Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
09.11.12, 09:01
Aktualisiert
13.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 385/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.10.2012
gez. Dr. Risthaus
07.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
20.11.2012
beschließend
26.02.2013
vorberatend
Antrag bzgl. Kauf von Grundstücken an der Erper Straße in E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Umnutzung ehemals gewerblich genutzter Grundstücke an der Erper Straße zu
Wohnbauzwecken kann dieser Eingangsbereich zur Innenstadt von Lechenich erheblich
aufgewertet werden. Auch das Grundstück der Telekom sollte einer anderen Nutzung zugeführt
werden.
Das Grundstück hat eine Größe von 1.413 m². Der von der Telekom geforderte Kaufpreis
orientiert sich an den Bodenwerten für Wohnbaugrundstücke. Das Grundstück ist durch Leitungsund Wegerechte belastet. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Sendeturm, dessen
Abstandsflächen teilweise auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück liegen. Eine Vermarktung
des Grundstücks ist somit nicht unproblematisch.
Die Stadt benötigt das Grundstück der Telekom nicht für eigene Zwecke. Somit entfällt ein Grund
für den Ankauf des Grundstücks.
Ein Zwischenerwerb des Grundstücks zur weiteren Vermarktung an einen Investor führt zu
erheblichen Aufwendungen durch Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Finanzierungskosten. Es
wird daher nur schwer möglich sein, durch einen An- und Verkauf des Grundstücks Gewinne zu
erzielen.
Das Grundstück wird durch die Telekom aktiv vermarktet. Die Stadt sollte die
Vermarktungsbemühungen der Telekom unterstützen. Durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes, ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde gefasst, kann die Stadt auf
die Nutzung und Gestaltung der Bebauung Einfluss nehmen.
(Dr. Rips)
-2-