Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
31.10.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 212/2012 2. Ergänzung
Az.: 6740-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 23.08.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
11.09.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
19.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
25.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Verkauf von öffentlichen Grundstücken
Finanzielle Auswirkungen:
Die Höhe der Einnahmen kann noch nicht beziffert werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konkreten Vorbereitung zum Verkauf der folgenden Grundstücke oder Grundstücksteilen wird
zugestimmt:
Stadtteil, Nutzung,
Besonderh.
Straße,
Flur, Flurstück, Flächen , gesch. Erlös,
m²
Liblar, Grünanlage
Liblar, Grünanlage
Liblar, Grünanlage
Liblar, Grünanlage
Baumbestand
Liblar, Grünanlage
Baumbestand
Erp,
Am Kapellenbusch, 9
Am Hahnacker,
9
Berliner Str.,
20
Donatusstr.,
13
Carl-Schurz-Str.,
Friedhofserw., Rosellastr.,
, 1225
,1
, 140
, 315, 64
€ (gerundet)
, 573
, 614
, 796
, 501
, 110.000,00 , Trafo umsetzen
, 120.000,00 , Kapelle umsetzen
, 165.000,00 ,
, 100.000,00 ,
12 , 229
, 361
, 50.000,00 ,
9
, 2160
, 250.000,00 ,
, 437
Optimierg.. B-
Plan
Zur Optimierung der erzielbaren Verkaufserlöse sind ggf. im Einzelfall die entsprechenden
B-Pläne durch das Planungsamt anzupassen und Aufbauten bzw. Bewuchs zu entfernen.
Begründung:
Als Ergänzung zur Vorlage 212/2012 führe ich hier die entsprechenden Informationen an:
Liblar, Grünanlage Am Kapellenbusch:
- die Anlage wird aufgrund des geschützten Baumbestandes aus der ursprünglichen Liste entfernt.
Liblar, Grünanlage Am Hahnacker:
- das Grundstück kann geteilt und somit der Standort der Kapelle im Besitz der Stadt bleiben,
Bebauung ist daher möglich gem. § 34 BauGB.
Liblar, Grünanlage Berliner Str.:
- BP 14, eine Befreiung ist möglich
Liblar, Grünanlage Donatusstr.:
- BP 15, Befreiung möglich, der baumbestandene Teil der Anlage (Rundung direkt an der Straße)
kann im Besitz der Stadt bleiben
Liblar, Grünanlage Carl-Schurz-Str.:
- eine geschützte Eiche in der hinteren linken Ecke des Grundstücks ist nicht hinderlich für eine
Bebauung, Bebauung möglich gem. § 34 BauGB
Erp, Friedhofserw., Rosellastr.:
- der BP 39 müsste entsprechend geändert oder ergänzt werden
Es entstehen lediglich Personalkosten durch die notwendige Änderung des BP 39, Erp, Rosellastr.
Ich beabsichtige, kurzfristig mit allen Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister Ortstermine zu
vereinbaren. Über die Ergebnisse werde ich im Ausschuss berichten.
(Dr. Rips)
-2-