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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 610-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 610-IX) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 610-IX)

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Inhalt der Datei

9. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) in Verbindung mit § 4 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 20.12.2011 folgende 9. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Büchereikunde meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. § 3 Abs. 5 entfällt ersatzlos. Artikel 2 § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Die Leihfrist beträgt - für Bücher, CD-ROMs, CDs, Spiele und Tonkassetten - für DVDs, Videos und Zeitschriften 4 Wochen 1 Woche § 4 Abs. 4 Satz 2 entfällt ersatzlos. Artikel 3 § 6 Abs. 5 entfällt ersatzlos. § 6 Abs. 6 wird § 6 Abs. 5. Artikel 4 § 7 erhält folgende Fassung: (1) Es werden folgende Gebühren erhoben: Erw. € Jugendl. € Familien € Schüler, Studenten, Azubis, Bundesfreiwilligendienstleistende, Empfänger SGB II u. XII € Erstmalige Ausstellung eines Bibliotheksausweises Ausstellung eines Ersatzausweises Jahreskarte Bücher (12 Monate gültig) Jahreskarte alle Medien (12 Monate gültig) Tagesausweis alle Medien Vorbestellung von Medien Fotokopie / Ausdruck s/w Fotokopie / Ausdruck farbig Beschädigung Strichcode Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes pro angefangene ½ Stunde 1,00 1,00 1,00 2,00 15,00 20,00 2,50 0,50 0,15 0,70 1,00 1,00 2,00 0,00 12,00 2,50 0,50 0,15 0,70 1,00 1,00 2,00 0,00 12,00 2,50 0,50 0,15 0,70 1,00 1,00 20,00 25,00 2,50 0,50 0,15 0,70 1,00 1,00 (2) Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst bis 27 Jahre und Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII haben eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Buchausleihe für diese Personenkreise ist kostenlos (3) Das Entleihen von Kinder- und Jugendbüchern ist gebührenfrei. Schulen und Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet von Bad Münstereifel sind im Rahmen ihres pädagogischen Bildungsauftrages von der Entgeltzahlung befreit. Artikel 5 § 8 wird wie folgt geändert: (1) Für Medien, die bei Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben sind, werden Versäumnisgebühren, gegebenenfalls auch Mahn- und Portogebühren erhoben. Für die Berechnung der Versäumnisgebühr bleibt der 1. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist unberücksichtigt (Karenztag). (3) Die Versäumnisgebühr beträgt: - für Bücher, Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, CDs, pro Medium und Öffnungstag - für sonstige Medien (Filme, PC-Spiele) pro Medium und Öffnungstag Artikel 6 Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. 0,25 € 1,00 €