Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2011
- Der Bürgermeister Az: 42-20-02 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 610-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.11.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad
Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
kk
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 610-IX
1. Sachverhalt:
Der Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften hat sich am 05.07.2011
unter Ratsdrucksache 318-IX/Z-1 (Ausrichtung der Stadtbücherei) das dieser Vorlage als Anlage
beigefügte Entwicklungskonzept zu eigen gemacht und die Verwaltung u. a. beauftragt, die Benutzungsordnung entsprechend dortiger Vorgaben fortzuschreiben.
Die entsprechenden Ausführungen zur Gebührengestaltung (Seite 9, Ziff. 2.7 und Seiten 15/16,
Ziff. 4.6) sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der sich daraus ableitende Entwurf der 9. Änderungssatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Zudem
folgt die Verwaltung im Satzungsentwurf dem Beispiel vieler anderer öffentlicher Büchereien und
schlägt vor, Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Erfüllung ihres pädagogischen
Bildungsauftrags von der Entgeltzahlung zu befreien. Weitere Änderungen sind redaktioneller Art.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gem. § 77 Abs. II GO NRW hat die Gemeinde nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten
aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu
beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Frage der Gestaltung der Versäumnisgebühren wurde in der Arbeitsgruppe unterschiedlich
bewertet. Alternativ zu der im Satzungsentwurf vorgeschlagenen Berechnung nach Tagen wurde
vorgeschlagen, die bisherige Regelung (Berechnung nach Wochen) beizubehalten.
Im Satzungsentwurf hat die Verwaltung sich letztlich auch wegen der Einführung eines Karenztages für die präzise, gerechte und kundenfreundliche Berechnung nach Tagen ausgesprochen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die 9. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad
Münstereifel vom 15.06.1983 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.