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Beschlussvorlage (Verkauf von öffentlichen Grundstücken)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
31.10.12, 06:18
Beschlussvorlage (Verkauf von öffentlichen Grundstücken) Beschlussvorlage (Verkauf von öffentlichen Grundstücken)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 212/2012 2. Ergänzung Az.: 6740-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 23.08.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 11.09.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 19.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 25.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Verkauf von öffentlichen Grundstücken Finanzielle Auswirkungen: Die Höhe der Einnahmen kann noch nicht beziffert werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der konkreten Vorbereitung zum Verkauf der folgenden Grundstücke oder Grundstücksteilen wird zugestimmt: Stadtteil, Nutzung, Besonderh. Straße, Flur, Flurstück, Flächen , gesch. Erlös, m² Liblar, Grünanlage Liblar, Grünanlage Liblar, Grünanlage Liblar, Grünanlage Baumbestand Liblar, Grünanlage Baumbestand Erp, Am Kapellenbusch, 9 Am Hahnacker, 9 Berliner Str., 20 Donatusstr., 13 Carl-Schurz-Str., Friedhofserw., Rosellastr., , 1225 ,1 , 140 , 315, 64 € (gerundet) , 573 , 614 , 796 , 501 , 110.000,00 , Trafo umsetzen , 120.000,00 , Kapelle umsetzen , 165.000,00 , , 100.000,00 , 12 , 229 , 361 , 50.000,00 , 9 , 2160 , 250.000,00 , , 437 Optimierg.. B- Plan Zur Optimierung der erzielbaren Verkaufserlöse sind ggf. im Einzelfall die entsprechenden B-Pläne durch das Planungsamt anzupassen und Aufbauten bzw. Bewuchs zu entfernen. Begründung: Als Ergänzung zur Vorlage 212/2012 führe ich hier die entsprechenden Informationen an: Liblar, Grünanlage Am Kapellenbusch: - die Anlage wird aufgrund des geschützten Baumbestandes aus der ursprünglichen Liste entfernt. Liblar, Grünanlage Am Hahnacker: - das Grundstück kann geteilt und somit der Standort der Kapelle im Besitz der Stadt bleiben, Bebauung ist daher möglich gem. § 34 BauGB. Liblar, Grünanlage Berliner Str.: - BP 14, eine Befreiung ist möglich Liblar, Grünanlage Donatusstr.: - BP 15, Befreiung möglich, der baumbestandene Teil der Anlage (Rundung direkt an der Straße) kann im Besitz der Stadt bleiben Liblar, Grünanlage Carl-Schurz-Str.: - eine geschützte Eiche in der hinteren linken Ecke des Grundstücks ist nicht hinderlich für eine Bebauung, Bebauung möglich gem. § 34 BauGB Erp, Friedhofserw., Rosellastr.: - der BP 39 müsste entsprechend geändert oder ergänzt werden Es entstehen lediglich Personalkosten durch die notwendige Änderung des BP 39, Erp, Rosellastr. Ich beabsichtige, kurzfristig mit allen Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister Ortstermine zu vereinbaren. Über die Ergebnisse werde ich im Ausschuss berichten. (Dr. Rips) -2-