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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 654-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 654-IX) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 654-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD-Nr. 654-IX Seite 1 16. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270) und dem Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV.NW.S. 706) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 390) sowie der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am - Datum - folgende 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 beschlossen: §1 Das Straßenverzeichnis zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) in der derzeit geltenden Fassung wird, wie nachfolgend dargestellt, ergänzt oder berichtigt. I. Die Eintragungen zum Ort Arloff werden wie folgt geändert: Ort: Arloff Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung) von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer jeden Woche durchzuführen. Straßenbezeichnung Klassifizierung Straßenreinigung Stadt Anlieger Winterdienst Stadt Anlieger Folgendes wird neu eingefügt: Günter-Diederichs-Straße A X X IV. Die Eintragungen zum Ort Hummerzheim wie folgt geändert: Ort: Hummerzheim Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung) von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer jeden Woche durchzuführen. D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6629.doc -2- Straßenbezeichnung Klassifizierung Straßenreinigung Stadt Anlieger Winterdienst Stadt Anlieger Folgendes wird eingefügt: Eichelweg A X A X X Folgendes wird gestrichen: Eichelweg II. X Die Eintragungen zum Ort Lethert werden wie folgt geändert: Ort: Lethert Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung) von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer jeden Woche durchzuführen. Straßenbezeichnung Klassifizierung Straßenreinigung Stadt Anlieger Winterdienst Stadt Anlieger Folgendes wird eingefügt: Am Heiden Weyer außerhalb keine Reinigung §2 Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6629.doc