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Mitteilungsvorlage (Projektgruppe "Fashion-Center")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
65 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Mitteilungsvorlage (Projektgruppe "Fashion-Center") Mitteilungsvorlage (Projektgruppe "Fashion-Center")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.11.2011 - Der Bürgermeister Az: II/10 Orth Nr. der Ratsdrucksache: 682-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 07.12.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Projektgruppe "Fashion-Center" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit der Maßnahme Handwerkerhof „Fashion-Center“ hat sich die Stadt Bad Münstereifel einer nachhaltigen, grundlegenden und zukunftsgerichteten Entwicklung zur strukturellen Neuorientierung der Kernstadt zugewandt. Diese Aufgabenstellung ist eine besondere Herausforderung für Rat und Verwaltung und erfordert über einen mittelfristigen Zeitraum hinweg eine intensive verwaltungsmäßige Begleitung in den unterschiedlichsten Bereichen, insbesondere aber im Bereich der Stadtplanung und der Bearbeitung von dementsprechenden Bauvorhaben. Angesichts der besonderen Bedeutung dieser Aufgabe und aufgrund der sich infolge des herrschenden Nothaushaltsrechtes immer mehr verschärfenden personalwirtschaftlichen Situation der Stadtverwaltung (siehe hierzu Ziffer 3.3.1 lit. B) des sog. Nothaushaltsrechtserlasses des Innenministeriums vom 06.03.2009, der am 16.03.2009 allen Fraktionen per E-Mail und unter dem 07.10.2009 per Ratspost allen Ratsmitgliedern zugeleitet wurde) wurden temporäre organisatorische Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung zur Aufrechterhaltung der übrigen von der Stadt- Seite 2 von Ratsdrucksache 682-IX verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben erforderlich, die in diesem Sinne eine weitgehende Arbeitsteilung zum Ziel haben. Aus diesem Grunde hat der Bürgermeister die Angelegenheit Handwerkerhof „Fashion-Center“ zur Chefsache erklärt und hierfür eine ihm unmittelbar unterstellte Projektgruppe gebildet. Dafür konnte bei der Kommunalaufsicht ausnahmsweise auch die befristete Reaktivierung des im Ruhestand befindlichen früheren Mitarbeiters Herrn Josef Krämer im Rahmen einer Mutterschutzvertretung erreicht werden. Im Interesse einer überwiegenden Konzentration von Verwaltungskraft auf das Fashion-CenterProjekt wurden zudem andere, nicht zu vernachlässigende Einzelaufgaben, die sich im allgemeinen Zuständigkeitsbereich der Mitglieder der Projektgruppe befinden, für die Dauer des Projektes auf andere Organisationseinheiten der Stadtverwaltung umverteilt. Die Projektgruppenbildung und die damit verbundenen Maßnahmen sind nach dem LPVG nicht mitwirkungspflichtig, gleichwohl sind Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit entsprechend informiert worden. Der Projektgruppe gehören an: Projektverantwortlicher: Projektleiterin: Projektmitarbeiterinnen: Projektmitarbeiter Schreib- und Hilfsarbeiten: Bürgermeister Alexander Büttner Stadtamtfrau Erika Schulz Stadtoberinspektorin Alexandra Schröder (Mutterschutz ab Mitte Dezember 2011), Stadtobersekretärin Carmen Haltenhof Herr Josef Krämer (befristet) Frau Walburga Henz (Teilzeit) Unbeschadet des dem Bürgermeister vollumfänglich zustehenden Organisationsrechtes (§ 62 Abs. 1 GO) wird diese organisatorische Maßnahme hiermit gemäß § 55 Abs. 1 GO dem Rat zur Kenntnis gebracht. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel