Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
05.12.12, 06:10
Aktualisiert
05.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 44/2012 3. Ergänzung
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.10.2012
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Heil
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Termin
02.10.2012
09.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Investitionskostenzuschüsse für den U3-Ausbau
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel werden in voller Höhe dem Jugendamt vom Land/Bund zugewiesen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Schaffung von 10 U3-Plätzen werden für die Waldorf-Initiative 180.000 € Bundesmittel
reserviert. Die Mittel werden ausgezahlt, sowie sie der Stadt Erftstadt zugewiesen werden.
Begründung:
Der Rat hat am 26.06.2012 folgenden Beschluss gefasst:
„Die dem Jugendamt als Budget zugewiesenen Landes- und Bundesmittel für den U3-Ausbau
werden wie folgt verteilt:
1. St. Barbara
2. St. Kunibert
3. St. Martinus
90.661,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 127.017 €
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 91.483 €
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 107.700 €.
40 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an den Waldorf-Kindergarten wird bis zur
Sitzung des Rates am 02.10.2012 vertagt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Für die Tagespflege werden Landes- und Bundesmittel in Höhe von 14.300,- € bereitgestellt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Die verbleibenden Landesmittel in Höhe von 410.051,- € stehen für die Maßnahmen in städtischer
Trägerschaft zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bundes- und Landesmittel
fristgerecht abzurufen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)“
Für den Rat ist bisher keine ergänzende Vorlage erstellt worden, weil neue Bundesmittel zwar
avisiert, jedoch noch nicht konkretisiert waren.
Am Freitag, dem 28.09.2012 ist aber ein Erlass der Landesregierung eingegangen, der die
Vergabe der neuen Bundesmittel regelt.
Demnach sind Erftstadt in einer ersten Charge weitere 180.000 € Bundesmittel zugewiesen
worden, für die ab sofort Anträge gestellt werden können. Werden bis zum 30.11.2012 keine
entscheidungsreifen Anträge vorgelegt, werden die Mittel an andere Jugendämter neu vergeben.
Insofern ist für eine Ratsentscheidung Eile geboten.
Am 26. September 2012 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum „Gesetz zur
innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags“ beschlossen. Im Rahmen dessen ist beabsichtigt,
in den Jahren 2013 und 2014 weitere Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung zu stellen.
NRW soll demnach 126 Millionen Euro erhalten.
Um den U3-Ausbau weiter zu beschleunigen, hat das Land in einer ersten Charge 65 Millionen
Euro für die Jugendämter reserviert. Die Verteilung der Mittel berücksichtigt die Anzahl der 1- und
2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Um auch den Jugendämtern mit weniger als
1.000 Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren (wie Erftstadt) die Möglichkeit der Schaffung einer
Mindestzahl zusätzlicher U3-Plätze zu eröffnen, wird für diese ein Sockelbetrag von 180.000 €
reserviert.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, diese Bundesmittel für die Waldorf-Initiative vorzusehen.
Nach den Richtlinien für die Bundesmittel werden 18.000 € pro Platz gezahlt, nach den
Landesrichtlinien lediglich 17.000 €. Damit bekäme Waldorf 10.000 € mehr als in der
Ursprungsvorlage geplant. Die Zeitverzögerung im Bau und die zwischenzeitlichen
Kostensteigerungen bei ursprünglich veranschlagten 310.000 € Gesamtkosten rechtfertigen
diesen Vorschlag.
Auch die Landesregierung wird weitere 40 Millionen Euro für den U3-Ausbau in 2013 zur
Verfügung stellen. Dies wurde anlässlich des 2. Krippengipfels am 30.08.2012 mitgeteilt. Auf
Erftstadt entfielen demnach weitere 106.375 €.
(Erner)
-2-