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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 704-IX/Z-2)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
262 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
23.02.12, 18:25
Aktualisiert
23.02.12, 18:25

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Entwurf Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2013 - 2022 Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 1. 1.1 Allgemeines zum Haushaltssicherungskonzept Rechtsgrundlage Nach § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Sollte der Haushaltsausgleich nicht herbeigeführt werden können, so ist nach § 75 Abs. 4 i. V. m. § 76 GO NRW ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Das HSK umfasst den Ergebnisplan bzw. die Ergebnisrechnung und dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. In dem HSK ist der Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Das HSK bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr die Erträge die Aufwendungen decken werden. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Das Haushaltssicherungskonzept stellt einen für die Gemeinde (Rat wie Verwaltung) verbindlichen Handlungsrahmen bezüglich der in ihm enthaltenen Maßnahmen dar. Die Einhaltung und Durchführung der Maßnahmen des HSK ist der Aufsichtsbehörde jährlich zu berichten. 1.2 Zuständigkeit Die Aufstellung des HSK gehört nach § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW zu den Aufgaben, für die der Rat ausschließlich zuständig ist und die er nicht übertragen kann. Das HSK ist so lange fortzuschreiben, bis der Haushalt der Stadt wieder in Aufwendungen und Erträge ausgeglichen ist und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt wieder darstellbar ist. Die Fortschreibung erfolgte auf der Basis des am 12.07.2010 durch den Rat der Stadt mehrheitlich beschlossenen und selbstbindenden HSK zum Haushalt 2010. Die sich im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2012 ergebende Veränderungen sind im HSK darzustellen. 1.3 Ausgangslage und Ursachenanalyse, Stand der Umsetzung des HSK Hinsichtlich der Ausgangslage und Ursachenanalyse, die ausführlich in der Anlage 1 des am 12.07.2010 vom Rat beschlossenen HSK dargestellt wurden, haben sich keine Änderungen ergeben. 1.4 Situation im Haushaltsplan 2012 Die GFG-Daten für das Jahr 2012 sind noch nicht beschlossen. Die entsprechenden Berechnungen basieren insoweit auf der 1. Modellrechnung zum Entwurf des GFG 2012. Für die weitere Situationsdarstellung wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushalt 2012 verwiesen. Seit Einbringung des Entwurfes sind aktuelle Erkenntnisse in einer Veränderungsliste zusammengetragen worden (vgl. RD 704-IX/Z-1). Auf dieser Basis weist der Ergebnisplan für das Jahr 2012 nun einen Fehlbedarf von 8.625.879 EUR aus. Die Fehlbeträge in den Jahren 2013 bis 2022 liegen – ohne Berücksichtigung des Konsolidierungsprogramms 2013 – 2022 – zwischen rd. 6,8 und rd. 4,3 Mio. EUR. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, ist in jedem Jahr der Rückgriff auf die allgemeine Rücklage mit der Folge der Eigenkapitalaufzehrung erforderlich. Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 Da somit die Erträge des Jahres 2012 die Aufwendungen nicht decken, die Ausgleichsrücklage bereits aufgebraucht ist und die Verringerung der allgemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils über 5 % liegt, ist die Fortschreibung des vom Rat am 12.07.2010 beschlossenen HSK gem. § 76 Abs. 1 GO NRW erforderlich. Das fortgeschriebene HSK ist vom Rat zu beschließen und dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Euskirchen als Genehmigungsbehörde vorzulegen. 1.5 Leitfaden Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung Das Innenministerium NRW hat den Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ erarbeitet und mit Erlass vom 06.03.2009 an die Bezirksregierungen übersandt. Dieser Leitfaden wurde allen Fraktionen mit E-Mail vom 16.03.2009 zur Kenntnisnahme übersandt. Auf eine Wiedergabe der wesentlichen Inhalte wird daher an dieser Stelle verzichtet. 2. 2.1 Geplante bzw. schon eingeführte Kooperationen Bestehende Kooperationen Unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, wobei regelmäßig überprüft wird, ob durch Auflösung einer Kooperation ein höherer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erzielbar ist: Kooperation mit Eigenbetrieb Stadtwerke Gegenstand gemeinsames Girokonto Geoinformationssystem Konsolidierungsbeitrag Übernahme anteiliger Personalkosten der Stadtkasse Übernahme anteiliger Personalkosten Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 Kooperation mit Gegenstand Eigenkapitalverzinsung Gebäudenutzung Rathaus gemeinsame Finanzbuchhaltung Sitzungsdienst Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Forstbetrieb Veröffentlichungen im Amtsblatt gemeinsame Finanzbuchhaltung Geoinformationssystem Eigenkapitalverzinsung Gebäudenutzung Rathaus Sitzungsdienst Verein Haus Sonne e.V. Sportvereine Veröffentlichungen im Amtsblatt Haus Jütten in Eschweiler Konsolidierungsbeitrag Verbesserung der Ertragssituation Übernahme anteiliger Bewirtschaftungskosten Übernahme anteiliger Personalkosten Übernahme anteiliger Aufwandsentschädigungen der Rats- und Ausschussmitglieder Einsparungen bei den Veröffentlichungskosten Übernahme anteiliger Personalkosten Übernahme anteiliger Personalkosten Verbesserung der Ertragssituation Übernahme anteiliger Bewirtschaftungskosten Übernahme anteiliger Aufwandsentschädigungen der Rats- und Ausschussmitglieder Einsparungen bei den Veröffentlichungskosten Ersparnis Bewirtschaftungskosten Reduzierung Personal- und Sachaufwand Pflege und Bewirtschaftung Sportplätze und Umkleidegebäude. Dorfgemeinschaften Pflege und Bewirtschaftung Reduzierung PersonalDorfgemeinschaftshäuser Sachaufwand Patenschaften Containerstandorte Reduzierung PersonalSachaufwand Grünflächen Reduzierung PersonalSachaufwand Bepflanzung Blumenkübel Reduzierung PersonalSachaufwand Pflege von Kinderspielplät- Reduzierung Personalzen Sachaufwand KDVZ Frechen Dienstleistungen im Be- Reduzierung Personalreich IT Sachaufwand Deutsches Rotes Kreuz, Übernahme Trägerschaft Reduzierung PersonalKreisverband Euskirchen Tageseinrichtungen für Sachaufwand Kinder Ehrenamtliche Mitglieder Grünflächenpflege an Feu- Reduzierung PersonalFreiwillige Feuerwehr erwehrgerätehäusern ge- Sachaufwand gen geringe finanzielle Entschädigung und und und und und und und und Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 Kooperation mit Gegenstand Pflege-, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Fahrzeugen gegen geringe Entschädigung Landesbetrieb Straßen- Winterdienst in OD klassifibau zierter Straßen Stadt-VHS Euskirchen Verlagerung der Geschäftsstelle nach Euskirchen Kinderschutzbund Betrieb der offenen Jugendarbeit Trägerschaft Magische 12 Konsolidierungsbeitrag Reduzierung Personal- und Sachaufwand Reduzierung Personal- und Sachaufwand Reduzierung von Personalund Sachaufwand Pflichtaufgabe des Kreises Euskirchen Reduzierung Personal- und Sachaufwand Caritas Trägerschaft OGS Grund- Reduzierung Personal- und schulen Sachaufwand Trägerschaft Betreuungs- Reduzierung Personal- und maßnahmen Sek.-Stufe I Sachaufwand. Kur- und Verkehrsverein Marketing/Werbung Reduzierung Sachaufwand (KVV) Aktivkreis Handel, Hand- Marktwesen (Michaels- Reduzierung Personal- und werk und Gewerbe markt/Weihnachtsmarkt) Sachaufwand KVV und Aktivkreis Marketing/Werbung Reduzierung Personal- und Sachaufwand Dorfverschönerungsverein Unterhaltung und Betrieb Reduzierung Personal- und Iversheim der Römischen Kalkbren- Sachaufwand nerei Betreiberverein Alte Schu- Unterhaltung und Betrieb Reduzierung Personal- und le Rupperath des Handwebmuseums Sachaufwand Mountainbike-Routenteam Unterhaltung der MTB- Reduzierung Personal- und Beschilderung und Aus- Sachaufwand weisung Eifelvereinsortsgruppe Unterhaltung und Auswei- Reduzierung Personal- und sung des Wanderwegenet- Sachaufwand zes St. Sebastianus Schüt- Ausrichtung von Kirmes Reduzierung Personal- und zenbruderschaft und Feuerwerk Sachaufwand Zwentibolds Erben Tag der Führungen Reduzierung Personal- und Sachaufwand Verein Alter Bad Münstereifeler Konzerte am Wallgraben Veranstaltungsprogramm/ Reduzierung Personal- und e. V. Kurkonzerte Sachaufwand Stadt Euskirchen ö.-r. Vereinbarung zur Ver- Reduzierung Personal- und einigung der beiden städti- Sachaufwand (ab 2014 aufschen VHS (ab 2014 Über- wandseitig nachteilig für die gang auf Kreis-VHS) Stadt Bad Münstereifel) Stadt Mechernich ö.-r. Vereinbarung zur Vor- Reduzierung Personal- und prüfung gem. LHO Sachaufwand Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 Kooperation mit Stadt Mechernich 2.2 Beendete Kooperationen Kooperation mit AWO Stadt Euskirchen 2.3 Gegenstand Kündigung der Vereinbarung über Schulsozialarbeit Kündigung ö.-r. Vereinbarung Förderschule Erftaue Konsolidierungsbeitrag Reduzierung von Sachaufwand. Reduzierung von Sachaufwand. Kooperationen in der Prüfung Kooperation mit Ortsinitiativen, Dorfgemeinschaften Bürgerschaftliche Unterstützung TAG Eifeler Quellendreieck NeT GmbH 2.4 Gegenstand Konsolidierungsbeitrag ö.-r. Vereinbarung zur Aus- Reduzierung der Aufwandsschreibung der Abfallent- seite sorgungsleistungen Gegenstand Privatisierung Kinderspielplätze in kleinen Ortsteilen Übernahme von Teilaufgaben in der Stadtbücherei Touristische Kooperation Prüfung der Mitgliedschaft Konsolidierungsbeitrag Reduzierung Aufwand Reduzierung von Personalaufwand Reduzierung Personal- und Sachaufwand Reduzierung Personal- und Sachaufwand Geprüfte und nicht realisierte Kooperationen Kooperation Gegenstand mit Kreis Euskir- Papierbeschaffung chen Kreis Euskir- Kreisweite Schulentchen wicklungsplanung Konsolidierungsbeitrag Anmerkung Verbesserung von Ein- Rahmenbedingungen kaufskonditionen (Abruf der Papierjahresmenge, fehlende Lagerkapazität, örtliche Weiterverteilung, etc.) nicht akzeptabel; Preise mit bisherigem Lieferanten konnten bei gleichbleibendem Service um rd. 22 % reduziert werden Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 3. Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 Die mit dem Konsolidierungsprogramm aufgezeigten Möglichkeiten werden sich nur erschließen lassen, wenn sich auch nachhaltig die Strukturen und die Aufgabenerfüllung an die jeweiligen Begebenheiten anpassen. Hierzu sind u. a. die Möglichkeiten der Kooperationen, wie Sie unter Ziffer 2.1 dargestellt sind, auszubauen und insbesondere die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. Insoweit greift das Konsolidierungsprogramm sowohl Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2011 als auch der diversen politischen Anträge hierzu auf. Stichwortartig zusammengefasst spiegelt das aktuelle Konsolidierungsprogramm folgende Aspekte wieder: I. Politische Gremien Ab der nächsten Wahlperiode soll ein Wahlbezirk wegfallen. Hierdurch reduziert sich die Anzahl der Ratsmitglieder. Die monetären Auswirkungen dieser Maßnahme stellen sich ab dem Jahr 2015 ein. Bereits ab sofort soll die Anzahl der Entschädigungspflicht in Fraktionssitzungen verringert werden. II. Aufgaben-/Ausgabenreduzierung 1. Die Produktverantwortlichen haben unter verschiedenen Aspekten, wie zum Beispiel den Auswirkungen des demografischen Wandels oder optimierte Nutzung der zur Verfügung gestellten Technik, eine kritische Beurteilung ihrer Produkte vorgenommen. Hierdurch konnten zum Teil erhebliche Konsolidierungsbeiträge dargestellt werden, deren monetär bezifferbaren Auswirkungen teilweise sofort und teilweise ab dem Jahr 2015 erschlossen werden können. 2. Ein zentraler Aspekt des Konsolidierungsprogramms ist die Konsolidierung des Personalhaushaltes. Bis zum Jahr 2022 werden 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt aus dem aktiven Dienst der Stadt (ohne Stadtwerke und Forstbetrieb) ausscheiden. Um hier näherungsweise die monetären Auswirkungen darstellen zu können, wurde unterstellt, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitlich mit dem 65. Lebensjahr ausscheiden werden. Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben, sofern sie nicht gänzlich entfallen können, im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private zu erledigen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen auch zu Personalneueinstellungen kommen müssen. Insofern musste die bezifferbare Personaleinsparung durch einen Merkposten "Besorgung externer Dienstleistungen" relativiert werden. Ergänzend wird auf die Ausführungen im Personalkonzept verwiesen (Anlage 1). 3. Um der Zinsbelastung entgegenzuwirken, ist die Kreditlinie „0-KreditNeuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich zwingend einzuhalten. Ferner sind Veräußerungserlöse von Anlagevermögen konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. III. Steigerung der Ertragskraft Da nach den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung alle Möglichkeiten zur Konsolidierung des Haushaltes erschlossen werden müssen (§§ 75, 76 GO NRW), sieht das Konsolidierungsprogramm auch (moderate) Steigerungen bei der Grundsteuer B. und der Gewerbesteuer vor. Ferner soll die Einführung einer Reitpferdesteuer geprüft werden. Ebenso ist eine Gewinnabführung des Forstbetriebes im Zuge der Verpachtung von Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen. Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 Die konkreten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen können dem als Anlage 2 beigefügten Konsolidierungsprogramm 2013-2022 entnommen werden. Die Fehlbeträge in den Jahren 2013 bis 2022 liegen unter Berücksichtigung des Konsolidierungsprogramms 2013 – 2022 nun zwischen rd. 6,3 EUR (ohne Konsolidierung rd. 6,8 EUR) und rd. 2,6 EUR (ohne Konsolidierung rd. 4,3 Mio. EUR). Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, ist auch bei der Umsetzung des Konsolidierungsprogramms in jedem Jahr der Rückgriff auf die allgemeine Rücklage mit der Folge der Eigenkapitalaufzehrung erforderlich. Jedoch kann diese verlangsamt werden. Der dramatischen Aufzehrung des Eigenkapitals und der Ausuferung der Kredite zur Liquiditätssicherung gilt es entschieden entgegenzuwirken. Eine Erkenntnis aus der obigen Tabelle und des Konsolidierungsprogramms ist daher, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes nachzukommen. 4. Ausblick und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Vor diesem Hintergrund wird auf die dem politischen Raum seit Jahren vorliegenden Eckpunkte der Verwaltung verwiesen, die in dem Konsolidierungsprogramm noch keine Berücksichtigung gefunden haben: I. Reduzierung von Infrastruktur, Bedarfsanpassung, Kostensenkung im Bereich Bewirtschaftung und AfA 1. Überprüfung sämtlicher „Entwicklungspläne“ im Schul- und Feuerwehrwesen nach strengsten Maßstäben auf die unabweisbare Erforderlichkeit des Leistungsangebotes und -spektrums. 2. Abstoßen – Vermarktung – aller disponibler Gebäudeliegenschaften (Nitterscheid, ehem. Kita Eicherscheid, ehem. Schule Willerscheid, usw.) – s. auch nachfolgende Ziffer III. 3. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Stadtplanungen (in den meisten Fällen stellen sich Bauleitplanungen und die Schaffungen von Wohnbauland als unwirtschaftlich dar, weil das Delta zwischen infrastrukturellem Aufwand und finanzwirtschaftlichem Ertrag (Schlüsselzuweisungen) in aller Regel deutlich negativ ist). 4. Verzicht auf neue Projekte ohne nachgewiesenen Wirtschaftlichkeitserfolg. Stadt Bad Münstereifel Haushaltssicherungskonzept 2013 bis 2022 II. Aufgaben-/Ausgabenreduzierung 1. Einstellung aller freiwilligen Leistungen ohne Rechtsgrund. 2. Aufkündigung aller kündbaren vertraglichen Leistungen, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. 3. Reduzierung von Standards bei fortzuführenden Aufgaben (im Fremdenverkehrs-, Kur- und Freizeitbereich, im kulturellen Bereich, bei der Kinder- und Jugendförderung (Zuständigkeit des Kreises), bei der Sportförderung und der Vereinsförderung, in allen pflichtigen Verwaltungsbereichen, soweit die Art und Weise der Aufgabenerfüllung nicht zwingend vorgeschrieben ist.) 4. Privatisierung der Kur- und Tourismusverwaltung, da örtliches Gewerbe Hauptnutznießer des Angebotes ist. 5. Einstellung der Schulsozialarbeit, da Aufgabe des Kreises. (Personalreduzierung) 6. Einstellung des Büchereibetriebes, zumindest Kompensation des dadurch verursachten Defizits, da freiwillige Aufgabe. 7. Infragestellung von Schulträgerschaften. Bildung von Zweckverbänden zur solidarischen Kostentragung bzw. Übertragung auf den Kreis (§§ 78 Abs. 8, 80 Abs. 4, 81 Abs. 3, 82 SchulG); wobei zumindest die Frage zu thematisieren und auf einen Trägerzusammenschluss (§ 78 Abs. 8 SchulG) hinzuwirken ist. Dabei kann nicht weiter hingenommen werden, dass nur durch die freiwillige Vergrößerung der Schuleinzugsbereiche („Quellbereiche“), die Kriterien für die Verpflichtung zur Fortführung der Schule erfüllt werden. 8. Infragestellung des Schwimmbadbetriebes durch die Stadt (im Kontext zum Kurwesen). 9. Reduzierung der Unterhaltung städtischer Straßen, Wege und Plätze sowie unbebauten Grundstücksflächen auf die reine Verkehrssicherungspflicht. (Personal- und Maschineneinsatzreduzierung – aber Substanzverlust) 10. Konsequentere Umsetzung des Grundsatzes bei baulicher Entwicklung die begünstigten Eigentümer 100%ig die Kostenlast aufzuerlegen. 11. Rückzug aus Mitgliedschaften und aus nicht vorgeschriebenen Projekten der Kultuspflege oder der Fremdenverkehrsförderung. III. Steigerung der Ertragskraft unter Beachtung der Finanzmittelbeschaffungsgrundsätze gem. § 77 GO NRW 1. Anpassung der Gebührenhaushalte. Absolute Vermeidung von endgültigen Unterdeckungen. 2. Erhöhung der Erschließungs- und Anliegerbeiträge zur Flankierung der gebührenrelevanten Maßnahmen. 3. Konsequente, zeitnahe Veranlagung von Beiträgen/Gebühren zur schnellstmöglichen Refinanzierung der städt. Vorleistungen. 4. Stärkere Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur wirtschaftlichen Unterstützung des Stammhaushaltes. 5. Vertretbare Sonderhiebserlöse aus dem Forstbetrieb. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist zur Erreichung der Zielsetzung „Haushaltsausgleich“ zu erweitern und in konkrete politische Beschlüsse zu fassen. Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept 1. Änderung der Aufbauorganisation der Stadtverwaltung und deren Auswirkungen auf den Stellenplan 2010 Die Reduzierung der Personalaufwendungen „sind eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines Kommunalhaushaltes. Deshalb ist dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne deutliche Entlastungen bei den Personalaufwendungen kann i. d. R. ein HSK nicht zum Erfolg geführt werden. Die aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HSK ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle Einsparungsmöglichkeiten auszunutzen [...].“1 Aufgrund von personellen Abgängen und der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde das Amt 10 zum 18.10.2006 neu organisiert. Dabei wurden die Empfehlungen aus der im Jahr 2006 durchgeführten überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW berücksichtigt, so dass die bisherige Abteilungsstruktur des Amtes aufgehoben wurde. Durch die Zusammenlegung der bisherigen Abteilungen Personal sowie Organisation/EDV“ zu einem Sachgebiet „Personal, Organisation und EDV“ konnte die Stelle einer Sachgebietsleiterin eingespart werden. Der Wechsel von der Abteilungs- auf eine Sachgebietsstruktur hatte auch Pilotfunktion für die vom Bürgermeister beabsichtigte Veränderung der Führungsphilosophie. Diese Führungsphilosophie geht von folgenden Grundüberlegungen aus: - Führung durch Abweichungskontrolle und Eingriffe in Ausnahmefällen. - Führung durch Delegation von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung. Führung, die so verstanden und umgesetzt wird, ermöglicht es, Führungskräfte dadurch zu entlasten, dass Mitarbeiter solange selbständig entscheiden können, bis vorgeschriebene Toleranzgrenzen überschritten werden oder unvorhergesehene Ereignisse, d. h. Ausnahmefälle, eintreten. Die Führungsebene legt Ziele und Richtlinien für die ausführenden Einheiten zur Einschätzung von Normal- bzw. Ausnahmefällen fest. Die Vorteile liegen in der Entlastung der Spitze und Motivation der ausführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch selbständiges Arbeiten bei Normalfällen bzw. im Rahmen des delegierten Aufgabenbereiches. Dies verdeutlicht die nachfolgende Grafik: 1 IM NRW: Leitfaden Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung, S. 28 Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept Zum 01.10.2008 wurde der Wechsel von der Abteilungs- auf eine Sachgebietsstruktur für die gesamte Stadtverwaltung vollzogen. Gleichzeitig wurde die Zentrale Immobilienverwaltung eingerichtet. Als weiterer Schritt wurde zum 01.01.2010 die Aufbauorganisation der Stadtverwaltung gestrafft. In diesem Zusammenhang wurden zwei Ämter und ein Dezernat ersatzlos gestrichen. Gleichzeitig wurde auch die Betriebsführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Forstbetrieb neu geregelt. Die Maßnahmen haben dazu geführt, dass eine Stelle A 15 gestrichen und eine Stelle A 13 hD mit einem kw-Vermerk im Stellenplan 2010 versehen werden konnten. Zum 01.08.2010 wechselte die Trägerschaft für die Tageseinrichtungen für Kinder auf das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen. Das gesamte Fachpersonal wurde im Wege des § 613a BGB und hierzu ergänzender vertraglicher Vereinbarungen übergeleitet. Zum 01.01.2011 erfolgt eine Neuorganisation im Bereich der SGBII-Bearbeitung. Danach wird die bisherige Arbeitsgemeinschaft EU-aktiv aufgelöst und durch die von der Arbeitsagentur und dem Kreis Euskirchen getragene gemeinsame Einrichtung (JobCenter) abgelöst. Im Zuge dieser Maßnahme werden zum 01.01.2011 drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Kreis Euskirchen wechseln. Entwicklung der Planstellen der Jahre bis 2015: Anzahl Jahr Beamte tariflich Beschäftigte2 gesamt 2001 43,0 155,5 198,5 2002 44,5 150 194,5 2003 42,5 141,25 183,75 2004 44,0 137,85 181,85 2005 46,0 138,35 184,35 2006 44,5 134 178,5 2007 44,5 132,9 177,4 2008 43,5 135,85 179,35 2009 44,5 135,15 179,65 2010 42,5 134,65 177,15 2011 41,5 100,36 141,86 2012 41,5 98,94 140,44 2013 41,5 98 139,5 2014 41,5 97 138,5 2015 41,5 96 137,5 Bis zum Jahr 2022 scheiden 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt aus dem aktiven Dienst aus. Dies betrifft 7,5 Beamtenstellen und 39,5 Stellen von tariflich Beschäftigten. Damit eröffnet sich ein Potenzial zur Stellenreduzierung im Umfang von rd. 33,5 % gemessen am Jahr 2012. Um dieses Potenzial heben zu können, bedarf es einer nachhaltigen Anpassung der Aufgaben und der Struktur der Verwaltung. Von daher sind auch die Bemühungen zur interkommunalen Zusammenarbeit zu intensivieren, um insbesondere im Querschnittsbereich Entlastungseffekte zu generieren. 2 Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt keine Trennung in Arbeiter und Angestellte für die Jahre vor der Einführung des TVÖD. Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept 2. Möglichkeiten zur weiteren Optimierung der Personalaufwendungen Nach dem vorgegebenen Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ sind bei den Personalaufwendungen alle Einsparungsmöglichkeiten auszunutzen. Ziel ist die Konsolidierung der Personalaufwendungen; hierzu ist ein nachvollziehbares Konzept zu erarbeiten und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die weitere Optimierung der Personalaufwendungen muss aufgrund des Erlasses vom 06.03.2009 durch folgende Maßnahmen fortgeführt werden: 1. Wiederbesetzungssperre Es gilt eine Wiederbesetzungssperre von 12 Monaten auf allen Ebenen der Verwaltung einschl. der Beteiligungen, soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet wird. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Stelle frei wird. Ausgenommen von der Wiederbesetzungssperre ist die Übernahme von Auszubildenden und Nachwuchskräften, da für diese bereits im Vorfeld von deren Ausbildung der grundsätzliche Bedarf geprüft wurde. Eine Übernahme kommt jedoch grundsätzlich nur in Betracht, wenn die jeweilige Prüfung mindestens mit der Note 3 bestanden wurde. Bei Stellenvakanzen sind Stellenbesetzungen zunächst durch interne Maßnahmen zu kompensieren, ggf. unter Einbeziehung notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen. Vor internen Ausschreibungen begründet das anfordernde Amt die zwingende Notwendigkeit und stellt - unter Wertung aller vorhandenen Alternativen - die Konsequenzen der Nichtbesetzung dar. Dabei hat die Änderung / Anpassung der amtsinternen Aufgabenverteilung Vorrang vor anderen Lösungen. Das Amt für zentrale Dienste und Finanzen prüft die Begründung und legt dem Verwaltungsvorstand den Besetzungsvorgang unter Beifügung einer Stellungnahme zur Entscheidung vor. Die Folgen der Wiederbesetzungssperre sind für die tangierten Bereiche leichter umzusetzen, wenn die Organisationseinheit über eine größere Stellenanzahl verfügt. Kleinere Organisationseinheiten haben eher Umsetzungsprobleme. An dieser Stelle wird die bereits zum 01.01.2010 gestraffte Aufbauorganisation, soweit noch möglich, mit dem Ziel der organisatorischen Zusammenfassung weiter angepasst. Folgendes Prüfungsraster ist im Vorfeld einer möglichen Stellenbesetzung – intern wie extern – zwingend zu durchlaufen. Bei einer externen Lösung muss vorher die Stellungnahme der Kommunalaufsicht eingeholt werden: Prüffragen I. Vom Fachamt zu beantworten: 1. Wiederbesetzungssperre eingehalten? 2. Stelle noch notwendig? 3. Hausinterne Lösung möglich? 4. Einstellung mit wirtschaftlichem Vorteil verbunden? ja nein Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept Prüffragen ja nein 5. Bestimmte fachliche Qualifikation nicht entbehrlich? 6. Prognose für die Aufgabenerfüllung, falls keine Einstellung erfolgt II. Stellungnahme Amt 10: 1. Gleiche Besoldungs- bzw. Tarifgruppe erforderlich? 2. Stelle im Stellenplan vorhanden? 3. Finanzierung der Stelle gesichert? 4. Auswirkungen auf die Gesamtverwaltung darstellen 2. Überprüfung aller sachlich und zeitlich befristeten Arbeitsverträge Bestehende befristete Arbeitsverhältnisse werden insgesamt einer kritischen Prüfung unterzogen. Dazu erhalten die Ämter eine Liste der ihren Stellenbereich betreffenden Zeitarbeitsverträge, die von 2012 bis 2015 auslaufen. Die Ämter stellen in eigener Verantwortung die Folgen der Nichtbesetzung für die Aufgabenerledigung dar. Dabei sind alle denkbaren Alternativlösungen darzustellen (Arbeitsverteilung, Zeitkonto, Vergabe an Dritte, etc.) und nach Stellungnahme durch das Amt für zentrale Dienste und Finanzen dem Verwaltungsvorstand zur Entscheidung vorzulegen. 3. Beförderungssperre Es galt eine Beförderungssperre von 24 Monaten. Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn dieser Sperrzeit war der Beginn der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung. Der Beginn der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung war auf den 30.06.2009 zu datieren. Zu diesem Datum wurde vom Kämmerer der Stadt eine Haushaltssperre erlassen, die am gleichen Tag vom Rat der Stadt gem. § 24 Abs. 2 GemHVO ohne Einschränkungen oder Konkretisierungen zur Kenntnis genommen wurde. Während für Tarifbeschäftigte die Tarifautomatik gilt, haben Beamtinnen / Beamte keinen Anspruch auf Beförderung. Mit einer Beförderungssperre werden Beförderungen ausgesetzt bzw. zeitlich verlagert. Das Instrument wirkte kurzfristig. Ab dem 01.07.2011 sind die Regelungen gemäß Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung des IM NRW zu beachten. Danach können Beförderungen erst vorgenommen werden, wenn die laufbahnrechtlichen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen vorliegen sowie ein Budget für Personalaufwendungen dargestellt werden kann. 4. Abbau / Einschränkung von Überstunden Mehrarbeit und damit anfallende Überstunden werden grundsätzlich nur noch in begründeten Einzelfällen zugelassen und im Normalfall durch Freizeitausgleich abgegolten. Die Regelungen der Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bleiben unberührt. Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept 5. Ausbildung Neue Ausbildungsverhältnisse dürfen dann begründet werden, sofern sich abzeichnet, dass eine entsprechende Stelle nach Ausscheiden des jeweiligen Stelleninhabers zur Aufrechterhaltung der Aufgabenerfüllung zwingend nachbesetzt werden muss. Das vorgenannte Prüfungsraster ist als Nachweis auszufüllen. 6. Überprüfung von Stellenbewertungen Vor Stellenneubesetzungen erfolgt eine Überprüfung des Stellenwertes / der Eingruppierung durch das Amt für zentrale Dienste und Finanzen unter Einbeziehung der Stellenbewertungskommission. 7. Weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen Obwohl dies dem demographischen Wandel und dem damit verbundenen Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten, zuwiderläuft, fordern das Haushaltsausgleichsgebot und der Erlass vom 06.03.2009 eine entsprechende Konsolidierung im Personalbereich. Dazu muss versucht werden, die Fluktuation im Personalbestand zu beschleunigen. Hierfür ist das Setzen von Anreizen erforderlich, um das vorzeitige Ausscheiden von Tarifbeschäftigten und Beamten zu fördern. Dies wird durch verschiedene Instrumente unterstützt: Altersteilzeit Die Möglichkeiten der tarifvertraglichen Regelungen zur Altersteilzeit werden bereits jetzt umfassend genutzt, sofern ein tarifvertraglicher Anspruch bejaht wird. In anderen Fällen kann einer Altersteilzeitregelung nur zugestimmt werden, wenn die betreffende Stelle eingespart werden kann. Vorzeitiger Rentenbeginn / Vorzeitiger Ruhestand Ein vorzeitiger Rentenbeginn oder vorzeitiger Ruhestand ist nur freiwillig auf Antrag möglich, weil hierbei Abschläge bei der späteren Rente / den Versorgungsbezügen (3,6 % pro Jahr dauerhaft) hinzunehmen sind. Teilzeit Alle Formen von Arbeitszeitreduzierungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben großzügig genutzt. Beurlaubungen Durch eine umfangreiche Bewilligung von Beurlaubungen soll eine Entlastung des Personalkostenhaushalts bewirkt werden. Auflösungsverträge und Abfindungszahlungen Auflösungsverträge und Abfindungszahlungen können immer dann Anwendung finden, wenn hierdurch Planstellen dauerhaft eingespart werden können. Förderung von Entgeltumwandlung Durch das Angebot von Entgeltumwandlung werden anfallende Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eingespart. Den Beschäftigten werden regelmäßig durch Informationsveranstaltungen entsprechende Möglichkeiten angeboten. Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 Stadt Bad Münstereifel Personalkonzept Trotz bereits umgesetzter umfangreicher Maßnahmen (s. Ziffer 1) sind nachfolgenden Optimierungspotenziale verstärkt zu erschließen: − Optimierung von Organisationseinheiten und Anpassung der Aufbaustruktur − Möglichkeiten zur Vergabe von Leistungen an Dritte − Aufgabenneuverteilung bei Personalabgängen innerhalb eines Arbeitsgebietes − Anpassung Öffnungszeiten (Bücherei, Bürgerbüro, Infostelle usw.) − Interkommunale Zusammenarbeit Bad Münstereifel, den 07.02.2012 aufgestellt: festgestellt: gez. Orth gez. Büttner Stadtkämmerer Bürgermeister Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung produktübergreifende Maßnahmen M 001 Reduzierung Personalkörper x 20.500 € 55.500 € 136.000 € 186.000 € 308.000 € 470.000 € 781.000 € 977.000 € 1.105.500 € Beschreibung Altersbedingte Personalabgänge sind zur sozialverträglichen Reduzierung des Personalkörpers zu nutzen. Leistungsstandards und Aufgaben sind zu reduzieren. Gleichzeitig ist die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. M 002 Besorgung externer Dienstleistung -40.800 € -55.800 € -92.400 € -141.000 € -234.300 € -293.100 € -331.650 € Beschreibung Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private in Teilen zu erledigen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen auch zu Personalneueinstellungen kommen müssen. Insofern muss die bezifferbare Personaleinsparung aus M001 relativiert werden. 01 111 1, Politische Gremien M 003 Verringerung entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen x 2.941 € 2.941 € 2.941 € 2.941 € 2.994 € 2.994 € 2.994 € 2.994 € 2.994 € Beschreibung Gem. § 9 der Hauptsatzung ist die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld und Fahrtkosten gezahlt werden, bei Stadtverordneten auf 30 Sitzungen im Jahr beschränkt. Dies wird auf 25 Fraktionssitzungen reduziert. M 004 Reduzierung Rats-/Ausschussmitglieder x 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Entsprechend einem Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 soll mit der nächsten Wahlperiode ein Wahlbezirk wegfallen. Damit geht eine Reduzierung der Ratsmitglieder einher. Gleichzeitig soll dann die Mitgliederzahl in Fachausschüssen einheitlich auf 15 festgelegt werden. M 005 Reduzierung der Mitgliederzahl der Fachausschüsse x 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € 1.250 € Beschreibung Gleichzeitig mit M 004 soll dann die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf 15 reduziert werden. M 006 Verdienstausfall x 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € 1.400 € Beschreibung Laut § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung wird der Verdienstausfall beginnend eine Stunde vor der Sitzung gezahlt. Diese Stundenregelung wird gestrichen. M 007 gesetzliche Unfallversicherung für Mandatsträger x 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € Beschreibung Gleichzeitig mit der Reduzierung der Mandatsträger kann auch die diesbezügliche gesetzliche Unfallversicherung angepasst werden. 01 111 2, Verwaltungsführung M 008 Leasingintervall des Dienstwagens x 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € Beschreibung Das Leasingintervall des Dienstwagens wird von 1 Jahr auf 2 Jahre festgelegt. Die Anmelde- und Überführungsgebühren fallen in jedem zweiten Jahr weg, jedoch wird eine Inspektion erforderlich sein. 01 111 3, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit M 009 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Die Seite der Selbsthilfegruppen, die bisher einmal im Monat veröffentlicht wurde, wird nicht mehr in diesem Umfang veröffentlicht. Auf der Notdienstseite wird ein Verweis auf die städt. Homepage aufgenommen sowie die Telefonnummer der Infostelle des Ratshauses, die Auskünfte und Ansprechpartner nennen kann. M 010 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Grundsätzlich werden Amtsblatttexte nur noch einmal und nicht mehrmals veröffentlicht. M 011 Veröffentlichungen im Amtsblatt x 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € 580 € Beschreibung Die Angebote der Familienzentren erscheinen nicht mehr wöchentlich sondern zweiwöchentlich. 01 111 4, Archiv Die Ansätze wurden bereits so sehr reduziert, dass die Pflichtaufgabe "Archiv" schon fast nicht mehr rechtmäßig erfüllt werden kann. Insofern kann dieses Produkt keinen weiteren Konsolidierungsbeitrag leisten. Es ist vorgesehen, ab 2013 und die Folgejahre in den Haushalt ein Ansatz für die Sicherungsverfilmung von historisch wertvollen Archivalien aufzunehmen. 01 112 1, Personalbetreuung M 012 Personalnebenkosten x 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € 600 € Beschreibung Hier fallen Kosten für Untersuchungen beim Amtsarzt, die Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nach dem SGB IX und Kosten für Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen und Verabschiedungen an. Da z. B. Einstellungsuntersuchungen beim Amtsarzt rückläufig sind, kann hier eine Anpassung vorgenommen werden. 01 112 2, Personalsteuerung und -entwicklung Zur Fortführung der Personalsteuerung und -entwicklung ist ein Mindestmaß an personellem Einsatz erforderlich. Dieser drückt sich anhand der bei diesem Produkt anfallenden Personalaufwendungen aus. Eine weitere Reduzierung ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den daraus resultierenden Herausforderungen für das Personalmanagement nicht vertretbar. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 01 112 3, Gleichstellung von Mann und Frau Die Aufwendungen für Gleichstellung belaufen sich nach geändertem Haushaltsansatz bereits auf einen Minimalbetrag von 100,00 €. Eine weitere Reduzierung würde einen Handlungsspielraum völlig einschränken. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Eine Stundenreduzierung zur Ausübung erfolgte bereits Anfang 2011. Eine weitere Reduzierung Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 2022 Gesamt 1.279.000 € 5.318.500 € -383.700 € -1.572.750 € 2.994 € 29.728 € 5.000 € 40.000 € 1.250 € 10.000 € 1.400 € 14.000 € 46 € 368 € 750 € 580 € 5.800 € 580 € 5.800 € 580 € 5.800 € 600 € 6.000 € Stadt Bad Münstereifel Produkt lfd. Nr. Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 steigerung reduzierung würde einer Aufrechterhaltung der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe entgegenstehen. 01 112 4, Personalrat Die sächlichen Aufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 530,00 €. Eine Reduzierung würde die Aufgabenerfüllung des Personalrates einschränken. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung. 01 113 1, Organisationsmanagement M 013 Anpassung Öffnungszeiten Infostelle an Servicezeit der Verwaltung x 2020 2021 Beschreibung Durch die beabsichtigte Maßnahmen könnten 9 Wochenstunden an Arbeitskraft in andere Bereiche der Verwaltung verlagert werden. Vor Umsetzung der Maßnahme wären noch diverse organisatorische Abläufe anzupassen. Ein monetär wirksamer Konsolidierungsbeitrag wird sich spätestens ab April 2016 einstellen und ist in M001 eingerechnet. M 014 Optimierung der Raumkosten und sächl. Verwaltungskosten x 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 15.000 € 20.000 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Raumkapazität und sächliche Ausstattung benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. 01 113 2, Dienstleistungen im Bereich TUIV M 015 Optimierung der techn. Ausstattung x 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Hardwarekomponenten benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Personaleinsatz für die Betreuung der Anwender und der Technik als auch die Leistungsabnahme bei der KDVZ bereits heute auf ein Mindestmaß reduziert sind. Gleiches gilt für die übrige bei diesem Produkt veranschlagte Technik (Kopierer, Drucker, Telefon). Eine Reduzierung in diesen Bereichen kann daher nur sukzessive erfolgen, um eine ordnungsgemäße Verwaltungsarbeit nicht zu gefährden. 01 113 3, Versicherungsangelegenheiten der Kommune M 016 Erhöhung Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen x 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € 400 € Beschreibung Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen von 150 € oder 300 € auf einheitlich 500 € führt zu einer Einsparung bei den jeweiligen Versicherungsprämien. Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der Häufigkeit und Höhe vorangegangener Kaskoschäden vertretbar. M 017 gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter x 500 € 500 € 1.000 € 1.000 € 1.500 € 1.500 € 2.000 € Beschreibung Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung sinkt auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. 01 113 4, Bauhof Für ausscheidendes Personal erfolgt keine Wiederbesetzung. Deren Aufgaben sind zu überprüfen, im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zu erledigen oder ggf. zu privatisieren. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. M 018 Privatisierung Reinigung Straßenabläufe x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € M 019 Podest für Rathauserstürmung x 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € Beschreibung Mitarbeiter des städtischen Bauhofes errichten an Weiberdonnerstag vor dem Rathaus ein Holzpodest, von dem aus dann das Rahmenprogramm zur Rathauserstürmung gestaltet wird. Hierauf kann künftig verzichtet werden. Die Marktstraße ist gesperrt, sodass das Rahmenprogramm auf der Straße stattfinden kann. 01 114 1, Finanzbuchhaltung Durch organisatorische Veränderungen und Straffung von Arbeitsabläufen ist ein personeller Abgang im Umfang eines 0,75-Stellenanteils durch die verbleibende Stadtkassenbelegschaft aufzufangen. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. 01 114 2, Steuern und sonstige Abgaben Aus finanzstatistischen Gründen sind die mit der städtischen Steuer- und Abgabenerhebung verbundenen Personal- und sonstigen Aufwendungen bei diesem Produkt zu veranschlagen. Demgegenüber werden die Steuer- und Abgabenerträge beim Produkt 16 611 1 veranschlagt. Eine Rückführung von Personal- und sonstigen Aufwendungen ist hier nicht möglich, da damit eine ordnungsgemäße Steuer- und Abgabenerhebung gefährdet ist und Ertragseinbußen nicht ausgeschlossen sind. Um einen besseren Kostendeckungsgrad zu ermöglichen, wird die Einführung einer Reitpferdesteuer geprüft. 01 114 3, Controlling/Betriebswirtschaftliche Steuerung Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil die mit diesem Produkt verbundenen Aufgaben einen entsprechenden personellen Einsatz erfordern. 01 114 4, Rechnungsprüfung Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, den Jahresabschluss prüfen zu lassen. Da kein eigenes Rechnungsprüfungsamt besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Durch regelmäßige Preisabfragen im Turnus von drei geprüften Jahresabschlüssen, wird der Finanzbedarf den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Ein Konsolidierungsbeitrag kann durch dieses Produkt nicht geleistet werden, zumal der mit einer Jahresabschlussprüfung zusammenhängende Personaleinsatz schon auf ein Minimum reduziert ist. 01 114 5, Einführung NKF Im Jahr 2012 ist der erste Konzernabschluss nach den Regeln des NKF zu fertigen. Hierfür bedarf es noch der externen Begleitung durch ein Beratungsunternehmen. Danach fallen bei dem Produkt keine Aufwendungen mehr an, so dass es spätestens mit dem Haushalt 2015 nicht mehr Haushaltsbuch abgebildet wird. 01 115 1, Grundstücksmanagement Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können bei diesem Produkt nicht benannt werden, weil dies von den Marktgegebenheiten abhängt, auf die städtischerseits kein Einfluss genommen werden kann. Gleichwohl wird das Bemühen, Grundstücke, die für städtische Zwecke nicht mehr benötigt werden, zu vermarkten. Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 2022 Gesamt 20.000 € 100.000 € 5.000 € 32.000 € 400 € 4.000 € 2.000 € 10.000 € 20.000 € 1.000 € 200.000 € 10.000 € Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung 01 115 2, Gebäudemanagement M 020 Entfernung Gardinen im Rats- und Bürgersaal x 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € 800 € Beschreibung Die mindestens einmal jährlich erforderliche Reinigung der Gardinen wird entbehrlich, sodass die damit verbundenen Reinigungskosten entfallen. 02 121 1, Statistik und Wahlen M 021 Durchführung Wahlen x 200 € 400 € 400 € 250 € 250 € 500 € 250 € 250 € Beschreibung Die Durchführung von Wahlen erfolgt in der Regel als Pflichtaufgabe. Lediglich Kommunalwahlen stellen eine reine Selbstverwaltungsaufgabe dar. Dennoch liegt die Organisation aller Wahlen bei der Gemeinde, wodurch auch die Anzahl der Stimmbezirke von der Gemeinde bestimmt wird. Derzeit ist abzusehen, dass sich das Wählerverhalten von der Urnenwahl zur Briefwahl verändert. Hierdurch können Stimmbezirke reduziert werden und längerfristig Mittel eingespart werden. 02 122 1, Allgemeine Sicherheit und Ordnung Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die bereits mit dem gerade noch zu vertretenden Minimalaufwand betrieben wird. Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. 02 122 2, Gewerbeangelegenheiten Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die mit aufgabenangemessenem Aufwand betrieben wird. Der Gebührenrahmen wird vom Land vorgegeben und ist nicht beeinflussbar! Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. 02 122 3, Verkehrsangelegenheiten M 022 Erhöhung der Sondernnutzungsgebühren x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. 02 122 4, Meldeangelegenheiten Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen können im Bereich des Meldewesens nicht benannt werden, da von hiesiger Seite kein Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes bzw. Landes genommen werden kann. 02 122 5, Personenstandsangelegenheiten Die Einanhmen im Standesamt werden ausschließlich über die Erhebung von Gebühren erzielt. Die Höhe der Einnahmen ist von der Gebührenhöhe, die regelmäßig durch Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW angepasst wird, und von den Fallzahlen abhängig. Auf beide Faktoren hat die Kommune keinen Einfluss. 02 126 1, Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden. 02 126 2, Löschgruppen Aussagen zu einem Konsolidierungsbeitrag dieses Produktes können erst nach der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Ende 2012 getroffen werden. 03 211 1, Grundschulen M 023 Schulbudget x 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 212 1, Friedrich-Haass Gemeinschaftshauptschule M 024 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 025 Schulbudget x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 026 Wegfall Erstattung Aufwand Adenau -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € -3.300 € Beschreibung Minderertrag; Der Wunsch zur Auflösung oder Kündigung der ö.-r. Vereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeinde Adenau schriftlich mitgeteilt. 03 215 1, Städt. Realschule M 027 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der X 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 028 Schulbudget X 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 217 1, St.-Michael-Gymnasium M 029 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Abschreibung unterliegen. Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 2022 Gesamt 800 € 8.000 € 250 € 2.750 € 20.000 € 160.000 € 2.000 € 18.000 € 1.500 € 13.500 € 1.500 € 13.500 € -3.300 € -29.700 € 1.500 € 13.500 € 1.500 € 13.500 € 2.000 € 18.000 € Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Nr. steigerung reduzierung M 030 Schulbudget X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. 03 221 1, Sonderschule Es bestehen zur Zeit keine Verpflichtungen für die Stadt. 03 241 1, Schülerbeförderung M 031 Kosten der Schülerbeförderung X 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduzieren sich Beförderungskosten, die aus dem Buseinsatz oder Fahrkartenkauf entstehen. 03 243 1, Sonstige Schulische Aufgaben M 032 gesetzliche Unfallversicherung für Schüler x 3.000 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schülerzahlen reduziert sich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. 04 252 1, Museen M 033 Telefonkosten x 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € Beschreibung Mit dem Förderverein ist die Übernahme der Telefonkosten noch zu verhandeln. 04 271 1, Volkshochschule M 034 Umstellung des VHS-Betriebes -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € -30.000 € Beschreibung Minderertrag von 3.000 € und Mehraufwand für Kreisumlage rd. 27.000 €; Aufgrund entsprechender Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Stadt Euskirchen sollte es 2014 zu einer Vereinigung der beiden Volkshochschulen kommen. Mit der zu erwartenden Kündigung der ö.-r. Vereinbarung durch die Stadt Euskirchen erlischt der Erstattungsanspruch der Stadt Bad Münstereifel und das Produkt Volkshochschule wird auch für die Stadt Bad Münstereifel Gegenstand der Kreisumlage. Insofern ist hier die zu erwartende Verschlechterung für den städt. Haushalt netto berücksichtigt. 04 272 1, Bücherei M 035 Medienausstattung X 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € Beschreibung Die Erfahrungswerte zeitigen eine Kürzung des jährlichen Medienbedarfs. 04 281 1, Heimat- u. sonstige Kulturpflege Ab dem Jahr 2012 ist bei diesem Produkt kein Ansatz mehr im Haushalt eingestellt. Die bisherige Veranschlagung bezog sich rein auf die Pflichtaufgabe Archiv, die nun unter Produkt 01 111 4 fortgeführt wird. 05 311 1, Grundversorgung/Leistungen nach XII. Buch SGB Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen der Delegationssatzung und ergänzenden Rundverfügungen detailliert vorgegeben. Vor dem Hintergrund der Zentralisierung der Aufgaben nach dem SGB II ist eine weitergehende Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 313 1, Leistungen für Asylbewerber Anzahl und Zeitpunkt der Zuweisung von asylbegehrenden Personen sind von der Stadt nicht beeinflussbar. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Bestimmungen des AsylBLG. Insofern kann dieses Produkt derzeit keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 315 1, Unterkünfte und Einrichtungen Wesentlich bei diesem Produkt ist das Ü-heim Iversheim. Belegung und Zeitraum sind von den Zuweisungen der Bezirksregierung Arnsberg abhängig. Aufwand für die Stadt wurde noch 2011 durch Abschluss eines neuen Mietvertrages nennenswert reduziert. Für die Zukunft ist unter den jetzigen Rahmenbedingungen keine weitere Aufwandreduzierung absehbar. 05 316 1, Rentenberatung In NRW ist durch § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) geregelt, dass die den Versicherungämtern (hier: Kreis Euskirchen) übertragenen Aufgaben auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen werden. § 2 Abs. 3 ZuVO SGB stellt klar, dass es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt. Da im Zuge des demografischen Wandels mit einer Zunahme an Fallzahlen zu rechnen ist, kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 05 317 1, Wohngeld Die Aufgabenerfüllung einschl. der Qualitätssicherung werden im Rahmen des Wohngeldgesetzes und der hierzu ergangenen Erlasse detailliert vorgegeben. Trotzt steigender Fallzahlen ist eine Stellenveränderung unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht erforderlich. 06 365 1, Städt. Kindergärten Die Stadt ist seit 2010 nicht mehr Trägerin von Kindertageseinrichtungen. Gleichwohl ist die Stadt als Eigentümerin der Gebäude nach wie vor für die Unterhaltung an Dach und Fach verantwortlich. Der Umfang dessen ist auf Basis von Erfahrungswerten und schon konkret bezifferbaren Maßnahmen veranschlagt. Ein Konsolidierungsbeitrag kann derzeit nicht eingeplant werden. 06 365 2, Andere Träger von Kindergärten M 036 Erstattung von Betriebskosten an freie Träger x 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Beschreibung Die Höhe der Erstattung ist z. Zt. abhängig von Kinderzahl und Betreuungsbedarf. Aufgrund des demographischen Wandels zeichnet sich eine Aufwandreduzierung ab, der angegebene Wert kann folglich nur als Anhaltspunkt verstanden werden. Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls Gesamt 18.000 € 200.000 € 45.000 € 2.500 € -270.000 € 10.000 € 85.000 € Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung 06 366 1, Jugendbegegnungsstätten M 037 Sachkostenzuschüsse Kinderschutzbund X 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Beschreibung Es handelt sich hier um eine freiwilligen Leistung der Stadt an den Träger der freien Jugendhilfe als Sachkostenpauschale zu den Betriebskosten der offenen Jugendeinrichtungen in Bad Münstereifel und Arloff. Perspektiven für eine Aufwandreduzierung ergeben sich durch die geplante Umstellung der offenen Jugendarbeit in Richtung aufsuchende Hilfe, was eine Reduzierung der Betriebskosten erwarten lässt. 06 366 2, Kinderspielplätze M 038 Aufgabe / Schließung von Spielplätzen x 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € Beschreibung Das Überangebot an städtischen Kinderspielplätzen ist abzubauen. Aufgrund der Beschlusslage bestimmt nicht die Stadt sondern das ehrenamtliche Engagement aus der Bürgerschaft über die Fortexistenz eines Spielplatzes. Weiterhin beinhaltet die Beschlusslage, das eine Aufwandreduzierung bei Fortbestand des Spielplatzes ausgeschlossen ist. 06 366 3, Familienfreizeiten M 039 Verzicht auf die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen x 1.350 € 1.355 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € 1.360 € Beschreibung Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist keine städtische Pflichtaufgabe. Insofern kann dieses freiwillige Angebot eingestellt werden. Bereits im Rahmen der im Jahr 2010 durchgeführten Produktkritik wurde das Produkt dem Grunde nach für entbehrlich eingestuft (vgl. Anlage 3 zu RD 387-IX/Z-2). 07 411 1, Gesundheitsdienste Über dieses Produkt muss aus finanzstatistischen Gründen die an das Land abzuführende Krankenhausfinanzierung abgewickelt werden. Deren Höhe ist von der Stadt nicht zu beeinflussen. Insoweit kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag beisteuern. 07 418 1, Kur- und Badebetrieb M 040 Reduzierung Ankauf von Wanderkarten x 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € M 041 Erhöhung Aufkommen Kurtaxe x 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 08 424 1, Sport- und Mehrzweckhallen M 042 Erhebung von Hallenentgelten X 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € Beschreibung Einführung von Hallenentgelten für die sportliche Inanspruchnahme der von der Stadt betriebenen Sport- und Mehrzweckhallen. 08 424 2, Sportplätze einschl. Sportlerheime M 043 Vereinszuschuss für den Betrieb der Sportplätze X 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beschreibung Ausgehend von den Auswirkungen des demographischen Wandels mit rückläufigen Mannschaftszahlen und steigendem Kostendruck auf die Vereine wird es zu weiteren Vereinszusammenschlüssen und/oder Kooperationen kommen, die zum Rückbau eines Sportplatzes im Stadtgebiet führen kann. M 044 Unterhaltung Sportplätze X 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € Beschreibung Mit Schließung eines Sportplatzes mindert sich der der Stadt zufallende Unterhaltungsaufwand an "Dach und Fach". 08 425 1, eifelbad M 045 Energieeinsparung x 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € Beschreibung Durch die Modernisierung der Lüftungsanlage einschl. einer Wärmerückgewinnung und den Einbau eines Blockheizkraftwerkes sowie den Einbau einer Gaskesselanlage mit Brennwerttechnik, reduzieren sich die jährlichen Energiekosten. 09 511 1, Räumliche Planung und Entwicklung Wegen aktuell laufender Planunungen, insb. im Zusammenhang mit dem Fashion-Center, und der Überarbeitung der Gestaltungssatzung, kann dieses Produkt derzeit keine Konsolidierungsbeitrag leisten. Inwiefern im Zuge geänderter Stadtentwickungsplanung, z. B. Verzicht auf Ausweisung neuer Bauflächen und Fokussierung auf Schließung von Baulücken in Ortslagen, eine Reduzierung beim Personaleinsatz möglich wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden. 09 511 2, Grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen Die über dieses Produkt abzuwickelnden Maßnahmen können von Seiten der Stadt nicht gesteuert werden. Gleichwohl ist ein Mindestbedarf zu veranschlagen, um auf evtl. Maßnahmen reagieren zu können. Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt nicht geleistet werden. 10 521 1, Bau- und Grundstücksordnung Über dieses Produkt wird u. a. die Bebauung im Stadtgebiet abgewickelt. Die Erhöhung der Einwohnerzahl und die Ansiedlung von Gewerbe darf nicht an verwaltungsseitigen Engpässen scheitern. Insofern kann dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten. 10 523 1, Denkmalschutz und -pflege Über dieses Produkt wird im Wesentlichen die Sanierung der Stadtmauer abgewickelt. Hierbei handelt es sich um eine pflichtige Daueraufgabe. Die damit einhergehenden Aufwendungen werden i.d.R. mit einem 50%-igen Zuschuss refinanziert. Inwiefern weitere förderunschädliche Finanzierungsquellen erschlossen werden können, ist ebenfalls permanent zu überprüfen. 11 531 1, Elektrizitätsversorgung (Konzessionsabgabe) Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Strom dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht. Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden. 11 532 1, Gasversorgung (Konzessionsabgabe) Über dieses Produkt wird lediglich die Vereinnahmung der Konzessionsabgabe Gas dargestellt. Aufwand entsteht hier regelmäßig nicht. Da sich darüberhinaus der Ertrag nach der Konzessionsabgabenverordnung bemisst, kann eine Ertragssteigerung/-minimierung nicht beeinflusst werden. Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 2022 Gesamt 10.000 € 75.000 € 4.000 € 40.000 € 1.360 € 13.585 € 300 € 1.500 € 3.000 € 15.000 € 15.000 € 150.000 € 2.000 € 14.000 € 7.000 € 49.000 € 30.000 € 300.000 € Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung 11 537 1, Abfallwirtschaft Es handelt sich um einen kostendeckenden Gebührenhaushalt; insofern kann er keine Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. 12 541 1, Neubau von Straßen Es wird seit einigen Jahren kein Straßenneubau betrieben, der Aufwand bei diesem Produkt resultiert im Wesentlichen aus der bilanziellen Abschreibung. Ein Konsolidierungsbeitrag kann von diesem Produkt daher nicht geleistet werden. 12 541 2, Unterhaltung von Straßen M 046 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche x 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung In die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist eine entsprechende Pauschbetragsregelung einzuarbeiten, die gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Gebührenberechnung reduziert. 12 541 3, Öffentliche Beleuchtung M 047 Umstellung auf LED-Technik x 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € 7.000 € Beschreibung Durch die Umrüstung auf Lampen mit geringerem Energieverbrauch werden Energiekosten eingespart. 12 545 1, Straßenreinigung und Winterdienst M 048 Winterdienst nach Prioritätenfestlegung x Beschreibung Der dem Winterdienst zugrundzulegende Dringlichkeitsplan wurde kritisch überprüft. Danach kommt Gefällstrecken eine stärkere Bedeutung zu, als Anliegerwohnstraßen. Vor diesem Hintergrund sind bisher vom städt. Bauhof bzw. einem Vertragsunternehmen geräumte Straßen herabgestuft worden bzw. deren Räumung sollte den Anliegern übertragen werden. Ein Konsolidierungseffekt kann derzeit noch nicht beziffert werden. 12 546 1, Parkraumbewirtschaftung M 049 Steigerung der Parkgebühreneinnahmen x 3.000 € 3.500 € 4.000 € 5.000 € 5.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € Beschreibung Mit Umsetzung der derzeit unter der Bezeichnung Fashion-Center geplanten Maßnahmen, ist mit einer besseren Auslastung der Parkplatzflächen zu rechnen. M 050 Erhöhung der Parkgebühren x 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € Beschreibung Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Parkgebühren zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. 12 547 1, ÖPNV Ein Konsolidierungsbeitrag durch dieses Produkt wird derzeit nicht gesehen. 13 551 1, Park- und Gartenanlagen M 051 Reduzierung des Pflegestandards x 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € Beschreibung Die Anzahl der Rasenschnitte wird um 20% reduziert. M 052 landwirtschaftl. Nutzung des Schleidparks x 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Beschreibung Der obere Schleidpark wird seit 2011 als Nutzwiese für die Stadt kostenlos gepflegt. 13 551 2, Sonstige Erholungseinrichtungen M 053 Unterhaltung MTB-Wege x 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 13 552 1, Wasser und Wasserbau Der Aufwand ist auf das Notwendigste reduziert, es sind keine weiteren Einsparungen möglich. 13 553 1, Friedhöfe allgemein Aufgrund der Ratsbeschlüsse zur Rekommunalisierung der Friedhofspflege und der Nichtschließung von Friedhöfen wird sich die finanzielle Situation des Gebührenhaushalts weiter verschlechtern. 13 553 2, Ehrenfriedhöfe Aufwendungen für die Unterhaltung und Pflege werden nur in dem Umfang getätigt, wie Zuschussmittel zur Verfügung stehen. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten. 13 553 3, Jüdische Friedhöfe Die Unterhaltung und Pflege der ehemaligen jüdischen Friedhöfe wird im erforderlichen Umfang fortgeführt. Ein Konsoliderungsbeitrag ist bei diesem Produkt nicht zu leisten. 13 553 4, Friedwald M 054 Verlagerung in Forstbetrieb x 48.563 € 47.571 € 47.580 € 48.056 € 48.536 € 49.022 € 49.512 € 50.007 € 50.507 € Beschreibung Nach Klärung mit dem Finanzamt Euskirchen hat eine Zusammenführung der FriedWald-Aufgaben mit dem Forstbetrieb für diesen keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es vielfältige Berührungspunkte zwischen diesen beiden Aufgaben gibt, kann der mit der Abstimmung verbundene personelle und verwaltungsmäßige Abstimmungsaufwand künftig entfallen. 13 555 1, Wirtschaftswege (ohne Forstwirtschaftswege) Im Wesenlichen fallen bei diesem Produkt bilanzielle Abschreibungen an. Der Aufwand im Übrigen ist auf das Notwendigste reduziert, so dass dieses Produkt keinen Konsolidierungsbeitrag leisten kann. 15 571 1, Wirtschaftsförderung M 055 Wegfall dieses Produktes Beschreibung Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel. Das Kerngeschäft, nämlich die Förderung der Neuansiedlung und insbesondere die Bestandespflege, könnte über das Produkt 10 521 1, Bauordnung mit abgedeckt werden. Mit Eintritt des derzeitigen Wirtschaftsförderers in den Ruhestand, wird das Produkt ersatzlos gestrichen. Der monetäre wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. Stand: 07.02.2012 H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 2022 Gesamt 6.000 € 60.000 € 7.000 € 70.000 € 6.000 € 50.500 € 20.000 € 160.000 € 15.000 € 150.000 € 10.000 € 100.000 € 100 € 1.000 € 51.012 € 490.366 € Stadt Bad Münstereifel Anlage 2 zum Haushaltssicherungskonzept 2013 -2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022 - Produkt lfd. Beschreibung ErtragAufwand2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Nr. steigerung reduzierung 15 573 1, Dorfgemeinschaftshäuser M 056 Aufgabe Dorfgemeinschaftshäuser x 30.239 € 30.244 € 30.249 € 30.772 € 31.305 € 31.846 € 32.397 € 32.958 € 33.528 € Beschreibung Ein Konsolidierungsbeitrag wird verwaltungsseitig gesehen. Dies erfordert jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse, um Objekte z. B. ins Eigentum von Vereinen zu übertragen oder über anders gestaltete Nutzungsverträge kostendeckende Einnahmen zu erzielen. 15 573 2, Märkte M 057 Privatisierung der Märkte x 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € Beschreibung Die Stadt ist Veranstalter der jährlichen Märke Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes Kernstadt. Hierbei handelt es sich nicht um Pflichaufgaben der Stadt. Durch eine Verlagerung der Veranstaltungen auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen werden Personalkosten in der Verwaltung eingespart. Die nach Ortsrecht zu erhebenden Standgebühren bzw. Sondernutzungsgebühren bleiben erhalten. Es soll eine Reduzierung auf die ordnungsbehördlich erforderlichen Tätigkeiten erfolgen. 15 573 3, Öffentliche Toilettenanlagen Ein Konsolidierungsbeitrag könnte nur bei Schließung einer Einrichtung erzielt werden. Dies könnte sich jedoch ggf. nachteilig auf die Stadthygiene auswirken. Vor diesem Hintergrund erscheinen die derzeitigen Bewirtschaftungsund Unterhaltungskosten in einem angemessenen Rahmen. 15 575 1, Tourismus M 058 Abstimmung Veranstaltungskalender x 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € Beschreibung Einladung zum Vereinsgespräch via Mail anstelle des bisherigen Postversandes M 059 Erhöhung Provisionen x 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 15 576 1, Städtepartnerschaften M 060 Erhöhung des Reisekostenbeitrages der Teilnehmer auf 75 € x 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € bei Treffen in Ashford und Fougères 16 611 1, Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen M 061 Anhebung Grundsteuer B x 420 135.720 € 138.435 € 141.203 € 143.646 € 146.131 € 148.659 € 151.231 € 153.847 € 156.509 € Beschreibung Die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) soll von bisher 400 % auf 420 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in NRW bei 413 %. Ein höherer Hebesatz führt zu einer realen Ertragsteigerung, ohne dass sich diese nachteilig auf den Finanzausgleich oder die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage auswirkt. M 062 Einführung einer Reitpferdesteuer x 50.000 € 50.865 € 51.745 € 52.640 € 53.551 € 54.477 € 55.420 € Beschreibung Die Stadt Bad Münstereifel wäre die erste Kommune in NRW, die diese Steuer einführen würde. Insofern wäre hier entsprechende Pionierarbeit zu leisten, die auch einen entsprechenden Personaleinsatz erfordert. Darüber hinaus wäre die Einführung der Steuer noch vom Innenministerium zu genehmigen. Sofern die Steuer eingeführt werden soll, ist mit einem Vorlauf von 2 - 3 Jahren zu rechnen, um eine Satzung zu entwickeln, die erforderlichen Daten zu erheben und darauf basierend eine Veranlagung durchzuführen. In der Anfangsphase ist von einer hohen Anzahl an Klagen auszugehen, bis die Satzung letztlich auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben wird. M 063 Anhebung der Gewerbesteuer x 420 73.661 € 76.976 € 80.055 € 81.440 € 82.849 € 84.282 € 85.740 € 87.223 € 88.732 € -13.154 € -13.562 € -14.105 € -14.349 € -14.597 € -14.850 € -15.107 € -15.368 € -15.634 € Beschreibung Die Gewerbesteuer soll von bisher 413 % auf 420 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Die steigende Gewerbesteuerumlage und Beteiligung Fonds dt. Einheit ist jedoch abzuziehen. M 064 Einführung Straßenbaubeiträge für Forst- und Feldwege x Beschreibung Für den Ausbau von land- und forstwirtschaftlich genutzten Wegen können Straßenbaubeiträge auf der Grundlage des § 8 KAG NRW erhoben werden. Dafür bedarf es einer satzungsrechtlichen Regelung. Die Mustersatzung des StGB NRW sieht solche Regelungen vor. Die Höhe der Straßenbaubeiträge korrespondiert immer mit den Ausbaukosten. 16 612 1, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft M 065 Reduzierung von Zinsaufwendungen x 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beschreibung Veräußerungserlöse von Anlagevermögen ist konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. Hierdurch verringert sich dauerhaft die Zinsbelastung. M 066 Gewinnabführung Forstbetrieb im Zuge Verpachtung von Flächen für x 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € 150.000 € Windkraftanlagen Beschreibung Diese Erschließung von Einnahmen geht u. a. auch auf einen Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 zurück. Die Festlegung des/der Standorte ist politisch noch zu beschließen. Ziel sollte ab dem Jahr 2014 eine entsprechende Verpachtung sein. Der zur Konsolidierung des städt. Haushaltes eingetragene Betrag ist im Rahmen des Verfahrensfortganges zu konkretisieren. M 067 Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven 3% x 4.164 € 8.120 € 11.867 € 15.407 € 18.669 € 21.653 € 24.359 € 26.788 € 28.940 € Bereich Beschreibung Nach der derzeitigen Erlasslage dürfte in Höhe von einem Drittel der ordentlichen Tilgung eine Kreditaufnahme erfolgen. Gemessen an der derzeitigen Tilgungsleistung wäre dies ein Kreditbetrag von jährlich rd. 120.000 €, Tendenz um rd. 6.000 € jährlich abnehmend. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet. Gesamt Stand: 07.02.2012 466.424 € 642.069 € 797.987 € 856.424 € H:\20\HHB2012\HSK\Anlage 2 - Konsolidierungsprogramm 2013 - 2022.xls 956.377 € 1.084.442 € 1.319.974 € 1.464.823 € 1.568.692 € 2022 Gesamt 34.108 € 317.646 € 7.500 € 75.000 € 100 € 1.000 € 200 € 2.000 € 200 € 1.400 € 159.217 € 1.474.599 € 56.378 € 425.076 € 90.267 € -15.904 € 831.225 € -146.629 € 5.000 € 50.000 € 150.000 € 1.350.000 € 30.814 € 190.781 € 1.697.882 € 10.855.094 €