Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
68 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
07.12.11, 18:04
Aktualisiert
07.12.11, 18:04
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Stadt Bad Münstereifel
- Rechnungsprüfungsausschuss -
Prüfungsbericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses 2009
Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen .......................................................................................................... 3
1.1.
Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel............................................................................... 3
1.2.
Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und des
Rechnungsprüfungsausschusses ................................................................................. 3
2.
Ergebnis der Beratung des RPA am 16.03.2011 .......................................................... 4
3.
Prüfung der vom Kreis Euskirchen delegierten Aufgaben hier: Sozialhilfe nach dem
SGB XII und Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten für das Jahr 2008
und 2009 ...................................................................................................................... 4
4.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ........................................ 5
5.
Schlussbemerkung ....................................................................................................... 6
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel
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Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
1.
Vorbemerkungen
1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) der Stadt Bad Münstereifel hat gemäß § 59
Abs. 3 i. V. m. § 101 der Gemeindeordnung NRW (nachfolgend GO) den Jahresabschluss
2009 geprüft. Er bediente sich hierbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO (§ 59
Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 5 GO), die die Prüfung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchführte.
Das Ergebnis ist in diesem Prüfungsbericht zusammengefasst dargestellt. Er dient dem
Rat als Grundlage für seine Entscheidungen gem. § 96 Abs. 1 GO.
Der Jahresabschluss 2009 war nach § 101 Abs. 1 GO daraufhin zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände waren nach § 101 Abs. 1 GO in
die Prüfung einzubeziehen.
Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht sind nach § 96 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen sowie zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
1.2. Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO und des Rechnungsprüfungsausschusses
Zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Bad Münstereifel
durch den RPA hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO eine Prüfung durchgeführt
(vgl. Anlage 2 zu RD 679-IX).
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte nach § 101 Abs. 1 GO und nach § 317 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e. V. festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (Prüfungsstandards, Fachgutachten und Stellungnahmen). Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
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Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Vermögensgegenstände unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – Unrichtigkeiten und Verstöße
-
in der Darstellung durch den Jahresabschluss nebst Anhang und
-
im Lagebericht
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Dabei waren jedoch nur solche Unrichtigkeiten und Verstöße zu betrachten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Schuldenlage der Stadt hatten.
Dem RPA sind alle wesentlichen Veränderungen zum Entwurf, Berichte und Prüfungsergebnisse vorgelegt worden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat ergänzend dazu in der Sitzung des Ausschusses am 01.12.2011 vorgetragen und Fragen beantwortet.
Anschließend hat sich der Ausschuss in dieser Sitzung intensiv beraten und über das Ergebnis einen Beschluss gefasst sowie einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
ausgefertigt (vgl. Ziffer 4).
2.
Ergebnis der Beratung des RPA am 01.12.2011
Der RPA hat den ihm vorgelegten Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO in seiner Sitzung am 01.12.2011 zur Kenntnis genommen und intensiv beraten.
Allgemeine Fragen der Ausschussmitglieder wurden von der Verwaltung und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO beantwortet.
Der RPA macht sich den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen.
3.
Prüfung der vom Kreis Euskirchen delegierten Aufgaben
hier: Sozialhilfe nach dem SGB XII und Elternbeiträge für den Besuch von
Kindertagesstätten für das Jahr 2010
Der RPA hat im Rahmen seiner Sitzung am 16.03.2011 aus dem Bereich der delegierten
Aufgaben eine Stichprobe geprüft. Beanstandungen haben sich keine ergeben.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Kreis Euskirchen schriftlich mitgeteilt.
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4.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Jahresabschluss der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2009 - bestehend
aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über
örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereifel.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes abzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2009 nebst Anhang und Lagebericht erfolgte nach § 101 Abs.1 GO NW i.V.m. § 317 HGB.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bad
Münstereifel sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtliche festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Bad Münstereifel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt Bad Münstereifel. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bad Münstereifel und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Bad Münstereifel, 01. Dezember 2011
gez. Lamsfuß
Michael Lamsfuß
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
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Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
5.
Schlussbemerkung
Gestützt auf die Ausführungen in diesem Prüfungsbericht kann nach pflichtgemäßer Prüfung des Jahresabschlusses 2009 bestätigt werden, dass
-
Feststellungen, die dem Beschluss über den Jahresabschluss 2009 sowie einer Entlastung durch den Rat der Stadt entgegenstehen würden, sich bei der Prüfung nicht
ergeben haben.
-
Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Rat gem. § 96 GO Bedenken nicht vorzubringen sind.
Bad Münstereifel, 01. Dezember 2011
gez. Lamsfuß
Michael Lamsfuß
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel
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