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Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung ) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung ) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung ) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung ) vom 10.12.1980)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.09.2011 - Der Bürgermeister Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 654-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2011 Rat 07.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung ) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 654-IX 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Entwurf der 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 (Anlage 1) werden Ergänzungen und Änderungen im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung vorgeschlagen. Begründung: a. Ortsteil Bad Münstereifel-Arloff Die zur Umfahrung des Gewerbebetriebes „Hammerwerk“ neu hergestellte Verbindungsstraße zwischen dem Mozartweg und der Straße „In der Fließ“ (Anlage 2) wurde zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet und hat die Bezeichnung „Günter-Diederichs-Straße“ erhalten. Diese als Anliegerstraße zu qualifizierende Straße ist in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufzunehmen, wobei die Sommerreinigung (Kehrdienst) dem Anlieger (Hammerwerk Erft GmbH & Co. KG) und die Winterwartung (Streu- und Räumdienst) der Fahrbahn der Stadt übertragen werden soll. b. Ortsteil Bad Münstereifel-Hummerzheim Die im Bereich der Ortslage Hummerzheim gelegene Straße „Eichelweg“ (Anlage 3) wird im Straßenverzeichnis als von den Anliegern insgesamt zu reinigende Straße ausgewiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des Räum- und Streudienst auf der Fahrbahn. Tatsächlich wird auf dieser Straße der Winterdienst vom städtischen Bauhof durchgeführt. Zudem zahlen die Anlieger bereits Winterwartungsgebühren. Demgemäß ist die Änderung des Straßenverzeichnisses geboten. b. Ortsteil Bad Münstereifel-Lethert Bei der im Bereich der Ortslage Lethert gelegene Straße „Am Heiden Weyer“ (Anlage 4) handelt es sich um einen ehemaligen Wirtschaftweg der zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet wurde. Bis heute sind lediglich die Eckgrundstücke in den Einmündungsbereichen der Straßen „Am Hang“ und „Stephanusstraße“ mit Wohnhäusern bebaut. Aufgrund der auf beiden Straßenseiten vorhandenen ca. 130 m großen Baulücke, gehörte die Straße nicht zur geschlossenen Ortslage im Sinne des Straßenreinigungsrechtes. Im Straßenverzeichnis ist sie daher als außerhalb gelegen aufzuführen. Hierauf stellt die vorgeschlagene Ergänzung des Straßenverzeichnisses ab. 2. Rechtliche Würdigung Gebotene Änderung auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 654-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu Ratsdrucksache Nr. 654-IX vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.