebaute Grundstück am Stichweg zur Römerstraße. Der seitliche
unbebaute Gartenbereich weist einen erhaltungswerten Baumbestand auf. Der bebaute Grundstücksbereich liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die übrige Grundstücksfläche liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist
als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt. Außerdem befindet sich diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet gem. § 21 LG NW.
Um eine weitere Baumöglichkeit zu erhalten, müsste hier zunächst Planungsrecht durch die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung geschaffen werden.
Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Die Wegeparzelle ist nicht ausgebaut und besitzt
nicht die technischen Anforderungen an Erschließungsstraßen. Es handelt sich um einen Schotterweg. Die Abwasserbeseitigung müsste derzeit über eine geschlossene Grube oder Kleinkläranlage sichergestellt werden, solange, bis hier die öffentliche Kanalisation erweitert wird. Zur Wasserversorgung bedarf es der Verlängerung der Anschlussleitungen um ca. 60 m. Insgesamt ist
hier der Abschlusses eines Erschließungsvertrages erforderlich.
Das Grundstück ist das letzte bebaute Grundstück in einem Stichweg zur Römerstraße. Hier würde die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung nicht dem eigentlichen Zweck dienen, den Ort
abzurunden. Vielmehr würde hier ein „ausfransen“ des Ortes begünstigt, der städtebaulich nicht
gewünscht ist. Zudem müsste bei einer weiteren Bebauung auf dem Grundstück ebenfalls die gegenüberliegende Parzelle Nr. 86 in die Überlegungen zur Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung mit einbezogen werden, die unmittelbar an der L 113 liegt. Dieses Grundstück liegt zudem
ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet.
Seitens der Stadt Bad Münstereifel bestehen städtebaulich erhebliche Bedenken gegen eine weitere Bebauung in diesem Bereich. Die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung, um eine weitere
Baumöglichkeit auf dem Flurstück Nr. 111 zu ermöglichen, wird abgelehnt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren und die rechtliche Würdigung des Bauvorhaben werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Eine weitere Bebauung des Grundstückes Gem. Mahlberg, Flur 5, Flurstück 111 wird seitens der
Stadt Bad Münstereifel städtebaulich nicht vertreten. Der Antrag auf Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung wird abgelehnt.