Daten
Kommune
Titz
Größe
10,0 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
03.12.10, 20:12
Aktualisiert
15.12.10, 19:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde
Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
144/2010
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Doris Kick
02463-659-60
26.11.2010
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
09.12.2010
Rat
16.12.2010
Betreff:
2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 - Ortslage Titz, gelegen
zwischen Kölner Straße, ehemaliger Bahnlinie und Ophertener Graben
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlegungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2
BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
b)
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 – Ortsage Titz, gelegen
zwischen Kölner Straße, ehemaliger Bahnlinie und Ophertener Graben, wird beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 18 mit Begründung ist gemäß
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben der GWS wird die Änderung des Bebauungsplanes
Titz Nr. 18 – Ortslage Titz, gelegen zwischen der Kölner Straße, ehemaliger Bahnlinie und
Ophertener Graben - beantragt. Nach den derzeit rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Planungsziel ist es, dass Garagen ausnahmsweise auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen
werden können. Hierzu sollen die textlichen Festsetzungen entsprechend geändert werden.
Der Planbereich ist als Anlage beigefügt. Die beantragte Änderung ist städtebaulich vertretbar.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller. Die Änderung des Bebauungsplanes wird
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden.
(Frantzen)