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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
71 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
07.12.11, 18:04
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW ) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009
hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.12.2011 - Der Bürgermeister Az: 22-16-15 Mi Nr. der Ratsdrucksache: 633-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2009 hier: Zuleitung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 633-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 01.12.2011 geprüft. Im Anschluss hat er folgenden Beschluss bei sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung gefasst: „Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (s. Anlage). Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 5.363.365,56 € mit einem Betrag von 1.668.930,50 € der Ausgleichsrücklage und dem Restbetrag von 3.694.435,06 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.“ 2. Rechtliche Würdigung s. Ursprungs-RD 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und beschließt: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2009 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.363.365,56 € mit einem Betrag von 1.668.930,50 € der Ausgleichsrücklage und dem Restbetrag von 3.694.435,06 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen.