Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
31 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD-Nr. 654-IX
Seite 1
16. Satzung
vom
zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270) und dem Gesetz vom
24.05.2011 (GV. NRW. S. 271), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV.NW.S. 706) zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV.NRW. S. 390) sowie der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 394) hat
der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am - Datum - folgende 16. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der
Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 beschlossen:
§1
Das Straßenverzeichnis zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) in der derzeit geltenden
Fassung wird, wie nachfolgend dargestellt, ergänzt oder berichtigt.
I.
Die Eintragungen zum Ort Arloff werden wie folgt geändert:
Ort: Arloff
Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung)
von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer
jeden Woche durchzuführen.
Straßenbezeichnung
Klassifizierung
Straßenreinigung
Stadt
Anlieger
Winterdienst
Stadt Anlieger
Folgendes wird neu eingefügt:
Günter-Diederichs-Straße
A
X
X
IV. Die Eintragungen zum Ort Hummerzheim wie folgt geändert:
Ort: Hummerzheim
Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung)
von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer
jeden Woche durchzuführen.
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6629.doc
-2-
Straßenbezeichnung
Klassifizierung
Straßenreinigung
Stadt
Anlieger
Winterdienst
Stadt Anlieger
Folgendes wird eingefügt:
Eichelweg
A
X
A
X
X
Folgendes wird gestrichen:
Eichelweg
II.
X
Die Eintragungen zum Ort Lethert werden wie folgt geändert:
Ort: Lethert
Bei den nachfolgend aufgeführten Straßen ist die Straßenreinigung (Sommerreinigung)
von den nach § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung Verpflichteten am Samstag einer
jeden Woche durchzuführen.
Straßenbezeichnung
Klassifizierung
Straßenreinigung
Stadt
Anlieger
Winterdienst
Stadt Anlieger
Folgendes wird eingefügt:
Am Heiden Weyer
außerhalb
keine Reinigung
§2
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
D:\Programme\SD.NET_CITRIX\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T6629.doc