Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
78 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
9. Satzung zur Änderung
der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei
der Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983
Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) in Verbindung mit § 4 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
20.12.2011 folgende 9. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die öffentliche Bücherei der
Stadt Bad Münstereifel vom 15.06.1983 beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Büchereikunde meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder
Reisepasses an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
§ 3 Abs. 5 entfällt ersatzlos.
Artikel 2
§ 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
Die Leihfrist beträgt
- für Bücher, CD-ROMs, CDs, Spiele und Tonkassetten
- für DVDs, Videos und Zeitschriften
4 Wochen
1 Woche
§ 4 Abs. 4 Satz 2 entfällt ersatzlos.
Artikel 3
§ 6 Abs. 5 entfällt ersatzlos.
§ 6 Abs. 6 wird § 6 Abs. 5.
Artikel 4
§ 7 erhält folgende Fassung:
(1)
Es werden folgende Gebühren erhoben:
Erw.
€
Jugendl.
€
Familien
€
Schüler, Studenten, Azubis,
Bundesfreiwilligendienstleistende,
Empfänger
SGB II u. XII
€
Erstmalige Ausstellung eines
Bibliotheksausweises
Ausstellung eines Ersatzausweises
Jahreskarte Bücher (12 Monate gültig)
Jahreskarte alle Medien (12 Monate gültig)
Tagesausweis alle Medien
Vorbestellung von Medien
Fotokopie / Ausdruck s/w
Fotokopie / Ausdruck farbig
Beschädigung Strichcode
Benutzung des Internet-Arbeitsplatzes pro
angefangene ½ Stunde
1,00
1,00
1,00
2,00
15,00
20,00
2,50
0,50
0,15
0,70
1,00
1,00
2,00
0,00
12,00
2,50
0,50
0,15
0,70
1,00
1,00
2,00
0,00
12,00
2,50
0,50
0,15
0,70
1,00
1,00
20,00
25,00
2,50
0,50
0,15
0,70
1,00
1,00
(2)
Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst bis 27 Jahre und
Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII haben eine entsprechende Bescheinigung
vorzulegen. Die Buchausleihe für diese Personenkreise ist kostenlos
(3)
Das Entleihen von Kinder- und Jugendbüchern ist gebührenfrei. Schulen und
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet von Bad Münstereifel sind im Rahmen ihres
pädagogischen Bildungsauftrages von der Entgeltzahlung befreit.
Artikel 5
§ 8 wird wie folgt geändert:
(1)
Für Medien, die bei Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben sind, werden Versäumnisgebühren,
gegebenenfalls auch Mahn- und Portogebühren erhoben. Für die Berechnung der
Versäumnisgebühr bleibt der 1. Öffnungstag nach Ablauf der Leihfrist unberücksichtigt
(Karenztag).
(3)
Die Versäumnisgebühr beträgt:
- für Bücher, Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, CDs, pro Medium und Öffnungstag
- für sonstige Medien (Filme, PC-Spiele) pro Medium und Öffnungstag
Artikel 6
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
0,25 €
1,00 €